Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 22. Dezember 2009 |
Teil römisch zwei |
471. Verordnung: | Auflösung der gesonderten Abteilungen des Hauptbuchs in den Katastralgemeinden Wiener Neustadt, Salzburg und Klagenfurt |
Auf Grund des Paragraph 2 a, Absatz 3, Grundbuchsumstellungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 550 aus 1980,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2009,, wird verordnet:
In der Katastralgemeinde Wiener Neustadt sind die Einlagezahlen der Abteilung Wiener Neustadt-Stadt um die Grundzahl 20 000 zu erhöhen. Die Einlagezahlen der Abteilung Wiener Neustadt-Vorstadt bleiben gleich.
In der Katastralgemeinde Salzburg sind die Einlagezahlen der Abteilung Äußerer Stein um die Grundzahl 10 000, der Abteilung Froschheim um die Grundzahl 20 000, der Abteilung Lehen um die Grundzahl 30 000, der Abteilung Mönchsberg um die Grundzahl 40 000, der Abteilung Mülln um die Grundzahl 50 000, der Abteilung Nonntal um die Grundzahl 60 000, der Abteilung Riedenburg um die Grundzahl 70 000 und der Abteilung Schallmoos um die Grundzahl 80 000 zu erhöhen. Die Einlagezahlen der Abteilung Innere Stadt bleiben gleich.
In der Katastralgemeinde Klagenfurt sind die Einlagezahlen der Abteilung 1. Bezirk um die Grundzahl 10 000, der Abteilung 2. Bezirk um die Grundzahl 20 000, der Abteilung 3. Bezirk um die Grundzahl 30 000, der Abteilung 4. Bezirk um die Grundzahl 40 000, der Abteilung 5. Bezirk um die Grundzahl 50 000, der Abteilung 6. Bezirk um die Grundzahl 60 000, der Abteilung 7. Bezirk um die Grundzahl 70 000 und der Abteilung 8. Bezirk um die Grundzahl 80 000 zu erhöhen.
Bandion-Ortner