BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 30. Juli 2009

Teil römisch zwei

249. Kundmachung:

Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles der Landesstraße B 303 als Bundesstraße S 3 Weinviertler Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Hollabrunn, Göllersdorf, Sierndorf und Stockerau

249. Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles der Landesstraße B 303 als Bundesstraße S 3 Weinviertler Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Hollabrunn, Göllersdorf, Sierndorf und Stockerau

Aufgrund des Paragraph eins, Absatz 3, Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr.286 in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2006,, wird kundgemacht:

Der Bund und das Land Niederösterreich haben am 24. Jänner 2008 ein Übereinkommen betreffend die Übernahme eines Teiles der Landesstraße B 303 Weinviertler Straße als Bundesstraße S 3 Weinviertler Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Hollabrunn, Göllersdorf, Sierndorf und Stockerau abgeschlossen. Die Übernahme wird mit dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Bund (Bundesstraßenverwaltung) auf der mautpflichtigen Strecke mit der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut beginnt. Der Zeitpunkt des Beginnes der Bemautung ergibt sich aus der gemäß Paragraph 16, Bundesstraßen – Mautgesetz 2002 im Internet zu verlautbarenden Mautordnung.

Der zu übernehmende Straßenteil verläuft vom Anschluss Stockerau/Nord (A22, B4) bis zum Anschluss Hollabrunn/Süd, einschließlich der Anschlussstellen Sierndorf, Obermallebarn, Göllersdorf, Großstelzendorf und Hollabrunn/Süd mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen.

Bures