BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 17. November 2010 |
Teil IIITeil römisch drei |
129. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen |
| (NR: GP XXIV RV 451 AB 512 S. 51. BR: AB 8266 S. 780.)Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 451 Ausschussbericht 512 Sitzung 51. Bundesrat:, Ausschussbericht 8266 Sitzung 780.) |
129.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in katalanischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 11 Abs. 1 des Abkommens wurden am 17. März bzw. 8. November 2010 (eingelangt am 10. November 2010) abgegeben; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 am 10. Dezember 2010 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 11, Absatz eins, des Abkommens wurden am 17. März bzw. 8. November 2010 (eingelangt am 10. November 2010) abgegeben; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 11, Absatz 2, am 10. Dezember 2010 in Kraft.
Faymann