(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Wochenstunden |
Lehrver-pflichtungs- |
|||||||
|
A. Pflichtgegenstände |
pflich- |
|||||||
|
Klasse |
Summe |
tungs- |
||||||
|
1 |
2. |
3. |
gruppe |
|||||
|
A.1. |
Stammbereich |
|||||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
6 |
(römisch drei) |
||
|
2. |
Sprache und Kommunikation: |
|||||||
|
2.1 Deutsch |
2 |
2 |
2 |
6 |
(römisch eins) |
|||
|
2.2 Englisch |
2 |
2 |
2 |
6 |
(römisch eins) |
|||
|
2.3 Kommunikation und Präsentation2 |
0 |
1 |
1 |
2 |
römisch drei |
|||
|
2.4 Informations- und Officemanagement3 |
3 |
1 |
1 |
5 |
römisch drei |
|||
|
3. |
Human- und Naturwissenschaften: |
|||||||
|
3.1 Geschichte und Kultur |
2 |
0 |
0 |
2 |
römisch drei |
|||
|
3.2 Biologie und Ökologie |
2 |
0 |
0 |
2 |
römisch drei |
|||
|
4. |
Wirtschaft, Politik und Recht: |
|||||||
|
4.1 Wirtschaftsgeografie |
0 |
2 |
0 |
2 |
römisch drei |
|||
|
4.2 Betriebswirtschaft2 |
0 |
2 |
2 |
4 |
römisch zwei |
|||
|
4.3 Politische Bildung und Recht |
0 |
0 |
2 |
2 |
römisch drei |
|||
|
4.4 Rechnungswesen4 |
2 |
2 |
2 |
6 |
römisch eins |
|||
|
5. |
Produktentwicklung und Produktion: |
|||||||
|
5.1 Prozessgestaltung |
1 |
1 |
0 |
2 |
römisch zwei |
|||
|
5.2 Textiltechnologie (und Warenlehre) |
2 |
1 |
1 |
4 |
römisch drei |
|||
|
5.3 Entwurf und Design2 |
2 |
1 |
2 |
5 |
römisch drei |
|||
|
5.4 Schnittkonstruktion und Modellgestaltung2 |
2 |
2 |
2 |
6 |
römisch zwei |
|||
|
5.5 Projektmanagement und Produktpräsentation2 |
0 |
1 |
1 |
2 |
römisch zwei |
|||
|
5.6 Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken |
10 |
6 |
6 |
22 |
römisch vier |
|||
|
6. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
1 |
5 |
römisch vier a |
||
|
Wochenstundenzahl Stammbereich |
34 |
28 |
27 |
89 |
||||
|
Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches (A.2.) |
2 |
10 |
10 |
22 |
||||
|
Gesamtwochenstundenzahl |
36 |
38 |
37 |
111 |
||||
|
Wochenstunden |
Lehrver-pflichtungs- |
|||||||
|
pflich- |
||||||||
|
Klasse |
Summe |
tungs- |
||||||
|
1. |
2. |
3. |
gruppe |
|||||
|
A.2. |
Schulautonomer Erweiterungsbereich 5 (schulautonome Pflichtgegenstände) |
|||||||
|
1. |
Ausbildungsschwerpunkte: |
|||||||
|
Mode und Produktionstechniken |
||||||||
|
Angewandtes Projektmanagement2 |
0 |
5 |
5 |
10 |
römisch zwei |
|||
|
Projektwerkstätte |
0 |
3 |
3 |
6 |
römisch vier |
|||
|
Handel und Design 2 |
0 |
8 |
8 |
16 |
römisch drei |
|||
|
Fashion Styling |
||||||||
|
Produktentwicklung und Präsentation2 |
0 |
6 |
6 |
12 |
römisch zwei |
|||
|
Produktion |
0 |
2 |
2 |
4 |
römisch vier |
|||
|
Handel und kreative Fertigungstechnik |
||||||||
|
Theoretische Grundlagen und Projektmanagement2 |
0 |
4 |
4 |
8 |
römisch zwei |
|||
|
Übungsbetrieb |
0 |
4 |
4 |
8 |
römisch vier |
|||
|
Angewandte Betriebsführung |
||||||||
|
Angewandtes Projektmanagement2 |
0 |
6 |
6 |
12 |
römisch zwei |
|||
|
Produktion |
0 |
2 |
2 |
4 |
römisch vier |
|||
|
Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte |
0 |
8 |
8 |
16 |
||||
|
2. |
Seminare: 6 |
2 |
2 |
2 |
6 |
|||
|
Fremdsprachenseminar |
römisch eins |
|||||||
|
IT-Seminar |
römisch eins |
|||||||
|
Betriebswirtschaftliche Übungen |
römisch eins |
|||||||
|
Allgemein bildendes Seminar |
römisch drei |
|||||||
|
Naturwissenschaftliches Seminar |
römisch drei |
|||||||
|
Künstlerisch-kreatives Seminar |
römisch vier a |
|||||||
|
Persönlichkeitsbildendes Seminar |
römisch drei |
|||||||
|
Fachtheoretisches Seminar |
römisch drei |
|||||||
|
Praxisseminar |
römisch vier |
|||||||
|
Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich |
2 |
10 |
10 |
22 |
||||
|
B. Pflichtpraktikum 4 Wochen zwischen 2. und 3. Klasse |
|
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen |
|
D. Förderunterricht |
Die Fachschule für Mode dient im Sinne der Paragraphen 52 und 58 des Schulorganisationsgesetzes unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes der Vermittlung jener Kenntnisse und Fertigkeiten, die vorwiegend zur Ausübung von Berufen in der Mode und Textilwirtschaft befähigen.
Auf Grundlage des ganzheitlich ausgerichteten Curriculums sind insbesondere Arbeitshaltungen und Denkmethoden sowie Entscheidungskompetenzen zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler zur unmittelbaren Ausübung eines Berufes oder einer selbstständigen Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft, befähigen. Der Abschluss berechtigt zur Aufnahme in einen einschlägigen Aufbaulehrgang und zur Zulassung zur Berufsreifeprüfung.
Zentrales Qualitätsmerkmal ist, die Schülerinnen und Schüler mit Vertrauen in die eigene Kreativität auszustatten und sie zu befähigen, sich im Wirtschaftsleben zu behaupten. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich mit der Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft auseinandersetzen und die Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt erkennen können.
Der Lehrplan umfasst die Ausbildung in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Human- und Naturwissenschaften, Wirtschaft, Politik und Recht, Produktentwicklung und Produktion sowie ein Pflichtpraktikum.
Ziel der Ausbildung ist, dass die Absolventinnen und Absolventen betriebliche Organisationsabläufe in ihren Grundzügen von der Idee bis zur Vermarktung erfassen und praktisch umsetzen, vernetzt denken und im Team arbeiten können.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen im sprachlichen Bereich und im kundenorientierten Arbeiten. Sie sollen fachlich richtig beraten und argumentieren können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zeitgemäße Techniken für die Kommunikation und Präsentation nützen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Lebensbereichen
handeln können.
Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie und der Menschenrechte führen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Klassen nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassen insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.
Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (in den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminare geführt, so haben deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.
Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.
Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist), welches sich quer durch alle Gegenstände zieht, beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns, sowie eines unternehmerisch ganzheitlichen Verständnisses von Betriebsabläufen. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen.
Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Da Geschichte das Ergebnis politischer Entscheidungen und Prozesse ist, ist der Aspekt der politischen Bildung und des Rechtsbegriffes besonders im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Kultur, aber auch in allen anderen Unterrichtsgegenständen, als Unterrichtsprinzip besonders zu berücksichtigen.
Im Sinne der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Es ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen sowie mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehren und Lernens zu führen.
Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Besonders am Beginn des Ausbildungsganges sind alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.
Die Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.
Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln. Im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung sind fächerverbindende Aspekte und die Ausrichtung auf das allgemeine Bildungsziel in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen. Die Koordination zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist für einen sinnvollen fächerübergreifenden Unterricht notwendig, um den Schülerinnen und Schülern Querverbindungen aufzuzeigen und Vernetzungen zu vermitteln.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.
Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfehlen sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung, die Durchführung von wissenschaftlichen Experimenten und Versuchen, sowie das Verwenden von geeignetem Anschauungsmaterial
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen. Die Kooperation mit Betrieben ist zu suchen, es empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten Leistungsträgern aus der Mode und Textilwirtschaft.
Im Rahmen der laufenden Qualitätsinitiative im humanberuflichen Schulwesen ist bei der Unterrichtsgestaltung und Wissensvermittlung auf Aspekte des Qualitätskreislaufes, insbesondere auf Regelkreisdenken und zielorientierte Arbeitsweise besonders Wert zu legen.
Insbesondere in den Ausbildungsschwerpunkten sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit und dem Einsatz kooperativer offener Lernformen, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten und kreative Lösungsansätze zu finden.
Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Form auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen und im kompetenten Gebrauch der Unterrichtssprache zu fördern. Dies gilt in besonderem Maße für Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Muttersprache.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen.
Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Klassen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.
In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.
Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.
Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.
Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei va. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.
Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004,.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
1. Klasse:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachspezifischer Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien (Erzählen, Berichten, Lesen, Vortragen, Zusammenfassen).
Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft.
Medien:
Grundlagen und Verwendung von Medien.
2. Klasse:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien (Diskussion, Referat, Exzerpt, Protokoll, Charakterisierung und Beschreibung, Bewerbung).
Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur.
Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft.
Medien:
Kritische Medienbetrachtung.
3. Klasse:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien (Diskussion, Referat, Analyse, Argumentation, Appellieren, Präsentation).
Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft.
Medien:
Medien als Informationsquellen.
Schularbeiten:
Ziffer eins bis 2. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten;
Ziffer 3 Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
1. Klasse:
Integration der Vorkenntnisse.
Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerin bzw. des Schülers.
Aktuelle Themen. Situationen des täglichen Lebens.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Grundstrukturen.
2. Klasse:
Themen aus dem sozialen Umfeld der Schülerin bzw. des Schülers.
Kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen Länder.
Themen aus dem Modebereich. Aktuelle Themen.
Standardformen der Korrespondenz.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
3. Klasse:
Kulturelle und soziale Besonderheiten anderer Länder.
Kulturleben. Themen aus dem Modebereich. Aktuelle Themen. Fallbeispiele der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Schularbeiten:
Ziffer eins bis 3. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
2. Klasse:
Grundlagen der Kommunikation:
Verbale und nonverbale Kommunikation.
Vorbereitung eines Gesprächs:
Stimm- und Atemtechnik, Sprech- und Redetechnik. Aufbau und Strukturierung. Argumentation.
Grundlagen der Präsentation:
Arten. Aufbereitung der Präsentationsinhalte (Struktur, Visualisierung). Einsatz adäquater Medien. Timemanagement. Übungssituation.
3. Klasse:
Rolle der Präsentatorin bzw. des Präsentators:
Persönliche Wirkung. Selbstbild/Fremdbild. Einstieg und Abschluss. Selbstpräsentation (zB Bewerbung). Übungen anhand komplexer Präsentationsprojekte.
Durchführung eines Gespräches:
Verkaufs- und Beschwerdegespräch. Aufbau und Strukturierung. Moderation. Feedback geben und annehmen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
1. Klasse:
Grundlagen der Informationstechnologie:
Aufbau eines Computers.
Grundlegende Funktionen eines aktuellen Betriebssystems.
Aktuelle Eingabemöglichkeiten.
Standardsoftware:
Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief).
Textgestaltung:
Richtlinien (Normen) der Texterstellung.
Selbstständige Formatierung und Gestaltung privater sowie inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Informationsanalyse:
Informationsrecherche und -prüfung. Analyse. Verdichtung von Informationen.
2. Klasse:
Standardsoftware:
Präsentationsprogramm. Anwendung von Datenbanken. Desktop-Publishing Programm.
Textgestaltung:
Erstellen und Gestalten betrieblicher Schriftstücke und umfassender Dokumente.
Büro- und Kommunikationsmittel:
Aufgaben, Adress- und Terminverwaltung.
3. Klasse:
Standardsoftware:
Textverarbeitung, Bildbearbeitung.
Bildbearbeitung:
Einführung in ein Grafikprogramm.
Theoretische Grundlagen und praktische Anwendung der Bildbearbeitung.
Online Inhalte:
Grundlagen der Websitegestaltung.
Rechtliche Bestimmungen:
Urheberrecht. Datenschutz. Signatur.
Datensicherung und Datensicherheit:
Maßnahmen.
Schularbeiten:
Ziffer eins bis 3. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
1. Klasse:
Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.
Der Übergang zum 20. Jahrhundert. Europa vor dem Ersten Weltkrieg. Erster Weltkrieg und Folgen. Nachkriegsordnung. Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg. Österreich in der Ersten Republik. Totalitäre Ideologien und Systeme (in Europa und weltweit). Krise der Demokratien.
Antisemitismus und Faschismus in Österreich.
Die Zwischenkriegszeit:
Kunst und Kultur. Gesellschaft. Wirtschaft. Politik. Nationalsozialismus und Holocaust. Widerstand und Verfolgung.
Zweiter Weltkrieg und Nachkriegsordnung.
Die UNO. Die Zweite Republik. Zeitalter des Pluralismus. Der Kalte Krieg und seine Schauplätze. Entwicklung der politischen Systeme in Osteuropa. Europäische Integration. Menschenrechte. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
1. Klasse:
Allgemeine Biologie:
Biologische Strukturen und Funktionen.
Somatologie:
Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme. Entwicklung des Menschen. Sexualität und Familienplanung. Körperbewusstsein und Körperhygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren. Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Krankheitserreger). Gesundheitliche Schädigung durch Werkstoffe und Betriebsmittel.
Ökologie:
Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und die Beeinflussung durch den Menschen. Umwelt- und Naturschutz.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
2. Klasse:
Orientierung im Raum.
Physiogeografisch definierte Räume und Prozesse im Überblick. Demografische Strukturen und Prozesse.
Ressourcen:
Verteilung. Nutzung.
Wirtschaftsräume:
Grundlegende wirtschaftsgeografische Begriffe und Zusammenhänge. Wirtschaftsregionen im ausgewählten Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der EU. Globale Vernetzungen. (Nutzen und Problematik. Fairer Handel).
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
2. Klasse:
Grundlagen der Wirtschaft:
Markt. Angebot und Nachfrage. Betriebsarten. Standortwahl.
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen. Bestandteile. Form. Abwicklung. Zahlungsverkehr. Vertragswidrige Erfüllung. Konsumentenschutz. E-Commerce.
Personal:
Arbeitsverträge. Aufnahme und Auflösung des Dienstverhältnisses. Schriftverkehr. Mitarbeiterführung. Gender Mainstreaming im Betrieb.
Beurteilung aktueller Medienberichte.
3. Klasse:
Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung:
Firma. Vollmachten. Firmenbuch. Rechtsformen.
Leistungsbereiche der Unternehmen:
Produktion und Dienstleistung.
Marketing und Werbung. Einfluss auf Konsumverhalten.
Gewerbe:
Gewerbeordnung.
Finanzierung und Investition:
Finanzierungsgrundsätze. Arten. Investitionsentscheidungen.
Beurteilung aktueller Medienberichte.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
3. Klasse:
Staat:
Grundsätzliche Definitionen politischer und rechtlicher Begrifflichkeiten.
Staatselemente. Aufgaben des Staates. Staats- und Regierungsformen.
Österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschen- und Grundrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder. Verwaltung (Bundes- und Landesverwaltung, Selbstverwaltung). Österreich und Europa.
Politische Willensbildung:
Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft. Medien.
Völkerrecht:
Internationale Organisationen. Konflikte und Friedenssicherung.
Rechtsstruktur:
Zugang zum Recht. Gerichtsbarkeit.
Privatrecht:
Ausgewählte Aspekte von Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuld-, Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Sozialversicherung.
Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
1. Klasse:
Wirtschaftliches Rechnen:
Prozentrechnung.
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff. Aufgaben und Teilbereiche.
Kostenrechnung:
Begriffe und Kostenrechnungssysteme im Überblick. Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Vollkostenrechnung und Grundlagen der Teilkostenrechnung. Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben unter besonderer Berücksichtigung der Textilwirtschaft.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Rechtliche Bestimmungen. Belege und Belegwesen. Laufende Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen. Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.
2. Klasse:
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender Bezüge und Sonderzahlungen.
Organisation:
Buchführungsvorschriften. Bücher der doppelten Buchführung.
System der doppelten Buchführung und laufende Buchungen:
Begriff und Merkmal. Rechtliche Grundlagen. Bilanzzerlegung. Kontenarten. Kontenabschluss. Kontenrahmen und Kontenplan. Beleg und Belegwesen. Kontierung und Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen inkl. Umsatzsteuer. Bilanz und Erfolgsrechnung.
3. Klasse:
Laufende Buchungen:
Komplexe laufende Geschäftsfälle, inkl. Verbuchung von Löhnen und Gehältern. Ermittlung und Verbuchung von Lohnnebenkosten.
Jahresabschluss:
Ausgewählte Bereiche des Monats- und Jahresabschlusses (direkte Abschreibung, Rückstellungen, Forderungsabschreibung).
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
Finanzbuchführung und Kostenrechnung.
Schularbeiten:
Ziffer eins und 2. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten;
Ziffer 3 Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
1. Klasse:
Grundbegriffe. Aufgaben und Ziele des Arbeitsstudiums. Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere. Fertigungsplan. Materialbedarfsstückliste. Fertigungsstückliste. Arbeitsplan. REFA – Arbeitssystem. Arbeitsumgebung. Arbeitssicherheit.
2. Klasse:
Ergonomie. Belastung und Beanspruchung. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Arbeitsgestaltung und Arbeitsplatzgestaltung. Teamarbeit – Gruppenarbeit.
Einführung in das Qualitätsmanagement:
QM-Systeme. Qualitätsmerkmale und -sicherung. Dokumentation. QM-Handbuch.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
1. Klasse:
Textile Fasern. Naturfasern. (ökologische Herstellung von Naturfasern. Baumwollanbau) Faserstoffaufbau natürlicher Faserstoffe unter Einbeziehung der Eigenschaften und Pflege. Ökologie in der textilen Kette. Grundbindungen.
Material- und Stoffsammlung.
2. Klasse:
Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Trage- und Pflegeeigenschaften. Fasern aus dem High-Tech- Bereich. Funktionstextilien.
Fadenherstellung und textile Flächen:
Bindungen. Analyse von Faden-, Faser- und kombinierten Verbundstoffen.
Material- und Stoffsammlung.
3. Klasse:
Veredelung:
Farbgebung. Ausrüstung. Umweltproblematik. Gesundheitsgefährdung der Arbeiterinnen und Arbeiter; Schutzvorrichtungen. Recycling. (Altkleiderverwertung).
Material- und Stoffsammlung.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
1. Klasse:
Mal- und Zeichentechniken. Konzeptionszeichnen. Proportionsstudien. Modellentwürfe.
CAD – Anwendung:
Grundbegriffe. CAD-unterstützte technische Zeichnungen für die Werkstätte.
Farbenlehre:
Schrift und Farbe als Kommunikations- und Gestaltungselement.
2. Klasse:
Proportionsstudien. Modetrends und Styling. Entwürfe nach Themenstellung. Fachbegriffe und Modellbeschreibungen.
CAD – Anwendung:
CAD-unterstützte technische Zeichnungen für die Werkstätte.
Einfache Anwendungen im Bereich Layout.
3. Klasse:
Kollektionserstellung unter Miteinbeziehung von Modetrends und Styling.
CAD – Anwendung:
CAD unterstützte Entwürfe und Modezeichnungen; CAD-unterstützte technische Zeichnungen.
Layoutarbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
1. Klasse:
Maßnehmen:
Maßtabellen. Merkmale von Körper- u. Proportionsmaßen.
Produktkonstruktion für DOB und/oder HAKA – Grundschnitte (manuell und CAD).
2. Klasse:
Erweiterte Grundschnitte für DOB und/oder HAKA. Bedarfsorientierte Konstruktionen für die Fachbereiche (manuell und CAD). Konstruktionsschablonen. Einfache Modellschnitte. Einsatz branchenüblicher Software.
3. Klasse:
Größensatz und Schnittlagenbilder (manuell und CAD). Gradieren. Modellschnitte. Einsatz branchenüblicher Software.
Schularbeiten:
Ziffer eins bis 2. Klasse: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
Ziffer 3 Klasse: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
2. Klasse:
Projektmanagement:
Definition. Aufbau und Rollen. Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung. Projektinstrumentarien. Projektmethoden in Theorie und Praxis.
Produktpräsentation:
Techniken der Produktpräsentation. Medienunterstützte Produktpräsentationen.
3. Klasse:
Projektmanagement:
Erweiterte Projektinstrumentarien.
Produktpräsentation:
Medienunterstützte Produktpräsentationen und Dokumentation. PR – Aktionen.
Projekte zu Themen der dritten Klasse, vorzugsweise in Kombination mit anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere dem Ausbildungsschwerpunkt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
1. Klasse:
Rationelle Verarbeitungstechniken. Technologie der Bekleidungsmaschinen. Produkte aus einfachen Materialien der DOB und/oder HAKA. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere und Schnitte.
2. Klasse:
Technologie der Bekleidungsmaschinen. Produkte aus anspruchvolleren Materialien der DOB und HAKA. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
3. Klasse:
Komplexe Produkte aus DOB und/oder HAKA. Kleinkollektion. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
Siehe Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen ist von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten zu erfüllen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf eine oder auf mehrere Klassen erstrecken.
Siehe auch Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
2. Klasse:
Angewandtes Projektmanagement:
Fertigungsverfahren bei verschiedenen Materialien. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. CAD unterstützte Schnittkonstruktion.
Projektwerkstätte:
Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
3. Klasse:
Angewandtes Projektmanagement:
Produktanalyse nach Qualitätskriterien. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. CAD unterstützte Schnittkonstruktion.
Methodik des Arbeitstrainings (technische und pädagogische Methoden).
Projektwerkstätte:
Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
Praxisbezogene Projekte.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
2. Klasse:
Design und Gestaltung mit CAD:
Grundlagen der Werbegestaltung. Wirkung und Einsatz von Farben. Schriftgestaltung mit CAD/EDV. Zeichen- und Farbsymbolik. Wahrnehmungskriterien. Corporate Design. Form- und Raumbeziehung.
Ein- und Verkaufstraining:
Persönlichkeits- und Anforderungsprofil der Verkäuferin bzw. des Verkäufers in den Grundlagen. Kundenprofil. Bedürfnisse. Kaufmotive. Zielgruppe. Phasen des Verkaufsvorganges. Lieferanten-, kunden- und situativ orientierte Kommunikationstechniken. Verhaltenstraining.
Warenpräsentation:
Branchenspezifische Warenkunde und Sortimentsbildung.
Gestaltung von Informationsträgern und Werbemitteln. Werbetechnische Hilfsmittel der Warenpräsentation. Auslagengestaltung.
Marketing und Logistik:
Absatzpolitik. Absatzwege. Preispolitik. Grundlagen der Marktforschung und Trendanalyse.
Grundlagen logistischer Systeme.
3. Klasse:
Design und Gestaltung mit CAD:
Branchenbezogene Gestaltungsaufgaben. Branchenorientierte Zielgruppenanalyse.
Ein- und Verkaufstraining. Verhaltenstraining. Erweitertes Persönlichkeits- und Anforderungsprofil der Verkäuferin bzw. des Verkäufers. Filialleitung.
Warenpräsentation:
Praxisbezogener Wareneinkauf. Marketingorientierte Werbegestaltung. Selbstständige Auslagengestaltung.
Marketing und Logistik:
Marktforschung und Trendanalyse. Absatzplanung. Vertragsbedingungen.
Logistik im Handel. Warenumschlag. Lager und Transport.
Praxisbezogene Projekte.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
2. Klasse:
Kreativitätstechniken. Produktzeichnung. Modellbilder in verschiedenen Techniken. Gestalterische Umsetzung der Entwürfe in technischen und Produktzeichnungen mit CAD. Produktkonstruktion mit CAD. Angewandte Material- und Textiltechnologie. Mode- und Produktpräsentation.
Produktion.
3. Klasse:
Produktentwicklung, Entwerfen und Erstellen von Kollektionen im Team. Computerunterstützte Arbeitsablaufbeschreibung.
Projektpräsentationen. Einsatz von Technik und Medien. Arrangieren von Vitrinen, Schaufenstern und Verkaufsräumen. Farb- und Typberatung.
Planung, Gestaltung und Umsetzung produktbezogener Werbung.
Einsatz fachspezifischer Software.
Produktion.
Fachübergreifende Projekte.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
2. Klasse:
Theoretische Grundlagen und Projektmanagement:
Anforderungsprofil an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Modehandelsbetrieben. Kundenbetreuung. Typ- und Stilberatung. Verkaufsgespräch. Kundenorientierte Kommunikation unter Nutzung aktueller Technologien.
Wirkung und Einsatz von Farben. Branchenspezifische Materialkunde. Merkmale von Verarbeitungsqualität.
Aufbau- und Ablauforganisation in Handel und Produktion.
Verkaufsraum- und Auslagengestaltung.
Einfaches Projekt aus dem Bereich des Modeeinzelhandels (Projekthandbuch).
Übungsbetrieb:
Individualisierung von Fertigware durch kreativen Einsatz einfacher, technischer Details. Ergänzung des Warensortiments durch Erzeugung einfacher Einzelteile in industrieller Arbeitstechnik. Kreative und nachhaltige Nutzung von Material.
Praktische Umsetzung von Aufträgen aus dem Projektmanagement.
3. Klasse:
Theoretische Grundlagen und Projektmanagement:
Ein- und Verkauf von Modehandelsware. Lieferantenorientierte Kommunikation. Nutzung aktueller Kommunikationstechnologien. Umgang mit schwierigen Kundinnen bzw. Kunden und Lieferantinnen bzw. Lieferanten.
Logistik im Handel. Warenumschlag. Lager und Transport.
Gestaltung von Informations- und Werbematerial.
Entwurf und Planung von kreativen Details und Ergänzungsteilen.
Projekt aus dem Bereich des Modeeinzelhandels mit gesteigerten Anforderungen.
Übungsbetrieb:
Individualisierung von Fertigware und Ergänzung des Warensortiments mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich Material und Fertigung.
Praktische Umsetzung von Aufträgen aus dem Projektmanagement.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
2. Klasse:
Auftragsbearbeitung in den Grundlagen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD.
Rationeller Betriebsmitteleinsatz:
Einkaufs- und Beschaffungslogistik.
Qualitätsmanagement:
Produktionsplanung. Personaleinsatz.
Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.
3. Klasse:
Auftragsbearbeitung mit gesteigerten Anforderungen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD.
Rationeller Betriebsmitteleinsatz.
Einkaufs- und Beschaffungslogistik.
Präsentation von Teil- und Endergebnissen. (Konzepte aus dem Modeeinzelhandel und der Industrie).
Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.
Praxisbezogene Projekte.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung ihres kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule in ihrem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
Schularbeiten:
Pro Klasse, in der das Seminar geführt wird: je eine einstündige Schularbeit.
Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, Psychohygiene im Berufsleben.
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Grundsätzlich zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von vier Wochen in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten abzuleisten.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikanten- und Praktikantinnenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und die Schülerinnen und Schüler dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes.
Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt einer individuellen Gestaltung des Unterrichts und der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit der Lehrenden bzw. dem Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 Mit Computerunterstützung.
3 Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
4 Mit Computerunterstützung und Controlling.
5 Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Gesamtausmaß von 16 Wochenstunden zu führen.
6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).