BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 28. Jänner 2009

Teil römisch zwei

28. Verordnung:

Änderung der Kontrollgerätekartenverordnung (1. Novelle zur KonGeV)

28. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kontrollgerätekartenverordnung geändert wird (1. Novelle zur KonGeV)

Aufgrund des Paragraph 102 a, Absatz 9, des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 167, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 6 aus 2008,, wird verordnet:

Die Kontrollgerätekartenverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 48 aus 2005,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Der bisherige Inhalt des Paragraph 6, erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Als neuer Absatz 2 wird angefügt:

  1. Absatz 2,(2) Wird in den Fällen des Paragraph 4, eine neue Fahrerkarte beantragt (Ersatzkarte), so ist für die Ausstellung der Ersatz-Fahrerkarte ein Kostenersatz von 14 Euro pro angefangenem Jahr der verbleibenden Gültigkeitsdauer zu entrichten.“

Novellierungsanordnung 2, Nach Paragraph 7, wird folgender Paragraph 8, samt Überschrift eingefügt:

„Inkrafttreten

Paragraph 8,

Paragraph 6, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 28 aus 2009, tritt mit 1. Feber 2009 in Kraft.“

Bures