BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 16. März 2009

Teil römisch zwei

73. Verordnung:

Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie die Zahl der von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009

73. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie über die Zahl der von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009

Auf Grund des § 34 Absatz 2 und des § 35a Absatz 7, des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998 – HSG 1998, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 1999,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, wird verordnet:

Wahltage

§ 1.

Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009 werden Dienstag, 26. Mai 2009, Mittwoch, 27. Mai 2009 und Donnerstag, 28. Mai 2009, festgelegt. Das elektronische Wahlsystem ist von Montag, 18. Mai 2009, von 8:00 Uhr bis Freitag, 22. Mai 2009, bis 18:00 Uhr, verfügbar.

Vertreterinnen und Vertreter in der Bundesvertretung der Studierenden

§ 2.

Die Zahl der von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden wird wie in der Anlage ersichtlich, festgelegt.

Fristen

§ 3.

Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:

Ziffer 27  März 2009

- Letzter Termin für die Bescheinigung der Wahlserversoftware durch eine Bestätigungsstelle gemäß § 34 Absatz 6, HSG 1998 (§ 64 Absatz 3, HSWO 2005)

Ziffer 7  April 2009

- Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 19 HSWO 2005)

- Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 21 Absatz eins, HSWO 2005)

- Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 27 Absatz eins, HSWO 2005)

Ziffer 23  April 2009

- Letzter Termin für die Durchführung des Abgleichs des Verzeichnisses der Wahlberechtigten auf Basis des Stichtages nach § 19 HSWO 2005 (§ 18 Absatz 3, HSWO 2005)

- Ende der Frist innerhalb deren die bereichsspezifischen Personenkennzeichen vorliegen müssen (§ 18 Absatz 4, HSWO 2005)

- Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Absatz eins, HSWO 2005)

- Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Absatz 2, HSWO 2005)

Ziffer 30  April 2009

- Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 21 Absatz eins, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Meldung über den Zusammenschluss von Listenverbänden (§ 51 Absatz eins, HSWO  2005)

- Ende der Frist innerhalb deren in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse Einsicht genommen werden kann (§ 20 Absatz eins, HSWO 2005)

- Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Absatz 2, HSWO 2005)

Ziffer 5  Mai 2009

- Letzter Termin für die Vorlage verbesserter Wahlvorschläge und Bekanntgaben von Kandidaturen (§ 28 Absatz 3, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zurückziehung von Wahlvorschlägen (§ 29 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zurückziehung von Kandidaturen (§ 29 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Vorlage von Verbesserungen von Meldungen über den Zusammenschluss von Listenverbänden (§ 51 Absatz eins, HSWO  2005)

Ziffer 7  Mai 2009

- Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 13 Absatz 2, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Herstellung des Einvernehmens über die unterscheidenden Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (§ 22 Absatz eins, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen (§ 26 Absatz 6, HSWO 2005)

- Letzter Termin für Entscheidungen der Wahlkommissionen über Einsprüche gegen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Absatz 3, HSWO 2005)

Ziffer 12  Mai 2009

- Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 32 HSWO 2005)

Ziffer 14  Mai 2009

- Letzter Termin für die Verlautbarung der (verbesserten) Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 31 Absatz 2, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Veröffentlichung der genehmigten Listenverbände (§ 51 Absatz 2, HSWO 2005)

Ziffer 18  Mai 2009

8:00 Uhr bis

Ziffer 22  Mai 2009,

18:00 Uhr

- Durchführung der vorgezogenen Stimmabgabe im elektronischen Wege (§ 61 HSWO 2005)

Ziffer 25  Mai 2009

- Letzter Termin zur Herstellung von papierbasierten Verzeichnissen der Wahlberechtigten (§ 18 Absatz 7, HSWO 2005)

Ziffer 26  Mai 2009

- Erster Wahltag

- Letzter Termin für die Konstituierung der Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 13 Absatz 2, HSWO 2005)

Ziffer 27  Mai 2009

- Zweiter Wahltag

Ziffer 28  Mai 2009

- Dritter Wahltag

- Erster Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 56 HSWO 2005)

Ziffer 28  Mai 2009,

17:00 Uhr

- Ende der letzten Wahlhandlung

Ziffer 2  Juni 2009

- Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 14 Absatz 3, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate (§ 14 Absatz 3, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Verständigung der Gewählten (§ 14 Absatz 3, HSWO 2005)

Ziffer 30  Juni 2009

- Letzter Termin für die Konstituierung der Bundesvertretung (§ 6 Absatz 2, HSG 1998)

binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses

- Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 58 Absatz 2, HSWO 2005)

- Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen und die Studienvertretungen (§ 59 Absatz 2, HSWO 2005)

Ziffer eins  Juli 2009

- Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 3, HSG 1998)

Hahn