Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 12. März 2009 |
Teil römisch zwei |
64. Kundmachung: | Emblem der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2007,, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass das Emblem der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.
Faymann