BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 4. Dezember 2009

Teil I

120. Bundesgesetz:

Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes

(NR: GP römisch XXIV AB 388 S. 40. BR: AB 8201 S. 778.)

120. Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 91 aus 2009,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer 7, wird die Wortfolge „oder einen Asylantrag eingebracht hat, über den seit drei Monaten nicht rechtskräftig abgesprochen wurde, und das Verfahren nicht eingestellt wurde (Paragraph 24, AsylG 2005)“ durch die Wortfolge „oder seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen ist und über einen faktischen Abschiebeschutz oder ein Aufenthaltsrecht nach Paragraphen 12, oder 13 AsylG 2005 verfügt oder gemäß Paragraph 46 a, FPG geduldet ist und zuletzt gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Litera a, vom Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes ausgenommen war“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, Dem Paragraph 34, wird folgender Absatz 36, angefügt:

  1. Absatz 36Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer 7, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2009, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“

Fischer

Faymann