BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 20. Jänner 2010

Teil römisch drei

10. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 7 aus 2009, gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Anforderungen an die Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellen

10. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 7 aus 2009, gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Anforderungen an die Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellen

Die Multilaterale Sondervereinbarung RID 7 aus 2009, gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Anforderungen an die Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2009,) wurde von Slowenien am 18. November 2009 unterzeichnet.

Faymann