(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Wochenstunden |
Lehrver- |
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|
A. |
Pflichtgegenstände |
pflich- |
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|
Klasse |
Summe |
tungs- |
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|
1. |
2. |
3. |
4. |
gruppe |
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|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
(römisch drei) |
|||||||||||||
|
2. |
Deutsch und Kommunikation |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
römisch eins |
|||||||||||||
|
3. |
Englisch |
2 |
2 |
1 |
1 |
6 |
(römisch eins) |
|||||||||||||
|
4. |
Geschichte und politische Bildung |
2 |
- |
- |
- |
2 |
römisch drei |
|||||||||||||
|
5. |
Geografie und Wirtschaftskunde |
- |
1 |
- |
- |
1 |
(römisch drei) |
|||||||||||||
|
6. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
1 |
7 |
römisch vier a |
|||||||||||||
|
7. |
Angewandte Mathematik |
2 |
1 |
1 |
1 |
5 |
(römisch eins) |
|||||||||||||
|
8. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
2 |
1 |
- |
- |
3 |
römisch zwei |
|||||||||||||
|
9. |
Angewandte Informatik |
2 |
- |
- |
- |
2 |
römisch eins |
|||||||||||||
|
10. |
Wirtschaft und Recht |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
römisch drei |
|||||||||||||
|
11. |
Betriebstechnik |
- |
- |
- |
2 |
2 |
römisch eins |
|||||||||||||
|
12. |
Mechanik |
2 |
1 |
1 |
- |
4 |
(römisch eins) |
|||||||||||||
|
13. |
Fertigungstechnik |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
römisch eins |
|||||||||||||
|
14. |
Waffentechnik einschließlich Ballistik und Munitionslehre |
2 |
3 |
3 |
3 |
11 |
römisch eins |
|||||||||||||
|
15. |
Konstruktionsübungen |
2 |
3 |
3 |
3 |
11 |
römisch eins |
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|
16. |
Werkstättenlaboratorium |
- |
- |
4 |
4 |
8 |
römisch drei |
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|
17. |
Werkstätte und Produktionstechnik |
13 |
15 |
15 |
15 |
58 |
römisch vier |
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|
Gesamtwochenstundenzahl |
37 |
35 |
38 |
38 |
148 |
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B. |
Pflichtpraktikum |
mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse |
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|
Wochenstunden |
Lehrver- |
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|
C. |
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht |
pflich- |
||||||||||||||||||
|
Klasse |
tungs- |
|||||||||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
gruppe |
||||||||||||||||
|
C.1 |
Freigegenstände |
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|
Zweitsprache Deutsch |
2 |
2 |
- |
- |
römisch eins |
|||||||||||||||
|
Englisch |
- |
- |
1 |
1 |
(römisch eins) |
|||||||||||||||
|
Angewandte Mathematik |
- |
1 |
1 |
1 |
(römisch eins) |
|||||||||||||||
|
Darstellende Geometrie |
2 |
- |
- |
- |
(römisch eins) |
|||||||||||||||
|
Projektmanagement |
- |
- |
- |
2 |
römisch zwei |
|||||||||||||||
|
Qualitätsmanagement |
- |
- |
2 |
- |
römisch eins |
|||||||||||||||
|
Waffenbau |
- |
- |
2 |
2 |
römisch vier |
|||||||||||||||
|
Schmiedetechnik |
2 |
- |
- |
- |
römisch vier |
|||||||||||||||
|
Holztechnik |
- |
2 |
- |
- |
römisch vier |
|||||||||||||||
|
C.2 |
Unverbindliche Übungen |
|||||||||||||||||||
|
Sicherheit im Umgang mit Schusswaffen |
2 |
- |
- |
- |
römisch drei |
|||||||||||||||
|
Bewegung und Sport |
1 |
1 |
1 |
1 |
römisch vier a |
|||||||||||||||
C.3 |
Förderunterricht 2 |
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|
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände |
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Siehe Anlage 3 mit folgenden Ergänzungen:
Ziel der Ausbildung
Die Fachschule für Büchsenmacher ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Waffentechnik, Ballistik, Munitionslehre, Fertigungstechnik und Konstruktion. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben in Fertigungsbetrieben sowie in der Herstellung, im Zusammenbau und der Reparatur von Waffen zu übernehmen. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Büchsenmacher sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Büchsenmacher insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzbereiche der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Büchsenmacher liegen in den Bereichen Entwicklung, Herstellung und Verkauf facheinschlägiger Produkte inklusive Beratung und Handel.
Siehe Anlage 3.
Siehe Anlage 3.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage 3.
12. MECHANIK
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Statik:
Gleichgewicht von Kräften, Resultierende; zentrales ebenes Kräftesystem; allgemeines Kräftesystem. Freimachen von Bauteilen.
Schwerpunktslehre:
Flächen und Linienschwerpunkt.
Reibung:
Haft- und Gleitreibung; Reibung an Maschinenteilen.
Einführung in die Festigkeitslehre:
Begriffe: Spannung; Schnittgrößen.
2. Klasse:
Festigkeitslehre:
Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Abscherung, Pressung); Flächenmomente 2. Grades; Widerstandsmomente; Biegung; Torsion; Gestaltfestigkeit; Dauerfestigkeit; Vergleichsspannung.
3. Klasse:
Kinematik und Dynamik:
Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe; Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung in der Ebene; Impuls; Arbeit, Energie, Leistung.
3. Klasse:
Hydrostatik und Strömungslehre:
Grundbegriffe und -gesetze.
Anwendungen aus dem Fachgebiet:
Beispiele zur Kinematik, Dynamik, Wärmelehre, Hydrostatik und Strömungslehre.
13. FERTIGUNGTECHNIK
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Fertigungsverfahren:
Grundlagen der manuellen und maschinellen Standardbearbeitungsverfahren; Maschinen und Geräte; Grundlagen der Messtechnik.
Werkstoffe:
Arten, Auswahl- und Einsatzkriterien.
2. Klasse:
Werkstoffe:
Normgerechte Bezeichnung, Auswahl für verschiedene Einsatzbereiche; Wärmebehandlung von Stahl.
Nichteisenmetalle:
Wärmebehandlung; Fertigungsmethoden.
Kunststoffe und Kunststoffbearbeitung:
Polymere; grundlegende Verfahren der Kunststoffbearbeitung.
Spanlose Fertigung:
Vertiefung der Verfahren, Maschinen und Werkzeuge; Grundlagen der CNC-Technik.
3. Klasse:
Spanende Fertigung:
Vertiefung der Verfahren, Maschinen und Werkzeuge; CNC-Technik; Schneidstoffe, Standzeit, Verschleiß, Kühlschmierstoffe; Werkzeugauswahl, Werkzeugaufnahme, Werkzeugsysteme, Sonderwerkzeuge.
Werkstoffprüfung:
Zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung; Pulvermetallurgie.
Kunststoffe:
Verfahren der maschinellen Kunststoffverarbeitung, Anwendungen.
Metallbau:
Stahl- und Leichtbaukonstruktion; Korrosionsschutz.
4. Klasse:
Sonderverfahren und Sondermaschinen.
Spannsysteme:
Arten; Anwendungen; Schnellspannsysteme.
Flexible Fertigung:
Automatisierung; Ausbaustufen.
CNC-Technik:
Bearbeitungszentren (Konzepte, Einsatzgebiete, Wirtschaftlichkeit); Stahlbaunorm.
14. WAFFENTECHNIK EINSCHLIEßLICH BALLISTIK UND MUNITIONSLEHRE
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Waffen:
Einteilung (blanke Waffen und Feuerwaffen, Lang- und Kurzwaffen, Jagd- und Sportwaffen); Sicherheitsbestimmungen; Waffengesetz.
Munition:
Begriffe; Arten und Komponenten der Munition; Kaliberbezeichnungen.
2. Klasse:
Maschinenelemente:
Form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungselemente; Federelemente (Biegefeder, Torsionsfeder); Elemente der drehenden Bewegung (Achsen, Wellen, Lager).
Waffen:
Historische Entwicklung; Abzugsvorrichtungen (Druckpunkt-, Flinten- und Matchabzug, Stecherabzüge sowie Einabzüge); Sicherungen und Indikatoren.
3. Klasse:
Waffengesetz; Beschussgesetz; C.I.P.
Waffen:
Lauf (Arten, Herstellung, Kombinationen und Verbindungen); Gewehrschlosse (Hand- und Selbstspanner); Verschlusssysteme (Kipplauf- und Blockverschlüsse).
Schäfte:
Arten; Formen; Maße; Erzeugung.
4. Klasse:
Waffen:
Verschlusssysteme (Zylinder- und Selbstladeverschlüsse); Auszieher- und Auswerfersysteme (Blattfeder- und Schraubenfederejektoren).
Waffenoptik:
Mechanische und optische Visiereinrichtungen; Jagdoptik.
Munition:
Aufbau und Funktion von Jagd- und Sportmunition.
Ballistik:
Innen-, Außen- und Zielballistik.
15. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Zeichengeräte, Zeichenregeln; Zeichnung in Ansichten, Bemaßung; prismatische Teile mit Maßtoleranzen, Drehteile mit Maßtoleranzen; Schnittdarstellungen; einfache Teile aus der Konstruktionspraxis, Modellaufnahme, normgerechte Werkzeichnung, Zeichnungen für den fachpraktischen Unterricht.
2. Klasse:
Schraubverbindungen inklusive Stückliste; Baugruppe für drehende Bewegung mit Stückliste und fertigungsgerechte Werkzeichnung; Baugruppe mit Anwendung von Verbindungselementen; fachspezifische einfache Baugruppen nach Vorgabe mit Einbindungen von Normteilen.
3. Klasse:
Baugruppen:
Bauteile aus dem Fachgebiet nach Modellaufnahme oder Vorgabe (Schlösser, Garnituren, Abzugseinrichtungen, Sicherungen).
4. Klasse:
Methoden:
Vertiefungen in Entwurf, Berechnung, Konstruktion und Kalkulation; technische Beschreibung und Dokumentation; Projektorganisation.
Projekte:
Baugruppen aus dem Fachgebiet; Waffensysteme nach Vorgaben oder eigenen Überlegungen; konstruktive Veränderungen von bestehenden (vorgegebenen) Systemen.
16. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Der Schüler/die Schülerin soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren können.
3. Klasse:
Außenballistik, Waffentechnik:
Auswertung von Trefferbildern (glatter und gezogener Lauf); Messen mit mechanischen Messgeräten; Oberflächenrauhigkeitsmessungen; Lehren; Fehlerbeseitigung und Fehlerverhütung.
4. Klasse:
Innenballistik; Außenballistik; Zielballistik; Waffentechnik.
Wiederladen:
Gasdruckmessungen; Geschwindigkeitsmessungen.
Prüfungsablauf:
Qualitätsberichterstattung; statistische Auswertung.
17. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften; Spanende Bearbeitung von Hand und mit konventionellen Maschinen (Bohren, Sägen, Drehen, Fräsen, Schleifen); Härten; Schmieden von Hand; Schweißen und Löten; Federn wickeln; Herstellen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen für den Waffenbau;
2. Klasse:
Mechanische Werkstätte:
Drehen und Fräsen mit verschiedenen Werkzeugen und mit steigender Genauigkeit sowie steigendem Schwierigkeitsgrad an konventionellen Dreh- und Fräsmaschinen; Bohren, Senken, Reiben; grundlegende Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.
Waffenbau:
Herstellen und Montieren von Abzugsgarnituren; Anfertigen von Waffenbauteilen.
Schäfterei:
Holzbearbeitung von Hand und mit konventionellen Maschinen.
3. Klasse:
Mechanische Werkstätte:
Konventionelle Bearbeitungsverfahren mit steigendem Schwierigkeitsgrad, Bearbeitungsverfahren mit programmgesteuerten Maschinen; manuelles und rechnergestütztes Programmieren; Arbeiten mit verschiedenen Zerspanungsleistungen; Zerspanungsoptimierung; Herstellen von Vorrichtungen und Werkzeugen.
Waffenbau:
Systemarbeiten an Jagd- und Sportwaffen; Instandsetzen von Waffen; Justieren und Prüfen von Waffen.
Härten und Oberflächenbehandlung:
Härten; Korrosionsschutz durch Oberflächenbehandlung.
Schäfterei:
Bearbeitung von Holz; Fischhaut schneiden; einpassen von Waffenteilen; Herstellen von Schäfterwerkzeugen.
Computerwerkstätte:
Assemblierung; Installation; Test; Fehleranalyse von standardmäßigen Hard- und Softwarekomponenten.
4. Klasse:
Mechanische Werkstätte:
Bearbeitungsverfahren mit gehobenem Schwierigkeitsgrad; rechnergesteuerte Programmierung von numerisch gesteuerten Maschinen im 2D/3D-Bereich.
Waffenbau:
Vollendungsarbeiten; Lagerschneiden; Zielfernrohrmontage; Einschießen der Waffe; Korrektur der Treffpunktlage bei mehrläufigen Waffen; Anfertigung von kombinierten Waffensystemen; Regulieren von Jagd- und Sportwaffen.
Schäfterei:
Schäften von Jagd- und Sportwaffen; Schaftreparaturen.
Siehe Anlage 3.
Siehe Anlage 3 und weiters:
WAFFENBAU
Der Schüler/die Schülerin soll
3. Klasse:
Instandsetzen von Jagd- und Sportwaffen.
4. Klasse:
Restaurieren und Pflegen von Waffen.
SCHMIEDETECHNIK
Der Schüler/die Schülerin soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können.
1. Klasse:
Herstellen von Schürhaken.
HOLZTECHNIK
Der Schüler/die Schülerin soll
2. Klasse:
Lagerung von Holz; Oberflächenbehandlung des Schaftholzes.
Siehe Anlage 3 und weiters:
SICHERHEIT IM UMGANG MIT SCHUSSWAFFEN
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Praktische und theoretische Ausbildung in den Kategorien „B“, „C“ und „D“.
Siehe Anlage 3.
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.
2 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.