Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 30. September 2010 |
Teil römisch drei |
112. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 3 aus 2010, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten |
Die Multilaterale Vereinbarung RID 3 aus 2010, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 2010,) wurde von Luxemburg am 8. September 2010 unterzeichnet.
Faymann