Anlage

Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis 31. Dezember 2011 (gemäß Paragraph 11 a, Absatz 3, B-GlBG, Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2008,)

Die verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

In jenen Bereichen, in denen der Frauenanteil von 40 % bereits erreicht wurde, ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Funktionsbesetzungen der Frauenanteil nicht unter 40 % sinkt.

Von allen Akademikern in A1/v1 befinden sich 30 % in der Funktionsgruppe A1/2, v1/2.

Von allen Akademikerinnen in A1/v1 befinden sich 49 % in der Funktionsgruppe A1/2, v1/2.

Bei der Besetzung höherwertiger Arbeitsplätze als jene der Funktionsgruppe A1/2, v1/2 ist dafür zu sorgen, dieses Ungleichgewicht zu verringern.

Personalstand 1.7.2009

Einstufung

männlich

weiblich

Gesamt

Frauenanteil %

 

A/A1/a/v1

98

106

204

52,00

B/A2/b/v2

29

64

93

68,80

C/A3/c/v3/h1

22

60

82

73,20

D/A4/d/v4

4

4

8

50,00

K2

0

1

1

100,0

SV-ADV

7

0

7

0,00

Summe

160

235

395

59,49

         

Fluktuation

(Annahme)

Fluktuation

(Vorgabe)

SektionsleiterInnen

3

0

3

0,00

1

1

BereichsleiterInnen und SL-STV

4

0

4

0,00

1

1

AbteilungsleiterInnen

17

13

30

43,30

-

-

ReferatsleiterInnen

1

3

4

75,00

-

-

Summe

25

16

41

39,00

2

2