Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 17. Februar 2010 |
Teil römisch drei |
17. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Rumänien am 22. Jänner 2010 seine zentrale Behörde1 gemäß Artikel 2, des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts Bundesgesetzblatt Nr. 321 aus 1985,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 30 aus 2009,) wie folgt geändert:
Ministerium für Justiz
Abteilung für internationales Recht und internationale Abkommen
Referat für justizielle Zusammenarbeit in bürgerlichen und Handelssachen
Strada Apollodor 17
Sector 5 Bucureşti, Cod 050741
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 158/2005, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 30/2009.