Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 25. September 2009 |
Teil römisch zwei |
309. Verordnung: | Akkreditierung der TÜV SÜD SZA Technische Prüf-GmbH zur Zertifizierung von Produkten |
Auf Grund des Paragraph 17, Absatz eins und des Paragraph 38, Ziffer eins, des Akkreditierungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2002,, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie verordnet:
Die TÜV SÜD SZA Technische Prüf-GmbH mit Sitz in 1030 Wien, Arsenal, Objekt 207, wird als Stelle, die Produkte zertifiziert (gemäß ÖNORM/ÖVE EN 45011), akkreditiert.
Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Produkten, Verfahren und Prozessen gemäß dem in der Anlage spezifizierten Umfang.
Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
Mitterlehner