Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 25. Juni 2009 |
Teil römisch eins |
57. Bundesgesetz: | Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD 8) |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 195 Ausschussbericht 216 Sitzung 26.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bund beteiligt sich am Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von 11 034 240 EUR.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Fischer
Faymann