BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 11. Februar 2010

Teil römisch drei

15. Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 321 Ausschussbericht 438 Sitzung 46. Bundesrat:, Ausschussbericht 8212 Sitzung 779.)

15.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen

[Annex römisch achtzehn in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Annex römisch achtzehn in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Annex römisch achtzehn in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Annex römisch achtzehn in spanischer Sprache siehe Anlagen]

[Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen samt Übersetzung ins Deutsche siehe Anlagen]

Die Mitteilung über die Annahme des Annex römisch achtzehn wurde am 14. Jänner 2010 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

Faymann