BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 30. September 2010

Teil römisch drei

112. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 3 aus 2010, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

112. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 3 aus 2010, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

Die Multilaterale Vereinbarung RID 3 aus 2010, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 2010,) wurde von Luxemburg am 8. September 2010 unterzeichnet.

Faymann