Anlage 3.4.8 FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK

AUSBILDUNGSZWEIG STREICH- UND SAITENINSTRUMENTENERZEUGUNG

römisch eins. STUNDENTAFEL 1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

           

pflich-

   

Klasse

Summe

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

1.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

2

8

römisch eins

3.

Englisch

2

2

1

1

6

(römisch eins)

4.

Geschichte und politische Bildung

2

-

-

-

2

römisch drei

5.

Geografie und Wirtschaftskunde

-

1

-

-

1

(römisch drei)

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

1

7

römisch vier a

7.

Angewandte Mathematik

2

1

1

1

5

(römisch eins)

8.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

1

-

-

3

römisch zwei

9.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

2

römisch eins

10.

Wirtschaft und Recht

-

-

2

2

4

römisch drei

11.

Betriebstechnik

-

-

-

2

2

römisch eins

12.

Kunstgeschichte und Designtheorie

-

2

2

2

6

römisch zwei

13.

Technologie

2

2

2

2

8

römisch eins

14.

Darstellung und Komposition, Entwurf und Design 2

2(2)

2(2)

2(2)

2(2)

8

römisch zwei

15.

Fachzeichnen und Konstruktionslehre 2

3(3)

3(3)

3(3)

3(3)

12

römisch zwei

16.

Medienlabor

-

2

2

2

6

römisch eins

17.

Atelier und Produktion

14

15

16

15

60

römisch vier

 

Gesamtwochenstundenzahl

37

37

37

37

148

 
             

B.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse

             
   

Wochenstunden

 

Lehrver-

C.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

         

pflich-

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

C.1

Freigegenstände

           
 

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

 

römisch eins

 

Englisch

-

-

2

2

 

(römisch eins)

 

Angewandte Mathematik

-

1

1

1

 

(römisch eins)

 

Darstellende Geometrie

2

-

-

-

 

(römisch eins)

 

Projektmanagement

-

-

-

2

 

römisch zwei

 

Qualitätsmanagement

-

-

-

2

 

römisch eins

C.2

Unverbindliche Übungen

           
 

Bewegung und Sport

1

1

1

1

 

römisch vier a

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

C.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

         

pflich-

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

C.3

Förderunterricht 3

           
 

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 3 mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Kunsthandwerk, Ausbildungszweig Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung ist eine auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten und technologischem Fachwissen ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventen und Absolventinnen sollen dabei befähigt werden, Aufgaben der Konstruktion, Restaurierung und Reparatur von Streich- und Saiteninstrumenten zu übernehmen und fachgerecht zu bearbeiten. Dies beinhaltet die Beherrschung sämtlicher einschlägiger Arbeitstechniken, die korrekte Wartung und Pflege der entsprechenden Handwerkzeuge sowie ein rationelles und sicheres Arbeiten an mobilen und stationären Holzbearbeitungsmaschinen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind die Technologie des Werkstoffs Holz, Konstruktions- und Darstellungstechniken von Instrumenten, Oberflächentechnologie und musikalische Akustik. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Kunsthandwerk, Ausbildungszweig Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:

Fächerübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Kunsthandwerk, Ausbildungszweig Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Kunsthandwerk, Ausbildungszweig Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung liegen in der Planung, dem Neubau, der Restaurierung, der Reparatur sowie der Wartung und Pflege von Streich- und Saiteninstrumenten. Der computerunterstützten Dokumentation von Planung, Kalkulation und Durchführung der Arbeiten mit üblichen PC-Programmen wird dabei besonderes Augenmerk geschenkt.

Ferner zählen Wartung und Instandsetzung von Betriebseinrichtungen sowie die Anwendung einschlägiger Normen, Vorschriften und Schutzmaßnahmen zu den integrativen Bestandteilen aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE , GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 3.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 3.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage 3.

12. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

2. Klasse:

Allgemein:

Geschichte der Kunst – Überblick über die einzelnen Kunstepochen und Kunstformen.

Urgeschichte:

Ältere und älteste europäische Kunstgeschichte.

Altertum:

Ägypten; Kreta und Mykene; griechische und römische Antike.

Mittelalter:

Romanik; Gotik.

3. Klasse:

Allgemein:

Kunstgeschichtliche Grundlagen der Malerei, Plastik und Architektur.

Neuzeit:

Renaissance; Barock; Klassizismus; 19. Jahrhundert; von der angewandten Kunst zum Design; Einführung in die Designtheorie.

4. Klasse

Künstlerische Ausdrucksformen der Instrumente der Renaissance, des Barock, des Biedermeier und der Moderne; stilistische Erkennungsmerkmale historischer Instrumentenbauzentren und deren Vertretern; ornamentale Gestaltungselemente im Vergleich; musikgeschichtliche Hintergründe.

13. Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Holz:

Holzlieferant Wald; Baum; Aufbau und Eigenschaften des Holzes; Holzstruktur; chemischer Aufbau des Holzes; Holzfehler; Krankheiten; Schädlinge; Holzgewinnung; Trocknung; Lagerung; Schwundmaße; Einschnitt; Handelsformen; Güteklassen; Messen; heimische Holzarten; Holzbewertung.

Kleinmaschinen:

Sicheres und rationelles Handhaben von werkstättenüblichen Kleinmaschinen (Hand- und Ständerbohrmaschinen, Dekupiersägen, Handoberfräsen, Stichsägen und Modellbaukreissägen).

2. Klasse:

Holz:

Ausländische Holzsorten; Auswahl und Eigenschaften von Resonanzholz; instrumentenspezifischer Einschnitt; Trocknung und Lagerung von Tonholz.

Instrumentenkunde und Konstruktionslehre:

Geschichtliche Entwicklung von Gitarren; Konstruktionslehre von Gitarren; bautechnische Unterschiede von Konzert- und Westerngitarren; Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe; Stilkunde.

Akustik:

Saitentechnologie; Stimmungen; Akustik; Schwingungslehre; Mensurberechnungen; Obertonreihe und Intervalle; klangliche Funktion von Gitarren.

Oberflächentechnologie:

Beizen; Wachsen; Ölen; Politieren.

3. Klasse:

Holz:

Akustische Eigenschaften von Klangholz; besondere Wuchsformen und deren Anwendung; spezielle Einschnittstechniken; künstliche Modifikationen von Klangholz.

Instrumentenkunde und Konstruktionslehre:

Geschichtliche Entwicklung von Streichinstrumenten; die großen Geigenbauzentren und ihre wichtigen Vertreter; Konstruktionslehre von Instrumenten der Geigenfamilie; historische Instrumente; Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe; Stilkunde.

Restaurierung und Reparatur:

Berufspezifische Restaurierungstechniken im Gitarren- und Geigenbau; Kalkulation von Instandsetzungsarbeiten an Instrumenten; Beurteilung von Schäden und wirtschaftliche Gegenüberstellung von Reparaturvarianten.

Akustik:

Physikalische Funktion von Geigen; Abstimmungstheorien freier Platten; chladnische Klangfiguren; Stegabstimmung; Resonanzverhalten unterschiedlicher Instrumente.

Oberflächentechnologie:

Systematik der traditionellen Oberflächenbehandlung; Bestandteile und Auftragstechniken von Naturholzlacken; Lackretusche; Kunstharzlacke.

4. Klasse

Instrumentenkunde und Konstruktionslehre:

Stilistische Unterscheidungsmerkmale der wichtigen Geigenbauschulen; Bewertung der Spielbarkeit von Geigen; individuelle Konstruktionslehre von Chordophonen.

Akustik:

EDV-unterstützte Messmethoden der klanglichen Eigenschaften von Musikinstrumenten.

Oberflächentechnologie:

Individuelle Oberflächenbehandlung.

14. Darstellung UND Komposition, Entwurf und Design

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse

Herstellung von freihändigen Detailskizzen; Erarbeitung stilistischer Merkmale aus konstruktionstechnischer Sicht; Proportionierungsregeln und Formentwicklung.

2. Klasse

Entwurfsskizzen von Gitarrenwirbelplatten und Köpfen; Rosettenlayouts in Entwurf und Durchführung; Geometrie von Gitarrenhälsen, Halsfüßen und Halskrägen; Entwürfe alternativer Modelle unter Berücksichtigung spieltechnischer und klanglicher Kriterien.

3. Klasse

Entwurfsskizzen von Geigenschnecken und Köpfen, f-Lochentwürfe unter Berücksichtigung historischer Vorgaben; alternative Schalllochdesigns; Geometrie von Geigen- Cello- und Bratschenhälsen, Halsfüßen und Halskrägen; Entwürfe alternativer Geigenmodelle unter Berücksichtigung spieltechnischer und klanglicher Kriterien.

4. Klasse

Darstellung und Entwurf stilistischer Details von Chordophonen; Verfeinerung der freihändigen Entwürfe in Bezug auf Proportion und Stilisierung.

15. FACHZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Grundlagen der bildnerischen Darstellung:

Haupt- und Schrägrisse einfacher geometrischer und technischer Körper; Grundbegriffe der Perspektive und Schattenkonstruktion; Strich- und Bemaßungsnormen; Darstellung und Bemaßung einfacher Körper; Zirkelschlagübungen; materialspezifische Schraffuren; Schnitte durch einfache Körper; Darstellung von Instrumententeilen in mehreren Ansichten; werkstattsbegleitende Konstruktionszeichnung eines Instrumentes in Grundriss, Aufriss und Schnitten; Falten von Plänen; Normschrift; Schriftarten; Proportionierungsregeln.

2. Klasse:

Herstellung normgerechter Pläne von Konzert- und Westerngitarren mit Bleistift und Tusche; Vertiefung von relevanten bautechnischen Details und deren mögliche Darstellungstechniken; Anfertigung aller für die Herstellung und Zeichnung benötigten Rissschablonen und deren Vervielfältigung; Methoden von Konstruktions- und Durchführungstechniken.

3. Klasse:

Herstellung normgerechter Pläne von Geigen mit Bleistift und Tusche; Vertiefung von relevanten bautechnischen Details und deren mögliche Darstellungstechniken; Anfertigung aller für die Herstellung und Zeichnung benötigten Rissschablonen und deren Vervielfältigung; Verinnerlichung stilistischer Merkmale von Geigen durch gezielte graphische Umsetzung; Vermessung und graphische Darstellung bestehender Instrumente und Instrumententeile.

4. Klasse:

Herstellung normgerechter Pläne von Geigen und der jeweiligen abschließenden Arbeit mit Bleistift und Tusche; Vertiefung von relevanten bautechnischen Details und deren mögliche Darstellungstechniken; Anfertigung aller für die Herstellung und Zeichnung benötigten Rissschablonen; Verinnerlichung stilistischer Merkmale von Chordophonen durch gezielte graphische Umsetzung; Vermessung und graphische Darstellung bestehender Instrumente und Instrumententeile.

16. MEDIENLABOR

Bildungs- u. Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

2. Klasse:

Grundlagen der technischen Vortragsmedien und deren Einsatzmöglichkeiten für den Instrumentenbau; Design im Entwurfsbereich; Anwendung der Fremdsprache; digitale Fotografie (Gerätehandhabung, Aufnahmetechnik, Ausarbeitung); vektor- und pixelorientierte Software; medienunterstütztes Präsentations- und Kommunikationstraining.

3. Klasse:

Computergestütztes Design:

Ausarbeitungsverfahren mit pixelorientierter Software; Lichttechnik und Lichtführung; Positionierung der Objekte und Modelle; 3D-Software; medienunterstützte Präsentationstechniken.

4. Klasse:

Digitale Bildzusammenstellungen; digitale Raummodelle positionieren und bearbeiten; medienunterstütztes Präsentations- und Kommunikationstraining.

17. ATELIER UND PRODUKTION

Bildungs- u. Lehraufgaben:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Allgemeine Werkstättenordnung:

Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Unfallverhütung; Brandschutz; Umweltrichtlinien; Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsvorrichtungen und Behelfe.

Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:

Übung von handwerklichen Grundfertigkeiten (Anreißen, Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen und Schleifen); Zuschnitte und Lagerung von Tonholz; Anfertigung benötigter Arbeitsbehelfe; Anfertigen von Instrumententeilen; Zusammensetzen der Teile zu spielfertigen Instrumenten; Anfertigung einfacher Spezialwerkzeuge; Oberflächenbehandlung (Schleifen, Wässern, Ölen, Wachsen, Mattieren); Bearbeitung und Lagerung von Instrumententeilen für das zweite Ausbildungsjahr; Arbeiten an der Verbesserung der Werkstätteninfrastruktur.

2. Klasse:

Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:

Zuschnitt, Bearbeitung und Lagerung von Rohholz und Gitarrenteilen; Herstellung von Gitarren; Setup an Gitarren; Erledigen projektorientierter Auftragsarbeiten - auch in Teamarbeit; Arbeiten an der Verbesserung der Werkstätteninfrastruktur; Herstellen von Spezialwerkzeug; Einführung in Grundfertigkeiten der Drechslerei.

Oberflächenbehandlung:

Oberflächenbearbeitung (Bleichen, Beizen, Politieren, Spritzlackieren).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Sicheres und rationelles Arbeiten an holzbearbeitenden Maschinen (Bandsäge, Kreissäge, Hobelmaschine, Drechselbank ua.).

3. Klasse:

Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:

Zuschnitt, Bearbeitung und Lagerung von Rohholz und Geigenteilen; Herstellung von Geigenteilen; Erledigen projektorientierter Auftragsarbeiten - auch in Teamarbeit; Arbeiten an der Verbesserung der Werkstätteninfrastruktur; Herstellen von Spezialwerkzeug; Durchführung berufsüblicher Reparatur und Restaurierungsarbeiten an Gitarren, Geigen und anderen Chordophonen.

Oberflächenbehandlung:

Oberflächenbearbeitung (Pinselauftrag, Farblackieren, Polieren, Lackretusche, Bleichen, Beizen).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Sicheres und rationelles Arbeiten an holzbearbeitenden Maschinen (Tischfräse, Breitbandschleife ua.).

4. Klasse:

Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:

Zuschnitt, Bearbeitung und Lagerung von Teilen der Werkstücke; Herstellen von Geigen und anderen Chordophonen; Erledigen projektorientierter Auftragsarbeiten - auch in Teamarbeit; Durchführung berufsüblicher Reparatur und Restaurierungsarbeiten an Gitarren, Geigen und anderen Chordophonen; Arbeiten an der Verbesserung der Werkstätteninfrastruktur.

Oberflächenbehandlung:

Oberflächenbearbeitung (Pinselauftrag, Farblackieren, Polieren, Lackretusche, Bleichen, Beizen ua.).

B. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 3.

C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht C.1 FREIGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 3.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 3.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 3.

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.