BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 27. September 2010

Teil römisch drei

111. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über soziale Sicherheit

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 686 Ausschussbericht 722 Sitzung 67. Bundesrat:, Ausschussbericht 8324 Sitzung 785.)

111.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über soziale Sicherheit

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Artikel 18, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 1. Juli bzw. 30. August 2010; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. November 2010 in Kraft.

Faymann