BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 30. September 2009

Teil römisch zwei

316. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

316. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe geändert wird

Auf Grund

  1. Ziffer eins
    des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 44 aus 2009,, insbesondere dessen Paragraphen 6, 55 a, 62, 68 a und 76 sowie
  2. Ziffer 2
    des Paragraph 7, Absatz eins, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2009,,
wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1993,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Artikel römisch eins wird dem Paragraph 4, folgender Absatz 9, angefügt:

  1. Absatz 9,Die Anlagen 1 und 2 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 316 aus 2009, treten mit 1. September 2009 in Kraft.“

Novellierungsanordnung 2, In Anlage 1 (dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt römisch sechs (Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lauten die Pflichtgegenstände Informations- und Officemanagement sowie Angewandte Informatik:

„7.1. Informations- und Officemanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie:

Aufbau eines Computers.

Aktuelles Betriebssystem; aktuelle Eingabesysteme.

Standardsoftware:

Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramm;

Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief auch unter Verwendung von Datenbanken).

Textgestaltung:

Richtlinien (Normen) der Texterstellung;

Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke;

Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente (zB wissenschaftliche Arbeiten);

Texteingabe und -verarbeitung unter Verwendung von Mustervorlagen inkl. Einbindung von Graphiken;

Druckgestaltung (Typographie und Lay-out).

Persönliches Informationssystem:

Büroorganisation;

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Internet:

Internet und E-Mail; formale und inhaltliche Richtlinien der elektronischen Kommunikation.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

7.2. Angewandte Informatik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

Lehrstoff:

Informationsanalyse:

Informationstheorie, Informationsrecherche und -prüfung, Analyse, Verdichtung von Informationen.

Standardsoftware:

Datenbank-, Desktop-Publishing-, Bildbearbeitungs- bzw. Grafikprogramm.

Erstellen von Druckdateien.

Bildbearbeitung:

Grundlagen der Bildbearbeitung.

Projektmanagement:

Besonderheiten beim IT-Projektmanagement; Tools.

Onlineinhalte:

Planung und Erstellung.

Datensicherung und -sicherheit:

Maßnahmen.

Rechtliche Grundlagen:

Urheberrecht, Datenschutz, Signaturgesetz. E-Commerce.

Wirtschaft:

Aktuelle Standardsoftware;

Neue Medien und Technologien.

Auswirkungen der Informationstechnologie:

Individuum, Gesellschaft, Arbeitswelt;

Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.“

Novellierungsanordnung 3, In Anlage 2 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt römisch sechs (Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A lauten die Pflichtgegenstände Informations- und Officemanagement sowie Angewandte Informatik:

„7. INFORMATIONSMANAGEMENT 7.1. Informations- und Officemanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie:

Aufbau eines Computers.

Aktuelles Betriebssystem; aktuelle Eingabesysteme.

Standardsoftware:

Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramm.

Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief auch unter Verwendung von Datenbanken).

Textgestaltung:

Richtlinien (Normen) der Texterstellung.

Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente (zB wissenschaftliche Arbeiten).

Texteingabe und -verarbeitung unter Verwendung von Mustervorlagen inkl. Einbindung von Graphiken.

Druckgestaltung (Typographie und Lay-out).

Persönliches Informationssystem:

Büroorganisation.

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Internet:

Internet und E-Mail; formale und inhaltliche Richtlinien der elektronischen Kommunikation.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

7.2. Angewandte Informatik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

Lehrstoff:

Informationsanalyse:

Informationstheorie, Informationsrecherche und -prüfung, Analyse, Verdichtung von Informationen.

Standardsoftware:

Datenbank-, Desktop-Publishing-, Bildbearbeitungs- bzw. Grafikprogramm.

Erstellen von Druckdateien.

Bildbearbeitung:

Grundlagen der Bildbearbeitung.

Projektmanagement:

Besonderheiten beim IT-Projektmanagement; Tools.

Netzwerke:

Hard- und Softwareanforderungen. Topologien.

Arbeiten in einer Client-Server-Umgebung.

Grundlagen der Netzwerkverwaltung (zB Freigabe, Rechte).

Onlineinhalte:

Planung und Erstellung.

Online Content Management:

Benutzer – und Contentverwaltung.

Datensicherung und -sicherheit:

Maßnahmen.

Rechtliche Grundlagen:

Urheberrecht, Datenschutz, Signaturgesetz. E-Commerce.

Wirtschaft und tertiäre Bildungswege:

Aktuelle Standardsoftware.

Neue Medien und Technologien.

Auswirkungen der Informationstechnologie:

Individuum, Gesellschaft, Arbeitswelt.

Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.“

Novellierungsanordnung 4, In Anlage 2 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt römisch sechs (Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A lautet der Ausbildungsschwerpunkt Medieninformatik:

„MEDIENINFORMATIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundlagen der Fotografie:

Fotooptische und elektronische Grundbegriffe; Geräte und Zubehör;

Bildgestaltung; Bildausgabe; Bildkorrekturen.

Print-Publishing:

Von der Layoutierung bis zur Druckvorstufe.

Video- und Soundbearbeitung:

Geräte und Zubehör;

Grundsätze von der Prä- bis zur Postproduktion (Drehbuch und Storyboard, Videoschnitt, Compositing, Mikrofonaufnahme, Audiopostproduktion, Endfertigung und Massenproduktion).

Webdesign und -management:

Client- und serverseitige Webprogrammierung, barrierefreies, standardkonformes Webdesign;

Aktuelle Webtechnologien (Content-Managementsysteme, Redaktionssysteme, …)

Multimedia:

Animationen; interaktive Multimediaprodukte (zB E-learning-Content, Produktkatalog, interaktive Prospekte).

e-Portfolio:

Portfolio der Projekte der gesamten Schullaufbahn.

Projekt(e) mit Dokumentation.

Urheber- und Verwertungsrecht:

Recht am eigenen Bild.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:

Je zwei ein- oder mehrstündige Schularbeiten.“

Schmied