BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 20. Dezember 2010

Teil römisch drei

141. Verwaltungsübereinkommen zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Generaldirektion Außenbeziehungen (RELEX) der Europäischen Kommission betreffend die Maßnahmen zur Anwendung des Beschlusses C(2008) 6866 der Kommission vom 12.11.2008 in Bezug auf unentgeltlich in die Delegationen der Europäischen Union abgeordnete nationale Sachverständige

141.

Verwaltungsübereinkommen zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Generaldirektion Außenbeziehungen (RELEX) der Europäischen Kommission betreffend die Maßnahmen zur Anwendung des Beschlusses C(2008) 6866 der Kommission vom 12.11.2008 in Bezug auf unentgeltlich in die Delegationen der Europäischen Union abgeordnete nationale Sachverständige

[Übereinkommen in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Anhang in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Anhang in englischer Sprache siehe Anlagen]

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 5, Abs. i) mit 13. August 2010 in Kraft getreten.

Faymann