BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 19. Juni 2009

Teil II

179. Verordnung:

Section Control-Messstreckenverordnung Graz Ost

179. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf einem Abschnitt der A 2 Süd Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Graz Ost)

Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt von km 177,974 bis km 173,531 der Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt.

Paragraph 2,

Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

Bures