(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Wochenstunden |
Lehrver- |
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|
A. |
Pflichtgegenstände |
pflich- |
|||||||||||||||
|
Klasse |
Summe |
tungs- |
|||||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
gruppe |
|||||||||||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
(römisch drei) |
||||||||||
|
2. |
Deutsch und Kommunikation |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
römisch eins |
||||||||||
|
3. |
Englisch |
2 |
2 |
1 |
1 |
6 |
(römisch eins) |
||||||||||
|
4. |
Geschichte und politische Bildung |
2 |
- |
- |
- |
2 |
römisch drei |
||||||||||
|
5. |
Geografie und Wirtschaftskunde |
- |
1 |
- |
- |
1 |
(römisch drei) |
||||||||||
|
6. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
1 |
7 |
römisch vier a |
||||||||||
|
7. |
Angewandte Mathematik |
2 |
1 |
1 |
1 |
5 |
(römisch eins) |
||||||||||
|
8. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
2 |
1 |
- |
- |
3 |
römisch zwei |
||||||||||
|
9. |
Angewandte Informatik |
2 |
- |
- |
- |
2 |
römisch eins |
||||||||||
|
10. |
Wirtschaft und Recht |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
römisch drei |
||||||||||
|
11. |
Betriebstechnik |
- |
- |
- |
2 |
2 |
römisch eins |
||||||||||
|
12. |
Kunstgeschichte und Designtheorie |
- |
2 |
2 |
2 |
6 |
römisch zwei |
||||||||||
|
13. |
Technologie |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
römisch eins |
||||||||||
|
14. |
Darstellung und Komposition, Entwurf und Design 2 |
2(2) |
2(2) |
2(2) |
2(2) |
8 |
römisch zwei |
||||||||||
|
15. |
Fachzeichnen und Konstruktionslehre 2 |
3(3) |
3(3) |
3(3) |
3(3) |
12 |
römisch zwei |
||||||||||
|
16. |
Medienlabor |
- |
2 |
2 |
2 |
6 |
römisch eins |
||||||||||
|
17. |
Atelier und Produktion |
14 |
15 |
16 |
15 |
60 |
römisch vier |
||||||||||
|
Gesamtwochenstundenzahl |
37 |
37 |
37 |
37 |
148 |
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B. |
Pflichtpraktikum |
mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse |
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|
Wochenstunden |
Lehrver- |
||||||||||||||||
|
C. |
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht |
pflich- |
|||||||||||||||
|
Klasse |
tungs- |
||||||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
gruppe |
|||||||||||||
|
C.1 |
Freigegenstände |
||||||||||||||||
|
Zweitsprache Deutsch |
2 |
2 |
- |
- |
römisch eins |
||||||||||||
|
Englisch |
- |
- |
2 |
2 |
(römisch eins) |
||||||||||||
|
Angewandte Mathematik |
- |
1 |
1 |
1 |
(römisch eins) |
||||||||||||
|
Darstellende Geometrie |
2 |
- |
- |
- |
(römisch eins) |
||||||||||||
|
Projektmanagement |
- |
- |
- |
2 |
römisch zwei |
||||||||||||
|
Qualitätsmanagement |
- |
- |
- |
2 |
römisch eins |
||||||||||||
|
C.2 |
Unverbindliche Übungen |
||||||||||||||||
|
Bewegung und Sport |
1 |
1 |
1 |
1 |
römisch vier a |
||||||||||||
|
Wochenstunden |
Lehrver- |
|||||||||||||
|
C. |
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht |
pflich- |
||||||||||||
|
Klasse |
tungs- |
|||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
gruppe |
||||||||||
C.3 |
Förderunterricht 3 |
|||||||||||||
|
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände |
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Siehe Anlage 3 mit folgenden Ergänzungen:
Ziel der Ausbildung:
Die Fachschule für Kunsthandwerk, Ausbildungszweig Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung ist eine auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten und technologischem Fachwissen ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventen und Absolventinnen sollen dabei befähigt werden, Aufgaben der Konstruktion, Restaurierung und Reparatur von Streich- und Saiteninstrumenten zu übernehmen und fachgerecht zu bearbeiten. Dies beinhaltet die Beherrschung sämtlicher einschlägiger Arbeitstechniken, die korrekte Wartung und Pflege der entsprechenden Handwerkzeuge sowie ein rationelles und sicheres Arbeiten an mobilen und stationären Holzbearbeitungsmaschinen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind die Technologie des Werkstoffs Holz, Konstruktions- und Darstellungstechniken von Instrumenten, Oberflächentechnologie und musikalische Akustik. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Kunsthandwerk, Ausbildungszweig Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:
Fächerübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Kunsthandwerk, Ausbildungszweig Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Kunsthandwerk, Ausbildungszweig Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung liegen in der Planung, dem Neubau, der Restaurierung, der Reparatur sowie der Wartung und Pflege von Streich- und Saiteninstrumenten. Der computerunterstützten Dokumentation von Planung, Kalkulation und Durchführung der Arbeiten mit üblichen PC-Programmen wird dabei besonderes Augenmerk geschenkt.
Ferner zählen Wartung und Instandsetzung von Betriebseinrichtungen sowie die Anwendung einschlägiger Normen, Vorschriften und Schutzmaßnahmen zu den integrativen Bestandteilen aller Tätigkeiten.
Siehe Anlage 3.
Siehe Anlage 3.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage 3.
12. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE
Der Schüler/die Schülerin soll
2. Klasse:
Allgemein:
Geschichte der Kunst – Überblick über die einzelnen Kunstepochen und Kunstformen.
Urgeschichte:
Ältere und älteste europäische Kunstgeschichte.
Altertum:
Ägypten; Kreta und Mykene; griechische und römische Antike.
Mittelalter:
Romanik; Gotik.
3. Klasse:
Allgemein:
Kunstgeschichtliche Grundlagen der Malerei, Plastik und Architektur.
Neuzeit:
Renaissance; Barock; Klassizismus; 19. Jahrhundert; von der angewandten Kunst zum Design; Einführung in die Designtheorie.
4. Klasse
Künstlerische Ausdrucksformen der Instrumente der Renaissance, des Barock, des Biedermeier und der Moderne; stilistische Erkennungsmerkmale historischer Instrumentenbauzentren und deren Vertretern; ornamentale Gestaltungselemente im Vergleich; musikgeschichtliche Hintergründe.
13. Technologie
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Holz:
Holzlieferant Wald; Baum; Aufbau und Eigenschaften des Holzes; Holzstruktur; chemischer Aufbau des Holzes; Holzfehler; Krankheiten; Schädlinge; Holzgewinnung; Trocknung; Lagerung; Schwundmaße; Einschnitt; Handelsformen; Güteklassen; Messen; heimische Holzarten; Holzbewertung.
Kleinmaschinen:
Sicheres und rationelles Handhaben von werkstättenüblichen Kleinmaschinen (Hand- und Ständerbohrmaschinen, Dekupiersägen, Handoberfräsen, Stichsägen und Modellbaukreissägen).
2. Klasse:
Holz:
Ausländische Holzsorten; Auswahl und Eigenschaften von Resonanzholz; instrumentenspezifischer Einschnitt; Trocknung und Lagerung von Tonholz.
Instrumentenkunde und Konstruktionslehre:
Geschichtliche Entwicklung von Gitarren; Konstruktionslehre von Gitarren; bautechnische Unterschiede von Konzert- und Westerngitarren; Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe; Stilkunde.
Akustik:
Saitentechnologie; Stimmungen; Akustik; Schwingungslehre; Mensurberechnungen; Obertonreihe und Intervalle; klangliche Funktion von Gitarren.
Oberflächentechnologie:
Beizen; Wachsen; Ölen; Politieren.
3. Klasse:
Holz:
Akustische Eigenschaften von Klangholz; besondere Wuchsformen und deren Anwendung; spezielle Einschnittstechniken; künstliche Modifikationen von Klangholz.
Instrumentenkunde und Konstruktionslehre:
Geschichtliche Entwicklung von Streichinstrumenten; die großen Geigenbauzentren und ihre wichtigen Vertreter; Konstruktionslehre von Instrumenten der Geigenfamilie; historische Instrumente; Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe; Stilkunde.
Restaurierung und Reparatur:
Berufspezifische Restaurierungstechniken im Gitarren- und Geigenbau; Kalkulation von Instandsetzungsarbeiten an Instrumenten; Beurteilung von Schäden und wirtschaftliche Gegenüberstellung von Reparaturvarianten.
Akustik:
Physikalische Funktion von Geigen; Abstimmungstheorien freier Platten; chladnische Klangfiguren; Stegabstimmung; Resonanzverhalten unterschiedlicher Instrumente.
Oberflächentechnologie:
Systematik der traditionellen Oberflächenbehandlung; Bestandteile und Auftragstechniken von Naturholzlacken; Lackretusche; Kunstharzlacke.
4. Klasse
Instrumentenkunde und Konstruktionslehre:
Stilistische Unterscheidungsmerkmale der wichtigen Geigenbauschulen; Bewertung der Spielbarkeit von Geigen; individuelle Konstruktionslehre von Chordophonen.
Akustik:
EDV-unterstützte Messmethoden der klanglichen Eigenschaften von Musikinstrumenten.
Oberflächentechnologie:
Individuelle Oberflächenbehandlung.
14. Darstellung UND Komposition, Entwurf und Design
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse
Herstellung von freihändigen Detailskizzen; Erarbeitung stilistischer Merkmale aus konstruktionstechnischer Sicht; Proportionierungsregeln und Formentwicklung.
2. Klasse
Entwurfsskizzen von Gitarrenwirbelplatten und Köpfen; Rosettenlayouts in Entwurf und Durchführung; Geometrie von Gitarrenhälsen, Halsfüßen und Halskrägen; Entwürfe alternativer Modelle unter Berücksichtigung spieltechnischer und klanglicher Kriterien.
3. Klasse
Entwurfsskizzen von Geigenschnecken und Köpfen, f-Lochentwürfe unter Berücksichtigung historischer Vorgaben; alternative Schalllochdesigns; Geometrie von Geigen- Cello- und Bratschenhälsen, Halsfüßen und Halskrägen; Entwürfe alternativer Geigenmodelle unter Berücksichtigung spieltechnischer und klanglicher Kriterien.
4. Klasse
Darstellung und Entwurf stilistischer Details von Chordophonen; Verfeinerung der freihändigen Entwürfe in Bezug auf Proportion und Stilisierung.
15. FACHZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSLEHRE
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Grundlagen der bildnerischen Darstellung:
Haupt- und Schrägrisse einfacher geometrischer und technischer Körper; Grundbegriffe der Perspektive und Schattenkonstruktion; Strich- und Bemaßungsnormen; Darstellung und Bemaßung einfacher Körper; Zirkelschlagübungen; materialspezifische Schraffuren; Schnitte durch einfache Körper; Darstellung von Instrumententeilen in mehreren Ansichten; werkstattsbegleitende Konstruktionszeichnung eines Instrumentes in Grundriss, Aufriss und Schnitten; Falten von Plänen; Normschrift; Schriftarten; Proportionierungsregeln.
2. Klasse:
Herstellung normgerechter Pläne von Konzert- und Westerngitarren mit Bleistift und Tusche; Vertiefung von relevanten bautechnischen Details und deren mögliche Darstellungstechniken; Anfertigung aller für die Herstellung und Zeichnung benötigten Rissschablonen und deren Vervielfältigung; Methoden von Konstruktions- und Durchführungstechniken.
3. Klasse:
Herstellung normgerechter Pläne von Geigen mit Bleistift und Tusche; Vertiefung von relevanten bautechnischen Details und deren mögliche Darstellungstechniken; Anfertigung aller für die Herstellung und Zeichnung benötigten Rissschablonen und deren Vervielfältigung; Verinnerlichung stilistischer Merkmale von Geigen durch gezielte graphische Umsetzung; Vermessung und graphische Darstellung bestehender Instrumente und Instrumententeile.
4. Klasse:
Herstellung normgerechter Pläne von Geigen und der jeweiligen abschließenden Arbeit mit Bleistift und Tusche; Vertiefung von relevanten bautechnischen Details und deren mögliche Darstellungstechniken; Anfertigung aller für die Herstellung und Zeichnung benötigten Rissschablonen; Verinnerlichung stilistischer Merkmale von Chordophonen durch gezielte graphische Umsetzung; Vermessung und graphische Darstellung bestehender Instrumente und Instrumententeile.
16. MEDIENLABOR
Der Schüler/die Schülerin soll
2. Klasse:
Grundlagen der technischen Vortragsmedien und deren Einsatzmöglichkeiten für den Instrumentenbau; Design im Entwurfsbereich; Anwendung der Fremdsprache; digitale Fotografie (Gerätehandhabung, Aufnahmetechnik, Ausarbeitung); vektor- und pixelorientierte Software; medienunterstütztes Präsentations- und Kommunikationstraining.
3. Klasse:
Computergestütztes Design:
Ausarbeitungsverfahren mit pixelorientierter Software; Lichttechnik und Lichtführung; Positionierung der Objekte und Modelle; 3D-Software; medienunterstützte Präsentationstechniken.
4. Klasse:
Digitale Bildzusammenstellungen; digitale Raummodelle positionieren und bearbeiten; medienunterstütztes Präsentations- und Kommunikationstraining.
17. ATELIER UND PRODUKTION
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Allgemeine Werkstättenordnung:
Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Unfallverhütung; Brandschutz; Umweltrichtlinien; Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsvorrichtungen und Behelfe.
Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Übung von handwerklichen Grundfertigkeiten (Anreißen, Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen und Schleifen); Zuschnitte und Lagerung von Tonholz; Anfertigung benötigter Arbeitsbehelfe; Anfertigen von Instrumententeilen; Zusammensetzen der Teile zu spielfertigen Instrumenten; Anfertigung einfacher Spezialwerkzeuge; Oberflächenbehandlung (Schleifen, Wässern, Ölen, Wachsen, Mattieren); Bearbeitung und Lagerung von Instrumententeilen für das zweite Ausbildungsjahr; Arbeiten an der Verbesserung der Werkstätteninfrastruktur.
2. Klasse:
Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Zuschnitt, Bearbeitung und Lagerung von Rohholz und Gitarrenteilen; Herstellung von Gitarren; Setup an Gitarren; Erledigen projektorientierter Auftragsarbeiten - auch in Teamarbeit; Arbeiten an der Verbesserung der Werkstätteninfrastruktur; Herstellen von Spezialwerkzeug; Einführung in Grundfertigkeiten der Drechslerei.
Oberflächenbehandlung:
Oberflächenbearbeitung (Bleichen, Beizen, Politieren, Spritzlackieren).
Holzbearbeitungsmaschinen:
Sicheres und rationelles Arbeiten an holzbearbeitenden Maschinen (Bandsäge, Kreissäge, Hobelmaschine, Drechselbank ua.).
3. Klasse:
Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Zuschnitt, Bearbeitung und Lagerung von Rohholz und Geigenteilen; Herstellung von Geigenteilen; Erledigen projektorientierter Auftragsarbeiten - auch in Teamarbeit; Arbeiten an der Verbesserung der Werkstätteninfrastruktur; Herstellen von Spezialwerkzeug; Durchführung berufsüblicher Reparatur und Restaurierungsarbeiten an Gitarren, Geigen und anderen Chordophonen.
Oberflächenbehandlung:
Oberflächenbearbeitung (Pinselauftrag, Farblackieren, Polieren, Lackretusche, Bleichen, Beizen).
Holzbearbeitungsmaschinen:
Sicheres und rationelles Arbeiten an holzbearbeitenden Maschinen (Tischfräse, Breitbandschleife ua.).
4. Klasse:
Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Zuschnitt, Bearbeitung und Lagerung von Teilen der Werkstücke; Herstellen von Geigen und anderen Chordophonen; Erledigen projektorientierter Auftragsarbeiten - auch in Teamarbeit; Durchführung berufsüblicher Reparatur und Restaurierungsarbeiten an Gitarren, Geigen und anderen Chordophonen; Arbeiten an der Verbesserung der Werkstätteninfrastruktur.
Oberflächenbehandlung:
Oberflächenbearbeitung (Pinselauftrag, Farblackieren, Polieren, Lackretusche, Bleichen, Beizen ua.).
Siehe Anlage 3.
Siehe Anlage 3.
Siehe Anlage 3.
Siehe Anlage 3.
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.