BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 12. März 2009

Teil römisch zwei

69. Kundmachung:

Name und Abkürzung der Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

69. Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und die Abkürzung der Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2007,, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name und die Abkürzung der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Faymann