Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 10. Dezember 2010 |
Teil römisch drei |
135. Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 442 Ausschussbericht 511 Sitzung 51. Bundesrat:, Ausschussbericht 8265 Sitzung 780.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel römisch zwei, des Protokolls wurden am 28. Jänner bzw. 19. November 2010 abgegeben; gemäß derselben Bestimmung ist das Protokoll und das Zusatzprotokoll am 19. November 2010 in Kraft getreten.
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 390/1970 idF BGBl. Nr. 585/1978 und BGBl. Nr. 835/1994.