Anlage 3.4.12 FACHSCHULE FÜR STEINMETZEREI römisch eins. STUNDENTAFEL 1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

           

pflich-

   

Klasse

Summe

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

1.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

2

8

römisch eins

3.

Englisch

2

2

1

1

6

(römisch eins)

4.

Geschichte und politische Bildung

2

-

-

-

2

römisch drei

5.

Geografie und Wirtschaftskunde

-

1

-

-

1

(römisch drei)

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

1

7

römisch vier a

7.

Angewandte Mathematik

2

1

1

1

5

(römisch eins)

8.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

1

-

-

3

römisch zwei

9.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

2

römisch eins

10.

Wirtschaft und Recht

-

-

2

2

4

römisch drei

11.

Betriebstechnik

-

-

-

2

2

römisch eins

12.

Stilkunde

-

-

2

2

4

römisch drei

13.

Baumechanik

-

-

2

2

4

römisch eins

14.

Technologie

2

2

-

-

4

römisch eins

15.

Schrift

-

2

-

-

2

römisch fünf

16.

Darstellungstechniken

2

2

-

-

4

römisch zwei

17.

Fachzeichnen, Entwurf und CAD 2

3(2)

3(2)

4(2)

5(2)

15

römisch zwei

18.

Fachkunde

3

5

3

3

14

römisch eins

19.

Werkstätte und Produktionstechnik

11

12

16

14

53

römisch vier

 

Gesamtwochenstundenzahl

37

37

37

37

148

 
             

B.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse

             
   

Wochenstunden

 

Lehrver-

C.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

         

pflich-

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

C.1

Freigegenstände

           
 

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

 

römisch eins

 

Englisch

-

-

2

2

 

(römisch eins)

 

Angewandte Mathematik

-

1

1

1

 

(römisch eins)

 

Darstellende Geometrie

2

-

-

-

 

(römisch eins)

 

Projektmanagement

-

-

-

2

 

römisch zwei

 

Qualitätsmanagement

-

-

-

2

 

römisch eins

C.2

Unverbindliche Übungen

           
 

Bewegung und Sport

1

1

1

1

 

römisch vier a

 

Wochenstunden

 

Lehrver-

C.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

         

pflich-

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

C.3

Förderunterricht 3

           
 

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 3 mit folgenden Ergänzungen:

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Steinmetzerei ist eine auf den Erwerb von fachtheoretischen und praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung, die technische und handwerkliche Schwerpunkte in der Natursteinverarbeitung umfasst. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Steinmetzerei sollen folgende Kompetenzen erwerben:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Steinmetzerei insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Tätigkeitsfelder der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Steinmetzerei liegen im Bereich der Herstellung von Werkstücken unter Anwendung handwerklicher Techniken sowie unter Einsatz der gebräuchlichen Maschinen. Dabei stehen die Planung und Konstruktion von Natursteinarbeiten, die Erhaltung von Kunst- und Baudenkmälern und die Mitarbeit in der industriellen Natursteinproduktion und in technischen Büros im Vordergrund. Auch betriebswirtschaftliche Tätigkeiten in Kalkulation und Verkauf im bautechnischen Bereich, Einsatz im Baunebengewerbe sowie im Garten- und Landschaftsbau und die Zusammenarbeit mit Auftraggebern, Firmen und Sponsoren im privaten und öffentlichen Umfeld zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventen und Absolventinnen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE , GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 3.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 3.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage 3.

12. STILKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

3. Klasse:

Baustilkunde:

Antike; frühchristliche Kunst; Romanik; Gotik; Renaissance.

Bauformenlehre:

Bauornamente; Voluten; Profile; Gesimse; Fensterformen; Maßwerk.

4. Klasse:

Baustilkunde:

Barock; Rokoko; Klassizismus; Historismus; Jugendstil; Bauhaus; Architektur nach 1945.

Bauformenlehre:

Treppen; Balustraden; Proportionslehre; Perspektive.

13. BAUMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/Schülerin soll

Lehrstoff:

3. Klasse:

Kräfte:

Gleichgewicht; Standsicherheit; Belastungen.

Festigkeit:

Zug; Druck; Biegung.

Bauteile und Systeme:

Lastaufstellung; einfache Stützen und Träger aus Naturstein.

4. Klasse:

Bemessung:

Grabdenkmäler; Fundamente; Massivarbeiten.

Bauteile:

Bodenbeläge; Fassadenplatten; Stufen; Brunnen; Gewölbe.

14. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Gesteinskunde:

Grundlagen der Geologie und Mineralogie; Gesteinsarten und Gesteinsbestimmung.

Natursteinprüfung:

Grundlagen der Natursteinprüfung; technische Kennwerte der Gesteine; Prüfmethoden; österreichische und europäische Prüfnormen.

2. Klasse:

Natursteingewinnung:

Gewinnungsmethoden; Verfahrenstechnik; Behörden; Umweltverfahren.

Kunststein:

Grundlagen der Betonwerksteintechnologie; technische Eigenschaften.

Steinfertigung:

Betriebsorganisation; Prozesssteuerung; Produktionsplanung; Materialwirtschaft; Qualitätssicherung; Prüfung von Natur- und Kunststeinverarbeitung.

Verfahren und Techniken:

Erhaltende Maßnahmen, Schutz, Konservieren und Restaurieren; Festigen von Stein; Einflüsse von Licht, Umwelt, Feuchtigkeit und Temperatur.

15. SCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/Schülerin soll

Lehrstoff:

2. Klasse:

Theorie der Schrift und Entwicklung der Schrift; Schriftbildgestaltung; Ornament; Geschichte des Ornaments; Zeichen und Symbole.

16. DARSTELLUNGSTECHNIKEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Skizzieren:

Bildraum (Motiverfassung, Kompositionsregeln); Farbgestaltung (Farbenkreis, -wirkung, -kontrast).

Darstellende Geometrie:

Räumliches Koordinatensystem; Abbildungsmethoden (Projektionsarten); Hauptrisse einfacher geometrischer und technischer Körper; normale Axonometrie ebenflächig begrenzter Objekte; CAD- Anwendungen.

2. Klasse:

Darstellung:

Perspektivische Zeichnungen, Aufmassskizze einfacher Räume unter Berücksichtigung von Proportion und Maßstab von der Handskizze bis zur 2D-CAD-Darstellung.

Eigenständiges und selbstverantwortliches Experimentieren mit komplexen Gestaltungsprozessen unter Berücksichtigung visueller zeitgemäßer Kommunikations- und Designstrategien; selbstständiges Entwickeln innovativer Designlösungen und Produktphilosophien.

17. FACHZEICHNEN, ENTWURF UND CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Freihandzeichnen; Skizzieren; Grundlagen der Darstellenden Geometrie; ebene Geometrie; Plandarstellung; normgerechte Zeichentechnik; einfache Konstruktionen.

2. Klasse:

Pläne, Schnitte, Ansichten und einfache Details nach Vorlage praxisnaher Beispiele; räumliche Geometrie; Grundlagen CAD.

3. Klasse:

Werk- und Ausführungszeichnungen der Natursteinwirtschaft mit CAD; Werklisten.

4. Klasse:

Plandarstellung in verschiedenen Phasen und Maßstäben; Werklisten; Projektarbeit.

18. FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Bauen mit Naturstein, Grundlagen, Steinschnitt; Natursteinmauerwerk, Mauerwerksarten, Mauerwerksöffnungen, Böschungs- und Stützmauern; Fußbodenkonstruktionen; konstruktiver Aufbau; Gestaltung; Versetzrichtlinien; Normen.

2. Klasse:

Natursteinfassaden:

Gestaltung; Konstruktion; Bemessung und Verankerung; Aufmaß; Werk- und Detailzeichnungen.

Natursteintreppen:

Gestaltung; Konstruktion; Bemessung von Natursteintreppen; Versetzrichtlinien; Normen.

3. Klasse:

Massivarbeiten; Bögen, Säulen, Brunnen, Gewölbe; Lehr-, Versetz-, Schutz- und Montagegerüste.

Grabmalgestaltung:

Grundlagen; Gestaltung; Standsicherheit; Schrift und Symbol.

4. Klasse:

Steinrestaurierung; Grundsätze der Denkmalpflege, Steinverwitterung, Bestandsaufnahme, Restaurierungskonzept, Schadensdokumentation, Steinkonservierung, Rekonstruktion und Abformtechnik; historische Steintechnologie und Verarbeitung, Bau- und Dekorationsgesteine; Normen für die Gewinnung, Produktion, Prüfung und Abrechnung in der Natursteinverarbeitung; Leistungsbeschreibung und Kalkulation von Natursteinarbeiten.

19. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb; Handhaben der Handwerkzeuge; Fertigung eines ebenflächigen winkelrechten Quaders nach klassischer „Römischer“ Art (Messen, Anreißen, Absehen).

2. Klasse:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb; materialgerechtes Herstellen von Werkstücken nach vorgegebenen Maßen, Skizzen und Schablonen.

Kunststeinwerkstätte:

Formenbau; Erstellen von Abgüssen.

3. Klasse:

Maschinenwerkstätte:

Sicheres Handhaben der einschlägigen Handmaschine; Arbeiten mit Maschinen des Natursteinhandwerks.

Handwerkstätte:

Schriftzeichnen; Schrifthauen;Vergolden; Verlegen von Fußböden.

4. Klasse:

Maschinenwerkstätte:

Sicheres Handhaben der einschlägigen CAD/CAM-Produktionsmaschinen.

Handwerkstätte:

Verlegen von Treppen- und Fassadenverkleidungen; Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten.

Massivarbeiten; Projektarbeit.

B. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 3.

C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht C.1 FREIGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 3.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 3.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 3.

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Mit EDV-Teiler im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden, die verbleibenden Stunden mit Übungsteiler.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.