Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 11. Februar 2010 |
Teil römisch drei |
15. Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 321 Ausschussbericht 438 Sitzung 46. Bundesrat:, Ausschussbericht 8212 Sitzung 779.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Annex römisch achtzehn in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Annex römisch achtzehn in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Annex römisch achtzehn in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Annex römisch achtzehn in spanischer Sprache siehe Anlagen]
[Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen samt Übersetzung ins Deutsche siehe Anlagen]
Die Mitteilung über die Annahme des Annex römisch achtzehn wurde am 14. Jänner 2010 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Faymann