Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 1. Juli 2009 |
Teil römisch zwei |
207. Verordnung: | Änderung der Pflanzenschutzverordnung |
Auf Grund der Paragraphen 5, Absatz 3, sowie 38 Absatz eins, des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. 532, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2005,, wird – hinsichtlich des Paragraph 16, Absatz 7, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen – verordnet:
Die Pflanzenschutzverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 253 aus 1996,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 112 aus 2009,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 4 a, Absatz 4, wird die Wortfolge „an der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH“ durch die Wortfolge „im Bundesamt für Ernährungssicherheit“ und die Wortfolge „im Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft“ durch die Wortfolge „im Bundesamt für Wald“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 16, Absatz 7, wird der Halbsatz „der verbleibende Anteil von 20 % ist eine Einnahme des Bundes“ durch den Halbsatz „der verbleibende Anteil von 20 % ist eine Einnahme des Bundesamtes für Ernährungssicherheit “ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, Dem Paragraph 19, wird folgender Absatz 19, angefügt:
Berlakovich