BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 27. Dezember 2010

Teil römisch drei

146. Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 683 Ausschussbericht 834 Sitzung 73. Bundesrat:, Ausschussbericht 8372 Sitzung 787.)

146.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Artikel 50, Absatz 2, Ziffer 3, B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge

[Übereinkommen in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Übereinkommen in französischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. September 2009 beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 18, Absatz 3, für Österreich mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert bzw. ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet:

Moldau, Montenegro, Norwegen, Ungarn.

Faymann