Anlage 3.4.5 FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK UND DESIGN

AUSBILDUNGSZWEIG GRAVEURE, GÜRTLER, STAHLSCHNEIDER UND MODESCHMUCKERZEUGER

römisch eins. STUNDENTAFEL 1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

           

pflich-

   

Klasse

Summe

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

1.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

2

8

römisch eins

3.

Englisch

2

2

1

1

6

(römisch eins)

4.

Geschichte und politische Bildung

2

-

-

-

2

römisch drei

5.

Geografie und Wirtschaftskunde

-

1

-

-

1

(römisch drei)

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

1

7

römisch vier a

7.

Angewandte Mathematik

2

1

1

1

5

(römisch eins)

8.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

1

-

-

3

römisch zwei

9.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

2

römisch eins

10.

Wirtschaft und Recht

-

-

2

2

4

römisch drei

11.

Betriebstechnik

-

-

-

2

2

römisch eins

12.

Kunstgeschichte und Designtheorie

-

2

2

2

6

römisch zwei

13.

Technologie

2

2

2

2

8

römisch eins

14.

Darstellung und Komposition, Entwurf und Design 2

6(6)

7(7)

7(7)

7(7)

27

römisch zwei

15.

Werkstättenlaboratorium

-

2

2

2

6

römisch drei

16.

Atelier und Produktion

13

13

14

13

53

römisch vier

 

Gesamtwochenstundenzahl

37

37

37

37

148

 
             

B.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse

             
   

Wochenstunden

 

Lehrver-

C.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

         

pflich-

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

C.1

Freigegenstände

           
 

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

 

römisch eins

 

Englisch

-

-

2

2

 

(römisch eins)

 

Angewandte Mathematik

-

1

1

1

 

(römisch eins)

 

Darstellende Geometrie

2

-

-

-

 

(römisch eins)

 

Projektmanagement

-

-

-

2

 

römisch zwei

 

Qualitätsmanagement

-

-

-

2

 

römisch eins

C.2

Unverbindliche Übungen

           
 

Bewegung und Sport

1

1

1

1

 

römisch vier a

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

C.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

         

pflich-

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

C.3

Förderunterricht 3

           
 

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 3 mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Kunsthandwerk und Design, Ausbildungszweig Graveure, Gürtler, Stahlschneider und Modeschmuckerzeuger ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von handwerklichen und gestalterischen Fähigkeiten und künstlerischen Ausdrucksformen ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche dieser Ausbildung sind sämtliche Grundtechniken des Graveurhandwerkes (Zeichnen, Stechen, Treiben, Ziselieren, Tauschieren, computerunterstütztes und manuelles Maschinengravieren, Herstellung von Modellen) sowie die selbstständige Umsetzung dieser Kenntnisse und Fertigkeiten in der Erstellung neuer Objekte nach eigenen und vorgegebenen Entwürfen. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Kunsthandwerk und Design, Ausbildungszweig Graveure, Gürtler, Stahlschneider und Modeschmuckerzeuger sollen folgende Kompetenzen erwerben:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Kunsthandwerk und Design, Ausbildungszweig Graveure, Gürtler, Stahlschneider und Modeschmuckerzeuger befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzbereiche der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Kunsthandwerk und Design, Ausbildungszweig Graveure, Gürtler, Stahlschneider und Modeschmuckerzeuger liegen in den Bereichen des Entwurfs, der Herstellung und des Verkaufs facheinschlägiger Produkte, der sozial einfühlsamen und stilsicheren Kundenberatung sowie der zeitgemäßen Dekoration und Präsentation der angebotenen Produktpalette.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE , GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 3.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 3.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage 3.

12. Kunstgeschichte und Designtheorie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

2. Klasse:

Kunstgeschichtliche Grundlagen:

Zeitliche Strukturierung; Fachvokabular.

Kunstgeschichtliche Inhalte:

Vorgeschichte in Europa; Altertum (Vorderer Orient, Ägypten, Kreta, Griechische und Römische Antike ua.); Völkerwanderung; Früh- und Hochmittelalter (byzantinische und karolingische Kunst, Romanik); Wechselbeziehungen zwischen Kunst, politischer Geschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte.

Gestalterische Grundlagen:

Grundzüge der Farben- und Formenlehre; Möglichkeiten der Raumdarstellung; Heraldik.

3. Klasse:

Kunstgeschichtliche Grundlagen:

Zeitliche Strukturierung; Fachvokabular; Sonderstellung des Kunstgewerbes.

Kunstgeschichtliche Inhalte:

Hoch- und Spätmittelalter (Gotik); Neuzeit (Renaissance, Barock, Rokoko); Wechselbeziehungen zwischen Kunst, politischer Geschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte.

Gestalterische Grundlagen:

Wirkungsweise von Farben (Farbe und Image ua.); formale Gestaltungsmittel (Formwiederholung, Kontrast, Dynamik, Stilisierung ua.).

Designtheorie:

Historische Entwicklung von Handwerkstechniken und Design.

4. Klasse:

Kunstgeschichtliche Grundlagen:

Zeitliche Strukturierung; Fachvokabular.

Kunstgeschichtliche Inhalte:

Neuzeit (Klassizismus, Strömungen des 19. Jahrhunderts, Klassisches 20. Jahrhundert, Kunst im Umfeld des 2. Weltkrieges, Nachkriegszeit); Gegenwartsströmungen der bildenden Kunst; Wechselbeziehungen zwischen Kunst, politischer Geschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte.

Gestalterische Grundlagen im Produktdesign:

Wirkungsweise von Farben; formale Gestaltungsmittel.

Designtheorie:

Formgebung von Konsumprodukten als Manifestation kultureller, historischer, gesellschaftlicher und verfahrenstechnischer Entwicklungen; Designanalyse; Designprozess; Semiotik des Designs.

13. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgaben:

Der Schüler/Die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Metalle:

Eigenschaften und Verarbeitung; Eisenmetalle; unedle Nichteisenmetalle; Legierungen.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:

Messen und Prüfen, Anreißen, Spannen; spanabhebende manuelle und maschinelle Bearbeitung von Metallen.

2. Klasse:

Metalle und Materialien:

Edelmetalle, Edelmetalllegierungen (gesetzliche Feingehalte); Hart- und Weichlote, Kontrolllote; Kunststoffe; Graviermaterial; Hartstoffe (z.B. Sintermetalle), Schneidstoffe.

Nichtmetallische Werkstoffe:

Ton; Plastilin; Wachs; Gips; Elfenbein; Hölzer.

Hilfsstoffe:

Schmierstoffe; Farben, Lacke und Lösungsmittel; Klebstoffe; Peche und Kitte; Schmelzfluss-, Schleif-, Polier-, Entfettungs- und Reinigungsmittel; Säuren und chemische Metallfärbemittel.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:

Maschinelles Gravieren; Einschneidefräser; Prägen und Pressen; Umformverfahren (Prägen und Kalteinsenken); Kunststoffbearbeitung; Klebeverfahren; Funkenerosionsverfahren; Schleifen und Polieren von Metallen und Edelmetallen; Glühen; Schmelzen; Walzen; Ziehen; Beizen; Brennen; Löten.

3. Klasse:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:

Techniken der Blechbearbeitung; Drücken, Treiben und Aufziehen; Treib- und Gussziselieren; Stanztechnik; Tiefziehen.

Maschinen für die spanlose Formgebung:

Scheren; Abkantmaschine; Rohrbiegemaschine; Metalldrückmaschine; Pressen; Ziehmaschinen; Schmiedemaschinen.

Verfahren:

Laseranwendung im Fachbereich; Verfahren der schnellen Produktentwicklung - Rapid Prototyping; Drucktechniken in Abstimmung mit Kunst- und Designgeschichte.

4. Klasse:

Werkstoffprüfung:

Prüfung von Härte und Zugfestigkeit.

Punzierungsrecht:

Gesetzliche Grundlagen; Verpflichtungen; Prüfung des Feingehalts von Edelmetalllegierungen; Edelmetallrecycling.

Werkzeuge, Maschine, Geräte, Verfahren:

Juwelenfassung; Gießen von Edelmetallen – Wachsausschmelzverfahren; CNC-Fräs- und Graviermaschinen; Lasermaschinen; Grundsätze der Programmierung von Werkzeugmaschinen; Wärmebehandlung von Stählen; Galvanotechnik.

Oberflächengestaltung:

Blatt- und Feuervergolden; Email; Colorit; Ätzen; Niello; Tauschieren; Guillochieren; Tremblieren; Satinieren.

14. DARSTELLUNG UND KOMPOSITION, ENTWURF UND DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Gestalterische Grundlagen:

Kennen lernen bildnerischer Gestaltungsmittel (Punkt, Linie, homogene und schattierte Fläche, Farbe); Einsatz einfacher bildnerischer Techniken (Bleistift, Farbstift, Feder, deckendes und modulierendes Malen mit Gouache); Darstellung nach konstruktiven Grundlagen aufgebauter Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung); einfache Naturstudien; Gestaltung einfacher Kompositionen in der Fläche.

Schrift:

Einsatz verschiedener Schreibfedern; Analyse von Schrifttypen; Grundlagen der Schriftgestaltung und der Lesbarkeit.

Grundlagen des gebundenen Zeichnens:

Handhabung der Geräte des technischen Zeichnens; Normschrift und Zeichnungsnormen; Bemaßung; Koordinatensysteme; einfache Ansichten; Details und Schnitte; Schrägrisse; Lesen einfacher Werkzeichnungen.

2. Klasse:

Gestalterische Grundlagen im zweidimensionalen Bereich:

Einsatz bildnerischer Gestaltungs- und Hilfsmittel (Skizze, Hilfskonstruktion, Schattierung, Farbe, Glanz ua.); Einsatz bildnerischer Techniken (Bleistift, Farbstift, Struktur und Schraffur mit Spitzfeder, lasierendes und modulierendes Malen mit Aquarellfarben, Mischtechniken); Naturstudien (nach Objekten des Ausbildungszweiges, glänzende Oberflächen ua.); Ornament; Zeichen und Symbole; Wappen; Kompositionen in der Fläche und im Raum; Abstraktion; Stilisierung; zeichnerische Grundlagen der Heraldik.

Schrift:

Schriftsatz auf Achse oder im Block, in Rundungen und im Kreis; Initialen; Monogramme; Signets.

Körperhaft-räumliches Gestalten:

Modellieren mit Modelliermasse nach Entwurf und nach Vorlagen im Bereich Flachrelief; bildnerische Mittel (plane und gewölbte Fläche, Kanten, Strukturen); Techniken (Umgang mit Modellierhölzern und –eisen, Abformschräge, Abguss).

Gebundenes Zeichnen:

Schrägrisse; Grundlagen der Perspektiven; perspektivische Skizze; Einsatz von Computer-zeichenprogrammen.

Grundlagen der Computerarbeit:

Arbeiten als Benutzer im Netzwerk; Computereinsatz im zwei- und dreidimensionalen Bereich; Konstruktion einfacher Objekte aus dem beruflichen Umfeld.

3. Klasse:

Gestaltung im zweidimensionalen Bereich:

Zielgerichteter Einsatz der bildnerischen Mittel; selbstständiger Einsatz von Hilfsskizzen; Anwendung bildnerischer Techniken (Bleistift, Farbstift, Spitzfeder, Aquarell, Mischtechniken, gängige Computerzeichen-Programme); Naturstudien (komplexe Objekte aus der Natur und des Ausbildungszweiges, Schmucksteine, Perlen, metallische Oberflächen, Kopf/Porträt, menschlicher Körper ua.); komplexe Kompositionen; Abstraktion; Stilisierung und Schematisierung; kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfszeichnung, Modell).

Körperhaft-räumliches Gestalten:

Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage); Umsetzung von Prägetiefen; komplexe Flächen; Techniken (Gipsabguss, Gipsschnitt, Feilwachs, Modellierwachs, Umgang mit Wachsmodellier-Werkzeug).

Schrift:

Schrifteinsatz am Computer (Logo, Schriftzug, Schriftsatz, Schrift und Bild).

Grundlagen der Computerarbeit:

Einsatz gängiger Computer-Zeichen-Programme im zwei- und dreidimensionalen Bereich; Rendering; Datenerstellung für die Erstellung von Prototypen.

4. Klasse:

Gestaltung im zweidimensionalen Bereich:

Zielgerichteter und selbstständiger Einsatz von bildnerischen Mitteln, Hilfsskizzen und Techniken; komplexe Naturstudien (Porträt, menschlicher Körper in Bewegung); Darstellung von Objekten des Ausbildungszweiges; kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfszeichnung, Modell); Skizze begleitend zum Verkaufsgespräch; Kundenzeichnung; komplexe Werkzeichnung; Präsentationen und Dokumentation von Objekten des Ausbildungszweiges; Messe- und Ausstellungsgestaltung.

Körperhaft-räumliches Gestalten:

Herstellen von ausführungsreifen Entwürfen und Modellen; Gipsabguss und Gipsschnitt, Modellierung mit Feilwachs und Modellierwachs; Modellierung am Computer.

Grundlagen der Computerarbeit:

Computer-Zeichenprogramme im zwei- und dreidimensionalen Bereich; Rendering; Datenerstellung für die Erstellung von Prototypen, Grundlagen der Bildbearbeitung.

15. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgaben:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

2. Klasse:

Grundkenntnis von branchenüblicher Software; Formate für den Datenaustausch; einfache Arbeiten im CAD; Schildsatz; Grundsätze der Programmierung von CNC-gesteuerten Graviermaschinen.

3. Klasse:

Aufbereiten von Daten; Digitalisieren von 2D Vorlagen (Scannen, Vektorisieren, Editieren); 2D-Fräswegerstellung.

4. Klasse:

Digitalisieren von 3D-Modellen und Oberflächen; Datenübernahme in 3D-Software; 3D-Fräsweg-erstellung, Postprozessoren für Gravier- und Fräsmaschinen.

16. ATELIER UND PRODUKTION

Bildungs- und Lehraufgaben:

Der Schüler/Die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Messen, Anreißen, Körnen, Bohren, Senken, manuelles Gewindeschneiden; Blechschneiden; Feilen, Schmirgeln, Härten der Punzen; Schleifen der Bohrer und Meißel; Grundkenntnisse an der Fräsmaschine; Grundkenntnisse an der Drehmaschine; Aufkitten und Spannen; Herrichten und Schleifen der Stichel; Skizzieren, Zeichnen, Übertragen; Sägen mit der Metalllaubsäge; Ausführung von Handgravuren mittels Stichel.

Graveurwerkstätte:

Meißeln, Riffeln, Schaben und Ziselieren von Reliefs; manuelles und maschinelles Polieren; Gravieren mit Graviermaschinen.

2. Klasse:

Graveurwerkstätte:

Einfache Flach- und Reliefgravur in Stahl und Buntmetallen; Üben verschiedener Ornamentik für Jagdwaffengravur; Grundsätze der Ausführung von Gravuren mit druckluftbetriebenen Werkzeugen; Negativschnitt; Grundkenntnis von branchenüblicher Software; Digitalisieren von Vorlagen (Scannen und Vektorisieren) und Aufbereiten von Daten; Gravieren an CNC-Graviermaschinen; Schleifen der Einschneidefräser (verschiedene Profilformen auf Maß); Anfertigen zweidimensionaler Gravierschablonen aus Metall und Kunststoff; Prägen und Kalteinsenken.

3. Klasse:

Stahlschnittwerkstätte:

Komplexe Flachgravur für die gemischte Branche; negative und positive Reliefgraveur in Stahl (Waffengravur, Schmuckgravur); Gravieren an CNC-Graviermaschinen; Schilderherstellung mit verschiedenen Techniken (Plotter, Laser); graveurspezifische Sondertechniken (Tauschieren, Bulino, Scrimshaw).

Gürtlerwerkstätte:

Juwelenfassen; Arbeitstechniken mit Treibhämmern; Treibziselieren; Richten, Planieren, Montieren, Abkanten, Passen, Bördeln; Hartlöten; Oberflächenveredelung (Patinieren, Beizen, Schleifen, Polieren); 3D-Modelle aus Wachs.

4. Klasse:

Graveurwerkstätte:

Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke; dreidimensionales Gravieren und Schleifen der erforderlichen Einschneidefräser; Modellabgüsse; Gravieren an CNC-Graviermaschinen.

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung und Kalkulation; Arbeitsplanung; Kenntnisse der betrieblichen Produktionsplanung, Lagerwirtschaft und Logistik.

B. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 3.

C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht C.1 FREIGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 3.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 3.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 3.

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.