(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Wochenstunden |
Lehrver- |
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|
A. |
Pflichtgegenstände |
pflich- |
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|
Klasse |
Summe |
tungs- |
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|
1. |
2. |
3. |
4. |
gruppe |
|||||||||||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
(römisch drei) |
||||||||||
|
2. |
Deutsch und Kommunikation |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
römisch eins |
||||||||||
|
3. |
Englisch |
2 |
2 |
1 |
1 |
6 |
(römisch eins) |
||||||||||
|
4. |
Geschichte und politische Bildung |
2 |
- |
- |
- |
2 |
römisch drei |
||||||||||
|
5. |
Geografie und Wirtschaftskunde |
- |
1 |
- |
- |
1 |
(römisch drei) |
||||||||||
|
6. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
1 |
7 |
römisch vier a |
||||||||||
|
7. |
Angewandte Mathematik |
2 |
1 |
1 |
1 |
5 |
(römisch eins) |
||||||||||
|
8. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
2 |
1 |
- |
- |
3 |
römisch zwei |
||||||||||
|
9. |
Angewandte Informatik |
2 |
- |
- |
- |
2 |
römisch eins |
||||||||||
|
10. |
Wirtschaft und Recht |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
römisch drei |
||||||||||
|
11. |
Betriebstechnik |
- |
- |
- |
2 |
2 |
römisch eins |
||||||||||
|
12. |
Kunstgeschichte und Designtheorie |
- |
2 |
2 |
2 |
6 |
römisch zwei |
||||||||||
|
13. |
Technologie |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
römisch eins |
||||||||||
|
14. |
Darstellung und Komposition, Entwurf und Design 2 |
6(6) |
7(7) |
7(7) |
7(7) |
27 |
römisch zwei |
||||||||||
|
15. |
Werkstättenlaboratorium |
- |
2 |
2 |
2 |
6 |
römisch drei |
||||||||||
|
16. |
Atelier und Produktion |
13 |
13 |
14 |
13 |
53 |
römisch vier |
||||||||||
|
Gesamtwochenstundenzahl |
37 |
37 |
37 |
37 |
148 |
||||||||||||
B. |
Pflichtpraktikum |
mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse |
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|
Wochenstunden |
Lehrver- |
||||||||||||||||
|
C. |
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht |
pflich- |
|||||||||||||||
|
Klasse |
tungs- |
||||||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
gruppe |
|||||||||||||
|
C.1 |
Freigegenstände |
||||||||||||||||
|
Zweitsprache Deutsch |
2 |
2 |
- |
- |
römisch eins |
||||||||||||
|
Englisch |
- |
- |
2 |
2 |
(römisch eins) |
||||||||||||
|
Angewandte Mathematik |
- |
1 |
1 |
1 |
(römisch eins) |
||||||||||||
|
Darstellende Geometrie |
2 |
- |
- |
- |
(römisch eins) |
||||||||||||
|
Projektmanagement |
- |
- |
- |
2 |
römisch zwei |
||||||||||||
|
Qualitätsmanagement |
- |
- |
- |
2 |
römisch eins |
||||||||||||
|
C.2 |
Unverbindliche Übungen |
||||||||||||||||
|
Bewegung und Sport |
1 |
1 |
1 |
1 |
römisch vier a |
||||||||||||
|
Wochenstunden |
Lehrver- |
|||||||||||||
|
C. |
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht |
pflich- |
||||||||||||
|
Klasse |
tungs- |
|||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
gruppe |
||||||||||
C.3 |
Förderunterricht 3 |
|||||||||||||
|
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände |
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Siehe Anlage 3 mit folgenden Ergänzungen:
Ziel der Ausbildung:
Die Fachschule für Kunsthandwerk und Design, Ausbildungszweig Kunstschmiede und Metallplastiker ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von handwerklichen und gestalterischen Fähigkeiten und künstlerischen Ausdrucksformen ausgerichtete Ausbildung.
Kernbereiche dieser Ausbildung sind sämtliche Grundtechniken des Kunstschmieds sowie die selbstständige Umsetzung dieser Kenntnisse und Fertigkeiten in der Erstellung neuer Objekte nach eigenen und vorgegebenen Entwürfen und der Umarbeitung sowie Reparatur vorhandener Objekte. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Kunsthandwerk und Design, Ausbildungszweig Kunstschmiede und Metallplastiker sollen folgende Kompetenzen erwerben:
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Kunsthandwerk und Design, Ausbildungszweig Kunstschmiede und Metallplastiker zu nachstehenden Kompetenzen befähigt werden,
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzbereiche der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Kunsthandwerk und Design, Ausbildungszweig Kunstschmiede und Metallplastiker liegen in den Bereichen des Entwurfs, der Herstellung und des Verkaufs facheinschlägiger Produkte, der sozial einfühlsamen und stilsicheren Kundenberatung sowie der zeitgemäßen Dekoration und Präsentation der angebotenen Produktpalette.
Siehe Anlage 3.
Siehe Anlage 3.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage 3.
12. Kunstgeschichte und Designtheorie
Der Schüler/die Schülerin soll
2. Klasse:
Kunstgeschichtliche Grundlagen:
Zeitliche Strukturierung; Fachvokabular.
Kunstgeschichtliche Inhalte:
Vorgeschichte in Europa; Altertum (Vorderer Orient, Ägypten, Kreta, Griechische und Römische Antike ua.); Völkerwanderung; Früh- und Hochmittelalter (byzantinische und karolingische Kunst, Romanik); Wechselbeziehungen zwischen Kunst, politischer Geschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
Gestalterische Grundlagen:
Grundzüge der Farben- und Formenlehre; Möglichkeiten der Raumdarstellung; Heraldik.
3. Klasse:
Kunstgeschichtliche Grundlagen:
Zeitliche Strukturierung; Fachvokabular; Sonderstellung des Kunstgewerbes.
Kunstgeschichtliche Inhalte:
Hoch- und Spätmittelalter (Gotik); Neuzeit (Renaissance, Barock, Rokoko);
Wechselbeziehungen zwischen Kunst, politischer Geschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
Gestalterische Grundlagen:
Wirkungsweise von Farben (Farbe und Image ua.); formale Gestaltungsmittel (Formwiederholung, Kontrast, Dynamik, Stilisierung ua.).
Designtheorie:
Historische Entwicklung von Handwerkstechniken und Design.
4. Klasse:
Kunstgeschichtliche Grundlagen:
Zeitliche Strukturierung; Fachvokabular.
Kunstgeschichtliche Inhalte:
Neuzeit (Klassizismus, Strömungen des 19. Jahrhunderts und klassisches 20. Jahrhundert, Kunst im Umfeld des 2. Weltkrieges, Nachkriegszeit); Gegenwartsströmungen der bildenden Kunst; Wechselbeziehungen zwischen Kunst, politischer Geschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
Gestalterische Grundlagen im Produktdesign:
Wirkungsweise von Farben; formale Gestaltungsmittel.
Designtheorie:
Formgebung von Konsumprodukten als Manifestation kultureller, historischer, gesellschaftlicher und verfahrenstechnischer Entwicklungen; Designanalyse; Designprozess; Semiotik des Designs.
13. Technologie
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Metalle:
Eigenschaften und Verarbeitung:
Eisenmetalle; unedle Nichteisenmetalle; Legierungen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Messen und Prüfen; Anreißen; Spannen; Toleranzen und Passungen; spanabhebende manuelle und maschinelle Bearbeitung von Metallen.
Maschinenelemente:
Lösbare und unlösbare Verbindungselemente.
2. Klasse:
Metalle und Materialien:
Edelmetalle; Edelmetalllegierungen; Hart- und Weichlote; Kunststoffe; Hartstoffe (zB Sintermetalle ua.); Schneidstoffe.
Nichtmetallische Werkstoffe:
Ton; Plastilin; Wachs; Gips; Elfenbein; Hölzer.
Hilfsstoffe:
Schmierstoffe; Farben, Lacke und Lösungsmittel; Klebstoffe; Peche und Kitte; Schmelz- und Flussmittel; Schleif- und Poliermittel; Entfettungs- und Reinigungsmittel; Säuren und chemische Metallfärbemittel.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Kunststoffbearbeitung; Klebeverfahren; Dreh- und Fräsmaschinen; Funkenerosionsverfahren; Schleifen und Polieren von Metallen und Edelmetallen; Glühen; Schmelzen; Walzen; Ziehen; Beizen; Brennen; Löten.
3. Klasse:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Techniken der Blechbearbeitung; Drücken, Treiben und Aufziehen; Treib- und Gussziselieren; Stanztechnik; Tiefziehen; Feuerschweißen; Gasschmelzschweißen; Elektroden- und Schutzgasschweißen; Pressschweißen; Damastherstellung; Schmieden; Gießverfahren; Formtechniken.
Maschinen für die spanlose Formgebung:
Scheren; Schneiden mit Plasmastrahl; Abkantmaschine; Rohrbiegemaschine; Metalldrückmaschine; Pressen; Ziehmaschinen; Schmiedemaschinen; CNC-gesteuerte Blechbearbeitungsmaschinen.
Verfahren:
Laseranwendung im Fachbereich.
4. Klasse:
Werkstoffprüfung:
Prüfung von Härte und Zugfestigkeit.
Werkzeuge, Maschine, Geräte, Verfahren:
CNC-Fräs- und Graviermaschinen; Lasermaschinen; Grundsätze der Programmierung; Wärmebehandlung von Stählen; Korrosionsschutz; Galvanotechnik; Pulverbeschichtung; Recycling.
Oberflächengestaltung:
Blatt- und Feuervergolden; Email; Ätzen.
Schlosserei:
Geländer und Gitte; Tore; Antriebe; Sicherheitsbestimmungen; Montage und Einbau; Materialien; Techniken.
Arbeitsplatzgestaltung:
Lärm- und Staubschutz; Ergonomie; Sicherheitsvorschriften.
14. DARSTELLUNG UND KOMPOSITION, ENTWURF UND DESIGN
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Gestalterische Grundlagen:
Kennen lernen bildnerischer Gestaltungsmittel (Punkt, Linie, homogene und schattierte Fläche, Farbe); Einsatz einfacher bildnerischer Techniken (Bleistift, Farbstift, Feder, deckendes und modulierendes Malen mit Gouache); Darstellung nach konstruktiven Grundlagen aufgebauter Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung); einfache Naturstudien; Gestaltung einfacher Kompositionen in der Fläche.
Schrift:
Einsatz verschiedener Schreibfedern; Analyse von Schrifttypen; Grundlagen der Schriftgestaltung und der Lesbarkeit.
Grundlagen des gebundenen Zeichnens:
Handhabung der Geräte des technischen Zeichnens; Normschrift und Zeichnungsnormen; Bemaßung; Koordinatensysteme; einfache Ansichten; Details und Schnitte; Schrägrisse; Lesen einfacher Werkzeichnungen.
2. Klasse:
Gestalterische Grundlagen im zweidimensionalen Bereich:
Einsatz bildnerischer Gestaltungs- und Hilfsmittel (Skizze, Hilfskonstruktion, Schattierung, Farbe, Glanz ua.); Einsatz bildnerischer Techniken (Bleistift, Farbstift, Struktur und Schraffur mit Spitzfeder, lasierendes und modulierendes Malen mit Aquarellfarben, Mischtechniken); Naturstudien (nach Objekten des Ausbildungszweiges, glänzende Oberflächen ua.); Ornament; Zeichen und Symbole; Wappen; Kompositionen in der Fläche und im Raum; Abstraktion; Stilisierung; zeichnerische Grundlagen der Heraldik.
Schrift:
Schriftsatz auf Achse oder im Block; Initialen; Monogramme; Signets.
Körperhaft-räumliches Gestalten:
Modellieren mit Modelliermasse nach Entwurf und nach Vorlagen im Bereich Flachrelief; Bildnerische Mittel (plane und gewölbte Fläche, Kanten, Strukturen); Techniken (Umgang mit Modellierhölzern und –eisen, Abformschräge, Abguss).
Gebundenes Zeichnen:
Schrägrisse; Grundlagen der Perspektiven; perspektivische Skizze; Einsatz von Computer-Zeichenprogrammen.
Grundlagen der Computerarbeit:
Arbeiten als Benutzer im Netzwerk; Computereinsatz im zwei- und dreidimensionalen Bereich; Konstruktion einfacher Objekte aus dem beruflichen Umfeld.
3. Klasse:
Gestaltung im zweidimensionalen Bereich:
Zielgerichteter Einsatz der bildnerischen Mittel; selbstständiger Einsatz von Hilfsskizzen; Anwendung bildnerischer Techniken (Bleistift, Farbstift, Mischtechniken, gängige Computerzeichenprogramme); Naturstudien (komplexe Objekte aus der Natur und des Ausbildungszweiges, metallische Oberflächen, Kopf/Porträt, menschlicher Körper ua.); komplexe Kompositionen; Abstraktion; Stilisierung und Schematisierung; kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfszeichnung, Modell).
Körperhaft-räumliches Gestalten:
Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage); komplexe Flächen; Techniken (Gipsabguss, Gipsschnitt, Feilwachs, Modellierwachs, Umgang mit Wachsmodellierwerkzeug).
Schrift:
Schrifteinsatz am Computer (Logo, Schriftzug, Schriftsatz, Schrift und Bild).
Grundlagen der Computerarbeit:
Einsatz gängiger Computerzeichenprogramme im zwei- und dreidimensionalen Bereich; Rendering; Datenerstellung für die Erstellung von Prototypen.
4. Klasse:
Gestaltung im zweidimensionalen Bereich:
Zielgerichteter und selbstständiger Einsatz von bildnerischen Mitteln, Hilfsskizzen und Techniken; komplexe Naturstudien (Porträt, menschlicher Körper in Bewegung); Darstellung von Objekten des Ausbildungszweiges; kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfszeichnung, Modell); Skizze begleitend zum Verkaufsgespräch; Kundenzeichnung; komplexe Werkzeichnung; Präsentationen und Dokumentation von Objekten des Ausbildungszweiges; Messe- und Ausstellungsgestaltung.
Körperhaft-räumliches Gestalten:
Herstellen von ausführungsreifen Entwürfen und Modellen; Gipsabguss und Gipsschnitt, Modellierung mit Feilwachs und Modellierwachs; Modellierung am Computer.
Grundlagen der Computerarbeit:
Computerzeichenprogramme im zwei- und dreidimensionalen Bereich; Rendering; Datenerstellung für die Erstellung von Prototypen, Grundlagen der Bildbearbeitung.
15. Werkstättenlaboratorium
Der Schüler/die Schülerin soll
2. Klasse:
Glüh- und Härtetechniken; Härte- und Festigkeitsprüfungen; mechanische Techniken zur Oberflächengestaltung.
3. Klasse:
Techniken der Edelstahlbearbeitung; chemische Oberflächentechniken; Ätztechniken von Damaststahl; Techniken und Aufbau von Schlössern, Schiebe- und Drehtorantrieben.
4. Klasse:
Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz unter Berücksichtigung von Ökologie und Denkmalschutz; Restauration von historischen Metallarbeiten nach Vorgaben des Denkmalschutzes; innovative Technologien.
16. Atelier und PRODUKTION
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Mechanische Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Messen, Anreißen, Körnen, Sägen, Feilen, Schleifen, Bohren, Reiben, Senken; manuelles und maschinelles Gewindeschneiden; Grundkenntnisse an der Fräsmaschine; Grundkenntnisse an der Drehmaschine.
Kunstschmiede:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Feuerführung im Kohlefeuer und in der Gasesse; Anwärmen von Schmiedewerkstücken; richtige Körperhaltung und Hammerführung am Amboss und Maschinenhammer; arbeiten am Amboss und Maschinenhammer (Freiformschmieden, Strecken, Stauchen, Breiten, Spitzen, Rundschmieden, Lochen, Spalten, Absetzen, rund und kantig Biegen, Nieten); Anfertigen von einfachen Werkzeugen; Verwenden von Hilfswerkzeugen (diverse Sprenggabeln, Nageleisen, Durchschläge ua.); Gesenkschmieden.
2. Klasse:
Kunstschmiede:
Warmverformung des Stahls (Lochen, Spalten, Kehlen, Kerben, Tordieren); Schmieden einfacher Zierformen (Schnörkel und tordierte Gitterstäbe); Schmieden von Tür- und Torbeschlägen; Anfertigen von Werkzeugen (Zangen, Meißeln, Spaltwerkzeuge ua.).
Stahlbau und Gürtlerei:
Lesen von Zeichnungen; Schneiden mit Handscheren und Schneidemaschinen; Entgraten; Richten; Entspannen; Abkanten; Einrollen; Bördeln; Weichlöten; Treiben; Ein- und Aufziehen; Arbeiten mit Punzen und Stempeln; Scharniere und Beschläge anfertigen; Anfertigen von Rahmen und Gittern aus Stab- und Hohlprofilen; verwindungsfähige und verwindungsstarre Eckverbindungen an Rahmen; Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge; Einbau von Schlosskästen und Schlössern in Tür- und Torflügel.
3. Klasse:
Kunstschmiede:
Anfertigen von komplexen Schmiedearbeiten unter Einbindung von Zierformen (Zirbel, konische Tordierung, barocke Schnörkelform); Anfertigen von Arbeitsbehelfen und Schablonen; Schmieden von anderen metallischen Werkstoffen; Stahlplastiken; Grundkenntnisse des Feuerschweißens.
Werkstätte für Schweißtechnik:
Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten; Gasschmelzschweißen; Elektroden- und Schutzgasschweißen; Punktschweißen; Hartlöten; Brennschneiden; Flammrichten.
Werkstätte für Gießtechnik:
Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen; Abformen und Gießen der Modelle nach unterschiedlichen Techniken; Nachbearbeitung.
Werkstätte für Oberflächentechnik:
Vorbereiten der Ware (Entfetten, Beizen, Schleifen, Polieren); Herstellen von Metallüberzügen und Eloxieren; Herstellen von nichtmetallischen Überzügen; Nachbehandlung der Ware.
4. Klasse
Kunstschmiede:
Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke; Herstellung sakraler und profaner Schmiedearbeiten; Feuerschweißen zur Restaurierung (Ergänzung) alter Gitter.
Mechanische Werkstätte und Montage:
Anfertigen von Werkzeugen; Zerlegen und Zusammenbauen von Maschinen und Metallobjekten; Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen und Schäden.
Siehe Anlage 3.
Siehe Anlage 3.
Siehe Anlage 3.
Siehe Anlage 3.
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.