BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 18. Dezember 2009

Teil römisch zwei

455. Verordnung:

Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

455. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Aufgrund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer eins, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2009,, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 360 aus 2009,, wird wie folgt geändert:

Paragraph 2, Absatz eins, lautet:

  1. Absatz eins,Im Rahmen dieser Kontingente dürfen Beschäftigungsbewilligungen mit einer Geltungsdauer bis 2. Mai 2010 erteilt oder verlängert werden. Bei Schaustellerbetrieben ist eine Geltungsdauer bis 15. Mai 2010 zulässig, wenn die Gesamtdauer der Beschäftigungsbewilligung 24 Wochen nicht überschreitet.“

Hundstorfer