Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 20. Jänner 2010 |
Teil römisch drei |
10. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 7 aus 2009, gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Anforderungen an die Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellen |
Die Multilaterale Sondervereinbarung RID 7 aus 2009, gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Anforderungen an die Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2009,) wurde von Slowenien am 18. November 2009 unterzeichnet.
Faymann