BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 20. Jänner 2010

Teil römisch drei

13. Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich

13.

Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich

Der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein erwartet jeweils während des jährlich in Davos stattfindenden World Economic Forum (WEF) sowie kurz davor und danach einen signifikanten Zusatzverkehr durch Staatsluftfahrzeuge und Business-Jets. Damit das erwartete zusätzliche Verkehrsvolumen während der Dauer des WEF bzw. einen Tag davor und danach bewältigt werden kann, wird für das in den Jahren 2010, 2011 und 2012 stattfindende WEF folgende Änderung der Ressortvereinbarung vom 19. März 19921 zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Bewältigung des erwarteten zusätzlichen Verkehrs entgegenstehen, beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Ausnahmebewilligungen

  1. Ziffer 2
    Tageslärmpunkte

  1. Ziffer 3
    Information

  1. Ziffer 4
    Berichterstattung

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation:

Leuenberger

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich:

Bures

12. Jänner 2010

Faymann

1 Kundgemacht im BGBl. Nr. 172/1992, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 206/1997, BGBl. III Nr. 91/2003, BGBl. III Nr. 152/2005, BGBl. III Nr. 5/2007, BGBl. III Nr. 3/2008 und BGBl. III Nr. 7/2009.