BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 15. Juli 2009

Teil römisch eins

68. Bundesgesetz:

Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 158 Ausschussbericht 215 Sitzung 26. Bundesrat:, Ausschussbericht 8119 Sitzung 772.)

68. Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IMF) wird um 241,6 Millionen Sonderziehungsrechte (SDR) auf 2 113,9 Millionen SDR erhöht.
  2. Absatz 2,Der zusätzliche Quotenanteil am IMF ist von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu übernehmen.

Paragraph 2,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Faymann