Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 16. März 2009 |
Teil römisch zwei |
73. Verordnung: | Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie die Zahl der von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009 |
Auf Grund des § 34 Absatz 2 und des § 35a Absatz 7, des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998 – HSG 1998, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 1999,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, wird verordnet:
Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009 werden Dienstag, 26. Mai 2009, Mittwoch, 27. Mai 2009 und Donnerstag, 28. Mai 2009, festgelegt. Das elektronische Wahlsystem ist von Montag, 18. Mai 2009, von 8:00 Uhr bis Freitag, 22. Mai 2009, bis 18:00 Uhr, verfügbar.
Die Zahl der von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden wird wie in der Anlage ersichtlich, festgelegt.
Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:
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Ziffer 27 März 2009 |
- Letzter Termin für die Bescheinigung der Wahlserversoftware durch eine Bestätigungsstelle gemäß § 34 Absatz 6, HSG 1998 (§ 64 Absatz 3, HSWO 2005) |
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Ziffer 7 April 2009 |
- Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 19 HSWO 2005) - Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 21 Absatz eins, HSWO 2005) - Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 27 Absatz eins, HSWO 2005) |
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Ziffer 23 April 2009 |
- Letzter Termin für die Durchführung des Abgleichs des Verzeichnisses der Wahlberechtigten auf Basis des Stichtages nach § 19 HSWO 2005 (§ 18 Absatz 3, HSWO 2005) - Ende der Frist innerhalb deren die bereichsspezifischen Personenkennzeichen vorliegen müssen (§ 18 Absatz 4, HSWO 2005) - Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Absatz eins, HSWO 2005) - Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Absatz 2, HSWO 2005) |
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Ziffer 30 April 2009 |
- Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 21 Absatz eins, HSWO 2005) - Letzter Termin für die Meldung über den Zusammenschluss von Listenverbänden (§ 51 Absatz eins, HSWO 2005) - Ende der Frist innerhalb deren in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse Einsicht genommen werden kann (§ 20 Absatz eins, HSWO 2005) - Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Absatz 2, HSWO 2005) |
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Ziffer 5 Mai 2009 |
- Letzter Termin für die Vorlage verbesserter Wahlvorschläge und Bekanntgaben von Kandidaturen (§ 28 Absatz 3, HSWO 2005) - Letzter Termin für die Zurückziehung von Wahlvorschlägen (§ 29 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Zurückziehung von Kandidaturen (§ 29 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Vorlage von Verbesserungen von Meldungen über den Zusammenschluss von Listenverbänden (§ 51 Absatz eins, HSWO 2005) |
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Ziffer 7 Mai 2009 |
- Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 13 Absatz 2, HSWO 2005) - Letzter Termin für die Herstellung des Einvernehmens über die unterscheidenden Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (§ 22 Absatz eins, HSWO 2005) - Letzter Termin für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen (§ 26 Absatz 6, HSWO 2005) - Letzter Termin für Entscheidungen der Wahlkommissionen über Einsprüche gegen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Absatz 3, HSWO 2005) |
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Ziffer 12 Mai 2009 |
- Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 32 HSWO 2005) |
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Ziffer 14 Mai 2009 |
- Letzter Termin für die Verlautbarung der (verbesserten) Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 31 Absatz 2, HSWO 2005) - Letzter Termin für die Veröffentlichung der genehmigten Listenverbände (§ 51 Absatz 2, HSWO 2005) |
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Ziffer 18 Mai 2009 8:00 Uhr bis Ziffer 22 Mai 2009, 18:00 Uhr |
- Durchführung der vorgezogenen Stimmabgabe im elektronischen Wege (§ 61 HSWO 2005) |
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Ziffer 25 Mai 2009 |
- Letzter Termin zur Herstellung von papierbasierten Verzeichnissen der Wahlberechtigten (§ 18 Absatz 7, HSWO 2005) |
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Ziffer 26 Mai 2009 |
- Erster Wahltag - Letzter Termin für die Konstituierung der Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 13 Absatz 2, HSWO 2005) |
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Ziffer 27 Mai 2009 |
- Zweiter Wahltag |
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Ziffer 28 Mai 2009 |
- Dritter Wahltag - Erster Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 56 HSWO 2005) |
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Ziffer 28 Mai 2009, 17:00 Uhr |
- Ende der letzten Wahlhandlung |
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Ziffer 2 Juni 2009 |
- Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 14 Absatz 3, HSWO 2005) - Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate (§ 14 Absatz 3, HSWO 2005) - Letzter Termin für die Verständigung der Gewählten (§ 14 Absatz 3, HSWO 2005) |
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Ziffer 30 Juni 2009 |
- Letzter Termin für die Konstituierung der Bundesvertretung (§ 6 Absatz 2, HSG 1998) |
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binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses |
- Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 58 Absatz 2, HSWO 2005) - Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen und die Studienvertretungen (§ 59 Absatz 2, HSWO 2005) |
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Ziffer eins Juli 2009 |
- Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 3, HSG 1998) |
Hahn