Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 23. März 2010 |
Teil römisch drei |
25. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung für Pristina |
[Durchführungsvereinbarung siehe Anlagen]
Die Vereinbarung tritt gemäß Artikel 7, Absatz eins, am 5. April 2010 in Kraft.
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 24/2010.