BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 16. Februar 2009

Teil römisch zwei

39. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Ermächtigung des Leiters der Heeresforstverwaltung Allentsteig zu überplanmäßigen Ausgaben

39. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Ermächtigung des Leiters der Heeresforstverwaltung Allentsteig zu überplanmäßigen Ausgaben geändert wird

Auf Grund des Paragraph 17 a, Absatz 3, des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, zuletzt geändert durch das Bundesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2008,, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Ermächtigung des Leiters der Heeresforstverwaltung Allentsteig zu überplanmäßigen Ausgaben, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 466 aus 2005,, wird wie folgt geändert:

In Paragraph eins, wird nach der Wortfolge „BGBl. römisch zwei Nr. 441/2005“ die Wortfolge „, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. römisch zwei Nr. 477/2008“ eingefügt und wird die Wortfolge „ab 1. Jänner 2006“ durch die Wortfolge „bis 31. Dezember 2012“ ersetzt.

Pröll