Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 30. Juni 2009 |
Teil römisch zwei |
197. Verordnung: | Verpackungstechnik-Ausbildungsordnung |
Auf Grund der Paragraphen 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2008,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Verpackungstechnik ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
|
Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
4. Lehrjahr |
|
1. |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
– |
– |
– |
|
2. |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
– |
– |
|
|
3. |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
||
|
4. |
Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung |
|||
|
5. |
Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes |
|||
|
6. |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach erfolgter Sicherheitsunterweisung unter fachgerechter Verwendung von Schutzausrüstungen |
|||
|
7. |
Lesen und Anfertigen von Skizzen, Werkzeichnungen und einfachen Schaltplänen |
– |
||
|
8. |
Lesen von technischen Unterlagen wie zB Montageanleitungen, Handbücher, Wartungsanleitungen |
– |
||
|
9. |
Grundkenntnisse der facheinschlägigen Normen, Richtlinien, Bearbeitungshinweise und Verarbeitungshinweise |
|||
|
10. |
Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe des Metallbereiches, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten |
|||
|
11. |
Kenntnis der Packstoffe (Papier, Karton, Wellpappe, Verbunde, Kunststoffe) und Packhilfsmittel, ihrer Herstellung, Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten und Lagerung |
|||
|
12. |
Grundkenntnisse der wichtigsten Messgeräte |
Kenntnis und Anwendung der wichtigsten Mess- und Prüfgeräte |
– |
|
|
13. |
Fertigkeiten in der Werkstoffbearbeitung (Metall, Kunststoff) von Hand und unter Verwendung von Maschinen und Geräten (zB Drehen, Fräsen) unter Beachtung der Gefahren und unter Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung |
Anfertigen einfacher Ersatzteile aus Metall und Kunststoff |
||
|
14. |
– |
Herstellen und Reparieren von Stanz- und Ausbrechwerkzeugen |
– |
|
|
15. |
Grundkenntnisse der verwendeten einschlägigen Maschinenelemente |
Kenntnisse der verwendeten einschlägigen Maschinenelemente |
– |
|
|
16. |
Herstellen von facheinschlägigen Verbindungen wie zB Löten, Kleben, Schweißen |
– |
||
|
17. |
Kenntnis des Oberflächenschutzes zur Verhinderung von Korrosion |
– |
– |
|
|
18. |
Grundkenntnisse der Mechanik, Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik |
Grundkenntnisse der mechanischen, pneumatischen, hydraulischen und elektropneumatischen Steuer- und Regeltechnik sowie von freiprogrammierbaren Steuerungen |
Anwenden von freiprogrammierbaren Steuerungen |
|
|
19. |
Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) |
|||
|
20. |
Kenntnis der betrieblichen informationstechnologischen Einrichtungen für die Auftragsabwicklung und Datenerfassung von Arbeitsabläufen und Ergebnissen |
Anwenden der betrieblichen informationstechnologischen Einrichtungen für die Auftragsabwicklung und Datenerfassung von Arbeitsabläufen und Ergebnissen |
||
|
21. |
– |
– |
Anwenden von Kommunikationsmitteln und Präsentation von Arbeitsergebnissen unter Anwendung von Präsentationshilfen (wie Flipchart, Folien, Präsentationsprogramme) |
|
|
22. |
– |
Zeichnen und Anfertigen von Packmittelmustern per Hand |
– |
|
|
23. |
– |
Einführung in die Musterherstellung mittels CAD |
Kenntnis des rechnergestützten Konstruierens und Zeichnens (CAD) von Packmitteln |
|
|
24. |
– |
– |
Kenntnis des rechnergestützten Fertigens (CAM) |
|
|
25. |
– |
Grundkenntnisse der Arbeitsvorbereitung und Fertigungsplanung für die Produktion |
Kenntnis der Arbeitsvorbereitung und Fertigungsplanung für die Produktion |
|
|
26. |
Kenntnis der Arten und Typen von Packmittel unter Berücksichtigung der Verpackungscodes |
Kenntnis der gebräuchlichen Verpackungssysteme |
– |
|
|
27. |
– |
Grundkenntnisse des Hoch-, Flach-, Tief- und Siebdruckes unter besonderer Berücksichtigung der im Betrieb angewendeten Druckverfahren |
– |
|
|
28. |
– |
Grundkenntnisse der Druckvorbereitung und der Druckformenherstellung |
Grundkenntnisse des Zusammenwirkens der Druckvorstufe mit CAD |
|
|
29. |
– |
Grundkenntnisse der Kunststoffverarbeitung in der Packmittelherstellung |
||
|
30. |
Mitarbeit beim Anwenden der Verfahrensschritte zur Packmittelerzeugung wie zB Einteilen, Messen, Drucken, Ritzen, Rillen, Nuten, Biegen, Falzen, Falten, Stanzen, Schlitzen, Perforieren, Schneiden, Prägen, Pressen, Verbinden, Kaschieren, Konfektionieren, Tiefziehen sowie Zurichten |
Anwenden der Verfahrensschritte zur Packmittelerzeugung wie zB Einteilen, Messen, Drucken, Ritzen, Rillen, Nuten, Biegen, Falzen, Falten, Stanzen, Schlitzen, Perforieren, Schneiden, Prägen, Pressen, Verbinden, Kaschieren, Konfektionieren, Tiefziehen sowie Zurichten |
||
|
31. |
Kenntnis der Verfahren der maschinellen Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen und ihrer Funktionsweise |
|||
|
32. |
Mitarbeit beim Einrichten, Bedienen und Überwachen von Maschinen zur Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen und Apparaten |
Einrichten, Bedienen und Überwachen von Maschinen zur Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen und Apparaten |
||
|
33. |
– |
Kenntnis der Veredelung von Packstoffen und Packmitteln |
– |
|
|
34. |
– |
– |
Kenntnis der wichtigsten Abpackvorgänge wie zB Aufrichten, Füllen, Verschließen; Formen, Einschlagen, Einwickeln |
|
|
35. |
– |
Kenntnis der Störungsursachen und der Störungsbehebung bei der Packmittelherstellung sowie Erkennen und Beseitigen von Störungen an Maschinen zur Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen und Apparaten durch systematische Fehlersuche |
||
|
36. |
Kenntnis der zweckmäßigen Anwendung von Schmiermitteln |
– |
– |
|
|
37. |
Kenntnis der vorbeugenden Wartung (Wartungspläne) und Instandhaltung sowie Mitarbeit bei der Wartung, Pflege und Instandhaltung der Maschinen zur Packmittelherstellung wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen und Apparaten |
Durchführen einfacher Wartungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten |
||
|
38. |
– |
– |
Prozesssteuerung, auch rechnergestützt, und Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Erfassen von Betriebsdaten |
|
|
39. |
– |
– |
Protokollieren und Auswerten von Arbeitsergebnissen mit und ohne EDV-Unterstützung |
|
|
40. |
– |
– |
– |
Normgerechte Überwachung, Kontrolle und Prüfung der Produkte |
|
41. |
– |
– |
Grundkenntnisse des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung, Personalplanung) sowie Mitarbeit beim betrieblichen Produktionsmanagement |
|
|
42. |
– |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
||
|
43. |
Kenntnis des Qualitätsmanagementsystems |
Mitarbeit beim Qualitätsmanagement |
||
|
44. |
Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden, Lieferanten und Behördenvertretern unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
|||
|
45. |
Kenntnis des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes sowie der vorbeugenden Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen |
|||
|
46. |
Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke |
|||
|
47. |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen, (Paragraphen 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) |
|||
|
48. |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
|||
|
49. |
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
|||
|
50. |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit |
|||
|
51. |
Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
|||
|
52. |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
|||
Mitterlehner