Anlage 3.4.2 FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK UND DESIGN

AUSBILDUNGSZWEIG BILDHAUEREI

römisch eins. STUNDENTAFEL 1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

           

pflich-

   

Klasse

Summe

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

1.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

2

8

römisch eins

3.

Englisch

2

2

1

1

6

(römisch eins)

4.

Geschichte und politische Bildung

2

-

-

-

2

römisch drei

5.

Geografie und Wirtschaftskunde

-

1

-

-

1

(römisch drei)

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

1

7

römisch vier a

7.

Angewandte Mathematik

2

1

1

1

5

(römisch eins)

8.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

1

-

-

3

römisch zwei

9.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

2

römisch eins

10.

Wirtschaft und Recht

-

-

2

2

4

römisch drei

11.

Betriebstechnik

-

-

-

2

2

römisch eins

12.

Kunstgeschichte und Designtheorie

-

2

2

2

6

römisch zwei

13.

Technologie

2

2

2

2

8

römisch eins

14.

Darstellung und Komposition, Entwurf und Design 2

5(5)

5(5)

5(5)

5(5)

20

römisch zwei

15.

Medienlabor

-

2

2

2

6

römisch eins

16.

Atelier und Produktion

14

15

16

15

60

römisch vier

 

Gesamtwochenstundenzahl

37

37

37

37

148

 
             

B.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse

             
   

Wochenstunden

 

Lehrver-

C.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

         

pflich-

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

C.1

Freigegenstände

           
 

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

 

römisch eins

 

Englisch

-

-

2

2

 

(römisch eins)

 

Angewandte Mathematik

-

1

1

1

 

(römisch eins)

 

Darstellende Geometrie

2

-

-

-

 

(römisch eins)

 

Projektmanagement

-

-

-

2

 

römisch zwei

 

Qualitätsmanagement

-

-

-

2

 

römisch eins

C.2

Unverbindliche Übungen

           
 

Bewegung und Sport

1

1

1

1

 

römisch vier a

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

C.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

         

pflich-

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

C.3

Förderunterricht 3

           
 

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 3 mit folgenden Ergänzungen:

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Kunsthandwerk und Design, Ausbildungszweig Bildhauerei ist eine auf fachtheoretische und praktische Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die Ausbildung umfasst zwei- und dreidimensionale Gestaltungsbereiche der Bildhauerei und des Design. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Kunsthandwerk und Design, Ausbildungszweig Bildhauerei sollen folgende Kompetenzen erwerben:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Kunsthandwerk und Design, Ausbildungszweig Bildhauerei insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Tätigkeitsfelder der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Kunsthandwerk und Design, Ausbildungszweig Bildhauerei liegen in den Bereichen der plastischen Formgebung und der Objektgestaltung.

Dabei steht die freischaffende Tätigkeit als Bildhauer bzw. Bildhauerin im Vordergrund. Tätigkeiten im Bereich Bühnenbild und Kulissenbau sowie Beschäftigung in Designateliers und Koordination von Ausstellungen und Präsentationen im Bereich Kunst und Design zählen zu den typischen Aufgaben. Die Restaurierung, Instandhaltung und Rekonstruktion von Plastiken und Skulpturen und Tätigkeiten im Bereich der Kunsttherapie gehören zum Berufsbild. Die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten im künstlerischen und kulturellen Bereich und die Zusammenarbeit mit Auftraggebern, Firmen und Sponsoren im privaten und öffentlichen Umfeld sind integrierender Bestandteil der Einsatzgebiete.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE , GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 3.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 3.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage 3.

12. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

2. Klasse:

Allgemein:

Geschichte der Kunst – Überblick über die einzelnen Kunstepochen und Kunstformen.

Urgeschichte:

Ältere und älteste europäische Kunstgeschichte.

Altertum:

Ägypten; Kreta und Mykene; griechische und römische Antike.

Mittelalter:

Romanik; Gotik.

3. Klasse:

Allgemein:

Kunstgeschichtliche Grundlagen der Malerei; Plastik und Architektur.

Neuzeit:

Renaissance; Barock; Klassizismus; 19. Jahrhundert; Von der angewandten Kunst zum Design; Einführung in die Designtheorie.

4. Klasse:

Designtheorieinhalte:

Der Kunst- und Designbegriff.

Entwicklung des Designs im historischen Kontext, im Handwerk und in der angewandten Kunst; Einführung in die Semiotik und Designtheorie; Designkonzepte des 20. Jahrhunderts.

Kunsthistorische Inhalte:

Wechselbeziehung zwischen bildender Kunst und Sozialgeschichte; Wegbereiter der Moderne; zeitgenössische Kunst.

13. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Darstellungstechnologien:

Umsetzung, Grundlagen, Ressourcen, Instrumente; persönliche, kulturelle und materielle Ressourcen erkennen; Beruf und Berufsbild; Arbeitsplatz; Werkstättenorganisation, Sicherheit und Unfallverhütung; Umweltschutz.

Werkstoffe:

Hölzer (Aufbau, Eigenschaften, Holzfehler, Schädlinge, Hygroskopie des Holzes, Einteilung der Hölzer, Holzmythologie ua.).

Verfahren (Holztrocknung, Holzschutz, Leim- und Klebetechnik, Oberflächenbehandlung, handwerkliche und maschinelle Arbeitstechniken ua.); Unfallverhütung.

Keramische Werkstoffe:

Grundlagen der Geologie und Mineralogie; plastischer und flüssiger Zustand; Zusammensetzung keramischer Massen (Tone, Arten, Eigenschaften ua.); Handelsformen (Engoben, Glasuren, Email, Glas, Gips, Zement, Hilfsstoffe, Silikone, Isoliermaterialien ua.).

Verfahren und Techniken (Abformtechniken, Gusstechniken, Gießverfahren ua.); Maschinen und Werkzeuge (Werkzeuge des Keramikers und des Stuckateurs).

Unfallverhütung und Schutzvorrichtungen.

Modellbau:

Grundlagen des Modell- und Formenbaus; Materialien (Papier, Kartonagen, Hölzer, Kunststoffe, Glas ua.); verschiedene Beschichtungstechniken und Farbkombinationen.

2. Klasse:

Farbenlehre:

Grundlagen der Farbenlehre; Phänomene der Farben, Farbtheorien, Farbpsychologie; physikalische Theorie des Lichtes; Sehapparat; Anwendungen (Zeichen, Symbole, Werte, Kontraste, Wahrnehmung, Proportion, Punkt, Linie, Fläche, Raum, Komposition, Symmetrie ua.).

Metall:

Vorkommen und Gewinnung der Metalle und ihre Legierungen; Metallvergütung, Fertigungsverfahren von Edelmetallen; Metallbearbeitung (Verformung, Schweißen, Löten, Schmieden, Bronzeguss ua.); Handelsformen.

Kunststoff:

Unfall- und Sicherheitsbestimmungen; Grundmaterialien, Einsatzgebiete, Verarbeitung und Klebetechniken; thermische Verformung; Abgussverfahren mit verschiedenen Kunststoffmischungen (Granulate, Gießmassen ua.); Anwendung in der Restaurierung (Beschichtungstechniken, Farbmischungen ua.).

Anatomie:

Grundlagen der Anatomie; Aufbau des Skeletts; Proportion und Anwendung.

3. Klasse:

Steintechnologie:

Geologie und Mineralogie; Vorkommen und Gewinnung, Abbaumethoden; Vermarktung; Handelsformen.

Naturstein (Arten, Einteilung nach der Entstehung, Härtegrade, innerer Aufbau ua.); Kunststein; Beton; Verfahren und Technik; Steinbearbeitung; Werkzeuge und maschinelle Anlagen der Steinbearbeitung; Unfall und Schutzvorrichtungen.

Reproduktionstechniken:

Hochdruck; Tiefdruck; Flachdruck.

Beschichtungstechniken:

Öl- und Polimentvergoldung; Lüster; Silberoxidation; Bronzieren; Beschichtungsträger und Anwendungsmöglichkeiten.

Anatomie:

Oberflächenrelief des menschlichen Körpers; Aufbau der Muskulatur; Bewegungsabläufe; Funktion und Proportion.

Präsentationstechniken:

Rhetorik; Argumentationsaufbau und -logik; mediale Argumentationsunterstützung; Briefing.

4. Klasse:

Restaurierungs- und Konservierungstechnologien:

Verfahren und Techniken; erhaltende Maßnahmen (Schutz, Konservieren, Restaurieren und Festigen von Stein ua.); Einflüsse von Licht, Umwelt, Feuchtigkeit und Temperatur.

Kommunikationstechnologie:

Werbung: Werbeform, Begriffe, Aufgabe, Konzeption und Durchführung, Werbemittel, Medien, Medienträger; Öffentlichkeitsarbeit; Verkaufsstrategie; Kundengespräch; Zielgruppe.

14. DARSTELLUNG UND KOMPOSITION, ENTWURF UND DESIGN

Bildungs- und Lehraufgaben:

DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Der Schüler/die Schülerin soll

ENTWURF UND DESIGN

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Grundlagen der bildnerischen Darstellung:

Haupt- und Schrägrisse einfacher geometrischer und technischer Körper; Grundbegriffe der Perspektive und Schattenkonstruktion; Naturstudien.

Grundlagen der Wahrnehmung und der ästhetischen Wirkung:

Hell – Dunkel – Kontraste, Textur, Struktur im Hinblick auf Bedeutung und Phänomen; Erfassen von Proportionen und räumlichen Situationen (Schrift, Objekte, Stillleben, Naturstudien ua.).

Techniken (Zeichnerische Grundtechniken in Graphitstift, Farbstift und Feder ua.).

ENTWURF UND DESIGN

Grundlagen und Zugangsmethodik zu Entwurfsprozessen:

Bereicherung der Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen durch Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben; Entwicklung einer persönlichen, differenzierten Bildsprache; Wechselbeziehungen zwischen handwerklichen Fähigkeiten, gesellschaftlichen Normen.

Darstellungstechniken:

Verschiedene grafische und plastische Umsetzungsverfahren; Entwicklung einfacher Entwürfe zur weiteren Bearbeitung in den Werkstätten.

Gestaltung:

Geometrisch aufgebaute Objekte nach der Natur; Modelle nach einfachen Naturstudien.

2. Klasse:

DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Anwendung verschiedener darstellerischer Mittel; zeichnerische und malerische Grundtechniken (Pinsel, Feder, Stifte auf verschiedenen Untergründen ua.); grafische und malerische Skizzen; Verdeutlichung und Abstraktion; Kompositionsanalyse.

Objekt (Naturstudien, Mensch, Tier, Landschaft, Körper, Raum, Objektstudien, Heraldik ua.).

ENTWURF UND DESIGN

Experimentelle Gestaltungsaufgaben; Integration von spielerischen Umgangsformen in Entwurfsprozessen.

Erfahrungswerte im Zusammenhang mit ästhetisch-sprachlichen Phänomenen; Idee, Umsetzung und Darstellung durch bewusste Überzeichnung zur Abstraktion; Sensibilisierung der Urteilsfähigkeit; grafisches und plastisches Skizzieren, Entwerfen und Modellieren; Naturstudium (menschlicher Körper; Landschafts- und Architekturmotive, botanische Formen, figurale Kompositionen ua.).

Schrift; Objektdesign; Reliefs.

Anwendungsorientierte Entwürfe zur Umsetzung in den Ateliers.

3. Klasse:

DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Vertiefung der formalen, technischen und ästhetisch-künstlerischen Fertigkeiten;

Kompositorische und bildhafte Darstellungen mit zeichnerischen, malerischen und reproduktionstechnischen Verfahren (Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck ua.).

Zeichnerische Zusammenhänge in Verbindung mit freiem Raum; experimentelle Malerei; künstlerischer Entwicklungsprozess in Richtung Reduktion und Abstraktion.

Techniken (Portrait, Aktstudien, Tierdarstellungen, Landschafts- und Architekturdetails. Designobjekte ua.).

ENTWURF UND DESIGN

Modellhaft dreidimensionale Umsetzung der in Darstellung und Komposition entwickelten Lösungen; auftragsorientiertes Entwickeln von eigenen Ideen unter Berücksichtigung recherchierter und philosophisch begründeter Entwurfsarbeit; Objektdesign unter Berücksichtigung kultureller, technologischer und ergonomischer Bedingungen.

4. Klasse:

DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Eigenständiges und selbstverantwortliches Experimentieren mit komplexen Gestaltungsprozessen unter Berücksichtigung visueller zeitgemäßer Kommunikations- und Designstrategien; selbstständiges Entwickeln innovativer Designlösungen und Produktphilosophien.

ENTWURF UND DESIGN

Umsetzung der Entwurfsprojekte; Konzeption und exemplarische Realisierung; Projektarbeiten mit Präsentation.

15. MEDIENLABOR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

2. Klasse:

Grundlagen der technischen Vortragsmedien und der Einsatzmöglichkeiten für die Bildhauerei und plastisches Design im Entwurfsbereich; Anwendung einer Fremdsprache.

Digitale Fotografie:

Gerätehandhabung, Aufnahmetechnik, Ausarbeitung, vektor- und pixelorientierte Software; medienunterstütztes Präsentations- und Kommunikationstraining.

3. Klasse:

Computergestütztes Design:

Ausarbeitungsverfahren mit pixelorientierter Software; Lichttechnik und Lichtführung; Positionierung der Objekte und Modelle.

3D-Software:

Medienunterstützte Präsentationstechniken.

4. Klasse:

Digitale Bildzusammenstellungen; Positionierung und Bearbeitung digitaler Raummodelle; medienunterstütztes Präsentations- und Kommunikationstraining.

16. ATELIER UND PRODUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Holzwerkstätte:

Werkstättenorganisation; Werkstättenordnung; Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung; Benennen, Handhaben und Instandhalten der Maschinen, Werkzeuge, Geräte und Vorrichtungen; Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Planen der Arbeitsschritte zur Umsetzung der Objekte.

Messtechniken und materialabhebende Techniken der Holzbildhauerei (Messen, Anhauen, Anlegen, Ausarbeiten, Sägen, Hobeln, Bohren). Verleimen.

Themenschwerpunkte (Flächenschnittmuster, positive und negative Formschnittmuster, Reliefs, einfache figurative Darstellungen, Reduktion und Abstraktion ua.).

Modellwerkstätte:

Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung; Grundlagen der Modelliertechniken in plastomeren Massen (Ton und Gips ua.).

Modell- und Formenbau mit Ton, Gips und Kunststein; Gusstechniken und Arbeiten mit Gießmassen; Modellieren und Quetschtechniken; keramisches Gestalten.

Themenschwerpunkte (einfache plastische Formen ua.).

2. Klasse:

Holzwerkstätte:

Übertragen von Entwürfen und Modellen in Holz; technische und inhaltliche Vertiefung in der Umsetzung einzelner Arbeitsprozesse in Bezug auf Zeitmanagement und Qualität; Übungen zur Reduktion und Abstraktion und ihre Umsetzung (Relief, figurale Studien, Ornamentik, Schrift ua.).

Modellwerkstätte:

Selbstständige Herstellung von Werkstücken nach genauer Vorgabe des Fertigungsprozesses; Übertragen von Entwürfen und Modellen in Ton; Modellieren, Modelliertechniken; Übungen im Bereich der historischen sowie der neuen Bearbeitungstechniken; keramisches Gestalten (Brennen, Brennöfen, Brennhilfsmittel ua.).

Glasieren in verschiedenen Techniken.

Metallwerkstätte:

Unfallverhütung; Grundausbildung in der Metallgestaltung; grundlegende Arbeitstechniken der Metallbearbeitung (Körnen, Bohren, Feilen, Schaben, Ziselieren, Gravieren, Senken, Treiben, Weich- und Hartlöten, Schweißen, Schmieden ua.) Grundkenntnisse der Oberflächenbehandlung; Metallgusstechniken; Gewindeschneiden.

Themenschwerpunkte (einfache Objekte nach eigenen Entwürfen).

Kunststoffwerkstätte:

Unfallverhütung; Grundausbildung in der Kunststoffbearbeitung; Arbeitstechniken und Hilfsmittel (Sägen, Feilen, Schleifen, Drehen, Bohren, Polieren, Klebetechniken und thermische Verformungstechniken ua.); Abguss und Rekonstruktionsverfahren in Verbindung mit Restaurierung und Denkmalpflege; Formenbau.

3. Klasse:

Holzwerkstätte:

Figurative kompositorische Gestaltungsthemen (Relief, vollplastische raumbezogene Darstellungen ua.); Materialkombinationen; Reduktion und Abstraktion im menschlich-figurativen Themenbereich; Oberflächenbeschichtung (Grundieren, Fassen, Vergolden ua.).

Rekonstruktion und Analysieren historischer Vorbilder.

Steinwerkstätte:

Unfallverhütung; Werkstättenorganisation und Werkstättenordnung; Grundausbildung in der Steinbearbeitung; Werkzeuge und Maschinen; Kennenlernen einfacher Grundbearbeitungstechniken (Spalten, Schneiden, Bossieren, Spitzen, Schlagaufziehen mittels Zahn-, Beiz- und Schlageisen, Scharrieren, Stocken, Schleifen, Polieren ua.). Schrift, Relief und Freiplastik ua.

Modellwerkstätte:

Modellbau; maßstabgerechtes Anfertigen und Umsetzen von Modellen ausgewählter Objekte in verschiedenen Materialien unter Anwendung der erlernten Techniken; Modellieren mit unterschiedlichen Materialien in Verbindung zum Modell- und Formenbau.

Metallwerkstätte:

Vertiefung der Arbeitsschritte und Techniken der Metallbearbeitung; Umsetzung eigener Entwürfe und Objekte; Verbindungen von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen; Metallgusstechniken.

4. Klasse:

Holzwerkstätte:

Umsetzen eigener Entwürfe und Projekte; Vertiefung und Kombination von Technik und inhaltlicher Aussage (Relief, Freiplastik, Raumobjekte, Objektdesign, Installationen ua.); projektbezogene Präsentations- und Ausstellungsmethoden.

Steinwerkstätte:

Umsetzen eigener Entwürfe; Vertiefung und Kombination von Technik und inhaltlicher Aussage (Relief, Freiplastik, Raumobjekte, Objektdesign, Installationen ua.); projektbezogene Präsentations- und Ausstellungsmethoden.

Modellwerkstätte:

Modellbau; Umsetzen eigener Entwürfe und Projekte durch Einzel- und Raummodelle; Vergleich des gesellschaftlichen Zusammenhangs von Objekt und Umfeld; Projekt- und praxisbezogene Präsentations- und Ausstellungsmethoden; Materialexperimente und interdisziplinäre Verknüpfungen.

B. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 3.

C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht C.1 FREIGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 3.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 3.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 3.

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.