Das Badegewässerprofil gemäß Paragraph 11, umfasst
- Litera aeine gemäß der Wasserrahmenrichtlinie erstellte Beschreibung der für die Zwecke der Umsetzung der Richtlinie 2006/7/EG relevanten physikalischen, geografischen und hydrologischen Eigenschaften des Badegewässers und anderer Oberflächengewässer im Einzugsgebiet des betreffenden Badegewässers, die eine Verschmutzungsquelle sein könnten;
- Litera beine Ermittlung und Bewertung aller Verschmutzungsursachen, die das Badegewässer und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen könnten;
- Litera ceine Bewertung der Gefahr der Massenvermehrung von Cyanobakterien;
- Litera deine Bewertung der Gefahr der Massenvermehrung von Phytoplankton;
- Litera efolgende Angaben, wenn die Bewertung nach Litera b,) die Gefahr einer kurzzeitigen Verschmutzung erkennen lässt:
- Strichaufzählungvoraussichtliche Art, Häufigkeit und Dauer der erwarteten kurzzeitigen Verschmutzung;
- StrichaufzählungEinzelangaben zu allen verbleibenden sonstigen Verschmutzungsursachen einschließlich der ergriffenen Bewirtschaftungsmaßnahmen und zum Zeitplan für die Beseitigung der Verschmutzungsursachen;
- Strichaufzählungwährend der kurzzeitigen Verschmutzung ergriffene Bewirtschaftungsmaßnahmen mit Angabe der für diese Maßnahmen zuständigen Stellen und der Einzelheiten für eine Kontaktaufnahme;