BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 17. Februar 2010

Teil römisch drei

17. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

17. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Rumänien am 22. Jänner 2010 seine zentrale Behörde1 gemäß Artikel 2, des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts Bundesgesetzblatt Nr. 321 aus 1985,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 30 aus 2009,) wie folgt geändert:

Ministerium für Justiz

Abteilung für internationales Recht und internationale Abkommen

Referat für justizielle Zusammenarbeit in bürgerlichen und Handelssachen

Strada Apollodor 17

Sector 5 Bucureşti, Cod 050741

Faymann

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 158/2005, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 30/2009.