Anlage A/9/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
BUCH- UND MEDIENWIRTSCHAFT-BUCH- UND MUSIKALIENHANDEL,
-BUCH- UND PRESSEGROSSHANDEL, -VERLAG

römisch eins. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

   

Religion1

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

40

Berufsbezogene Fremdsprache2

120

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

 

         Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr3

160

         Rechnungswesen3

120

         Computergestütztes Rechnungswesen

40

Fachunterricht

 

         Buch- und Medienwirtschaft3

240

         Literatur, Musik und Kultur3 typ="f">4

240

         Text- und Informationsmanagement

120

         Fachpraktikum

280

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 440

Freigegenstände

 

Religion1

 

Lebende Fremdsprache4

 

Deutsch4

 

Unverbindliche Übungen

 

Darstellendes Spiel

40-120

Bewegung und Sport4

 

Förderunterricht4

 

römisch zwei. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.

römisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können.

Sie sollen - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbstständig anwenden und weiterentwickeln können.

Sie sollen Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten.

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Buch- und Medienwirtschaft.

Literatur, Musik und Kultur.

Geschäftseinrichtungen und Arbeitsmaterialien.

EDV- und Kommunikationssysteme.

Bücher und Medien. Kauf und Verkauf.

Werbung und Präsentation. Messen und Ausstellungen.

Zusätzlich bei Lehrplänen bis 40 Unterrichtsstunden

das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können;

das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen hervorheben können;

sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen stellen können;

Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können.

Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten:

Mündlicher und schriftlicher Ausdruck:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte).

Zusätzlich bei Lehrplänen bis 80 Unterrichtsstunden

das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können;

das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;

sich themenbezogen einfach und im Wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen können; Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können.

Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten:

Mündlicher und schriftlicher Ausdruck:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten).

Zusätzlich bei Lehrplänen bis 120 Unterrichtsstunden

dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können;

längere Lesetexte im Wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbstständig erschließen und bearbeiten können;

sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können;

Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen, einfache Briefe nach Mustern verfassen können sowie Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können.

Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten:

Mündlicher und schriftlicher Ausdruck:

Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hierbei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen.

Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülerinnen und Schüler, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schülerinnen und Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten.

Die Behandlung der Themen soll die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Ausländern und mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.

Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen.

Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weit gehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, zB von Telefon- und Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert.

Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, zB Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug.

Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.

Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht WIRTSCHAFTSKUNDE MIT SCHRIFTVERKEHR Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen das, ihren Lehrberuf betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben.

Sie sollen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die handelsspezifischen Abwicklungsprozesse kennen.

Sie sollen volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.

Sie sollen die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen abfassen können.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff:

Wirtschaft:

Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz.

Der Betrieb:

Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.

Handelsbetrieb:

Arten. Aufgaben. Organisation.

Kaufvertrag:

Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.

Geld- und Kreditwesen:

Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft. Sparformen. Geldanlage. Finanzierung.

Material- und Warenwirtschaft:

Transportmöglichkeiten.

Gewerbeordnung:

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Die Unternehmerin/Der Unternehmer:

Rechtliche Grundlagen. Begriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmerin/des Unternehmers und ihre Vollmachten.

Handelsvermittlerin/Handelsvermittler:

Kommissionärin/Kommissionär. Selbstständiger Handelsvertreterin/Selbständige Handelsvertreter.

Unternehmen:

Arten. Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Unternehmensgründung (persönliche, rechtliche, infrastrukturelle und finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen). Sanierung. Auflösung. Insolvenz. Privatkonkurs.

Versicherungen:

Formen. Vertrag.

Personalwesen:

Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis.

Marktorganisationen:

Märkte. Messen.

Steuern:

Begriff. Arten.

Schriftverkehr:

Normung und Gliederung von Schriftstücken. Ausfertigung von Formularen, Gestalten von Schriftstücken für den privaten und betrieblichen Schriftverkehr.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Der Betrieb:

Arbeitsplatzgestaltung.

Geld- und Kreditwesen:

Geldanlagen. Finanzierung.

Schriftverkehr.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände „Rechnungswesen“ und „Politische Bildung“.

Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen.

Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände des Fachunterrichtes notwendig ist.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

RECHNUNGSWESEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden können.

Sie sollen dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgabe formgerecht lösen können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.

Sie sollen Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung erlangen und betriebliche Auswertungen durchführen können.

Sie sollen zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn- und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff:

Einführung in das kaufmännische Rechnen:

Durchschnittsrechnung. Valutenrechnung.

Mengen- und Preisberechnungen:

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.

Kalkulation:

Bezugskalkulation. Absatzkalkulation.

Personalverrechnung:

Lehrlingsentschädigung. Gehälter.

Finanzierungsformen:

Kreditwesen. Kostenvergleiche.

Sparformen:

Arten. Ertragsvergleiche.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung:

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Grundlagen der Buchführung:

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege.

Nebenaufzeichnungen der Buchführung:

Kassenaufzeichnungen. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Mengen- und Preisberechnungen.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse kommt große erzieherische Bedeutung zu.

Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer und berufsbezogener Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluss-, Prozent- oder Zinsenrechnungen) sind nicht isoliert, sondern im Rahmen der in Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Beim Thema „Personalverrechung“ wäre die Berechnung der Lehrlingsentschädigung und der Gehälter nur in dem Ausmaß zu unterrichten, dass der Lehrling seine Bezüge nachvollziehen kann.

Beim Thema „Controlling als Instrument der Unternehmensführung“ wären das Lesen und die Interpretation von Kennzahlen (Deckungsbeitragsrechnung) zu üben.

Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

COMPUTERGESTÜTZTES RECHNUNGSWESEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen einfache kaufmännische Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen lösen können.

Sie sollen den Warenfluss eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke lesen können.

Sie sollen mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.

Lehrstoff:

Organisation des computergestützten Rechnungswesens:

Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.

Praxisbezogene Anwendungen:

Warenbewirtschaftung. Buchhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen gelegt werden.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Fachunterricht BUCH- UND MEDIENWIRTSCHAFT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse über Medien und Recht sowie über die Buch- und Medienlogistik haben.

Sie sollen mit den Bereichen der Kommunikation und dem Marketing in der Buch- und Medienwirtschaft vertraut sein.

Sie sollen über die aktuelle Literatur, über Sach- und Fachbücher, die Informationsbeschaffung sowie über den Aufgabenbereich eines Verlages eingehend Bescheid wissen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff:

Medien und Recht:

Arten. Herstellung. Ausstattung. Non-Books. Warengruppen. Urheber-, Verlags- und Medienrecht. Berufsspezifische gesetzliche Bestimmungen. Branchenusancen.

Buch- und Medienlogistik:

Beschaffung. Lieferung. Verkauf. Remission. Retouren. Reklamation.

Kommunikation und Marketing:

Buchmarkt. Kundinnen- und Kundenmilieus. Corporate Identity. Corporate Design.

Aktuelle Literatur:

Grundbegriffe. Zeitschriften. Preise. Novitäten. Literaturkritik. Verlage.

Sach- und Fachbücher:

Fachbegriffe. Publikationsarten. Vergleich der Publikationen. Verlage.

Informationsbeschaffung:

Branchenpresse. Verlagsvorschau. Brancheninstitutionen. Branchenspezifische Veranstaltungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Medien und Recht:

Herstellung. Urheber-, Verlags- und Medienrecht.

Buch- und Medienlogistik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit und Bedeutung für die Lehrinhalte in der beruflichen Praxis.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sollen Nachschlagewerke und Gesetzestexte in Print-, On- und Offlineform zur Erarbeitung des Lehrstoffes verwendet werden.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Auf aktuelle literarische Schwerpunkte soll eingegangen werden.

Querverbindungen insbesondere zu den Pflichtgegenständen des betriebswirtschaftlichen Unterrichtes zu den Unterrichtsgegenständen „Literatur, Musik und Kultur“ sowie zum „Fachpraktikum“ sind zwecks Bereitstellung der Vorkenntnisse und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten zu beachten.

Der Unterricht soll praxisbezogene Beispiele aus allen drei Lehrberufen der Buch- und Medienwirtschaft berücksichtigen, um damit Synergien für den gesamten Berufsbereich zu ermöglichen.

LITERATUR, MUSIK UND KULTUR Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen kulturelle Epochen, Strömungen und Ausdrucksformen kennen und über die kulturellen Zusammenhänge Bescheid wissen.

Sie sollen bedeutende Autorinnen, Autoren und Werke der deutschsprachigen Literatur und der Weltliteratur kennen und die literarischen Gattungen, Genres und Textsorten unterscheiden können.

Sie sollen bedeutende Komponistinnen, Komponisten und Werke, Länder und Stile sowie Künstlerinnen und Künstler kennen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot, bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff:

Literatur und Musik

Literatur:

Grundbegriffe. Epochen. Vertreterinnen und Vertreter. Werke. Verlage. Literaturzeitschriften. Preise.

Musik:

Grundbegriffe. Epochen. Vertreterinnen und Vertreter. Werke. Verlage. Musik- und Kulturzeitschriften.

K u l t u r

Epochen, Strömungen und kulturelle Zusammenhänge von Literatur, Musik, Bildender Kunst und Darstellender Kunst. Einflüsse von Religion, Geschichte und Philosophie.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Kultur:

Einflüsse von Religion, Geschichte und Philosophie.

Musik:

Grundbegriffe. Verlage. Musik- und Kulturzeitschriften. Preise.

Didaktische Grundsätze:

Die Kapitel „Literatur“ bzw. „Musik“ sind ihrem Stellenwert für die Lehrberufe der Buch- und Medienwirtschaft entsprechend zu unterrichten.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Medien aller Art sollen zur Förderung des Verständnisses für Kultur und Literatur eingesetzt werden.

Auf aktuelle musikalische und kulturelle Schwerpunkte soll eingegangen werden.

Nachschlagewerke sollen in Print-, On- und Offlineform zur Erarbeitung des Lehrstoffes verwendet werden.

Das Kriterium für die Lehrstoffauswahl hat ausgehend von der beruflichen Praxis zu erfolgen. Die Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand „Fachpraktikum“ sollen hergestellt werden.

TEXT- UND INFORMATIONSMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und fehlerfrei abfassen und mit Textverarbeitungsanlagen arbeiten können.

Sie sollen sich der Wirkung und des Stellenwertes eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.

Sie sollen die in der Berufspraxis eingesetzte Software kennen und berufsspezifische Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und bearbeiten können.

Sie sollen grundlegendes Wissen über die Informations- und Kommunikationsnetze haben und Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weiter geben können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung Bescheid wissen.

Lehrstoff:

PC-Arbeitsplatz:

Ergonomie. Inbetriebnahme. Arbeiten auf der Tastatur.

Schriftstückgestaltung:

Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Schreiben von Schriftstücken unter Einbeziehung von Informationsträgern. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen, Anfertigen von Werbemitteln. Korrekturen.

Informations- und Kommunikationssysteme:

Internet, Provider. Informationsbeschaffung. Suchmaschinen. Programmieren von einfachen Websites. Warten von Websites. Online-Inhalte.

Anwendersoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik und Präsentation sowie Datenbank. E-Mail.

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme. Dateimanagement. Bedienung.

Datenhandling und gesellschaftliche Aspekte:

Datenschutz. Datensicherheit. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze:

Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler zu nehmen sind.

Die ÖNORMEN sind zu beachten.

Das fächerübergreifende Arbeiten mit betriebswirtschaftlichen Unterrichtsgegenständen ist unbedingt erforderlich.

Besonderer Wert ist auf Datensicherheit und auf den verantwortlichen Umgang mit Daten zu legen.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und Techniken, der im Unterricht nur in Simulationssituationen vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.

Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist zu verweisen.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

FACHPRAKTIKUM, (nur für den Lehrberuf Buch- und Medienwirtschaft-Buch- und Musikhandel) Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie ihre persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen ihres Lehrberufes anwenden können.

Sie sollen systematische Warenkenntnisse aus der Buch- und Medienwirtschaft haben, den berufsspezifischen Sprachschatz beherrschen und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten auf fachpraktische Aufgabenstellungen ihres Lehrberufes anwenden können.

Sie sollen dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennen lernen, bewerten und entsprechend handeln können.

Sie sollen komplexe Geschäftsfälle im Buch- und Musikalienhandel als zusammenfassende Arbeit computergestützt durchführen und präsentieren können.

Lehrstoff:

Medien und Recht:

Herstellung und Ausstattung. Berufsspezifische gesetzliche Grundlagen. Fallbeispiele. Branchenusancen.

Buch- und Medienlogistik:

Einkauf und Beschaffung. Verlage. Lieferanten. Konditionen. Warenübernahme. Reklamation.

Marketing und Kommunikation:

Kundenmilieus. Marketingstrategien. Public Relations.

Sortiment:

Bewirtschaftung. Warengruppen. Kennzahlen/Steuergrößen. Einkaufsergebnisse. Betriebsformen und -strukturen. Verbesserungsmaßnahmen.

Lagerbewirtschaftung:

Ordnung. Nachbestellung. Remission. Umtausch. Rückruf. Lagerbereinigung. Inventur.

Verkauf:

Verkäuferin/Verkäufer (Persönlichkeits- und Anforderungsprofil). Kundin/Kunde (Bedürfnisse, Kaufmotive, Zielgruppen). Verkaufstechniken. Sonderfälle.

Informationsbeschaffung und Bibliografie:

Aufgaben. Arten. Titelaufnahme. Handhabung. Internet.

Warenpräsentation:

Grundlagen der Gestaltung. Branchenübliche Darstellung von Waren im Verkaufsraum, im Schaufenster und außerhalb des Betriebes.

Komplexe Geschäftsfälle:

Bibliografie - Einkauf - Lager - Warenpräsentation - Verkauf.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Auswahl des Lehrstoffes bzw. bei der Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte ist auf die Berufsspezifika innerhalb des Lehrberufes und die Stundenzahl des Pflichtgegenstandes Bedacht zu nehmen.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler zum logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.

Durch Fallbeispiele und Rollenspiele sollen reale Situationen trainiert werden.

Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen.

Da die Lehrstoffmodule als projektorientierte Arbeit durchgeführt werden, empfiehlt sich, im Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.

Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülerinnen und Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.

Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.

FACHPRAKTIKUM, (nur für den Lehrberuf Buch- und Medienwirtschaft-Buch- und Pressegroßhandel) Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie ihre persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen ihres Lehrberufes anwenden können.

Sie sollen systematische Warenkenntnisse aus der Buch- und Medienwirtschaft haben, den berufsspezifischen Sprachschatz beherrschen und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten auf fachpraktische Aufgabenstellungen ihres Lehrberufes anwenden können.

Sie sollen dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennen lernen, bewerten und entsprechend handeln können.

Sie sollen komplexe Geschäftsfälle im Buch- und Pressegroßhandel als zusammenfassende Arbeit computergestützt durchführen und präsentieren können.

Lehrstoff:

Medien:

Herstellung. Ausstattung. Typografie. Covergestaltung. Merkmale von Presseerzeugnissen. Vom Ereignis zur Nachricht.

Recht:

Verträge. Verlagsrecht. Urheberrecht. Medienrecht. Preisbindungsgesetz. Tabakmonopolgesetz.

Vertrieb und Verkauf:

Außendienst. Verkaufs- und Verhandlungstechniken. Auslieferung. Rabatte. Einzelhandel. Nebenmärkte.

Lagerbewirtschaftung:

Ordnung. Nachbestellung. Rückruf. Umtausch. Remission. Reklamation. Inventur.

Marketing und Kommunikation:

Branchen- und Publikumswerbung und Information. Veranstaltungen. Public Relations. Kundenmilieus. Verkaufs- und Werbeaktionen.

Buchmarkt und Verlagslandschaft:

Verlage. Organisationen. Interessenvertretungen. Verwertungsgesellschaften.

Pressemarkt und Verlagslandschaft:

Verlage. Organisationen. Interessenvertretungen und -verbände.

Projektmanagement:

Akquisition von Lieferantinnen/Lieferanten und Kundinnen/Kunden. Kalkulation neuer Produkte.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Auswahl des Lehrstoffes bzw. bei der Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte ist auf die Berufsspezifika innerhalb des Lehrberufes und die Stundenzahl des Pflichtgegenstandes Bedacht zu nehmen.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Zur Förderung der Anschaulichkeit sind Waren und Materialien aus den Lehrberufen der Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Pressegroßhandel zu verwenden.

Durch Fall- und Rollenspiele sollen reale Situationen trainiert werden.

Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke und Gesetzestexte sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

Da die Lehrstoffmodule als projektorientierte Arbeit durchgeführt werden, empfiehlt sich, im Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.

Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülerinnen und Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.

Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichts kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.

FACHPRAKTIKUM, (nur für den Lehrberuf Buch- und Medienwirtschaft – Verlag) Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie ihre persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen ihres Lehrberufes anwenden können.

Sie sollen systematische Warenkenntnisse aus der Buch- und Medienwirtschaft haben, den berufsspezifischen Sprachschatz beherrschen und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten auf fachpraktische Aufgabenstellungen ihres Lehrberufes anwenden können.

Sie sollen dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennen lernen, bewerten und entsprechend handeln können.

Sie sollen komplexe Geschäftsfälle im Verlag als zusammenfassende Arbeit computergestützt durchführen und präsentieren können.

Lehrstoff:

Medien:

Herstellung. Ausstattung. Typografie. Covergestaltung.

Recht:

Verträge. Verlagsrecht. Urheberrecht. Medienrecht. Preisbindungsgesetz.

Produkt- und Programmkalkulation:

Finanzplanung. Kalkulation. Mindestpreis. Förderungen. Sponsoring.

Vertrieb und Verkauf:

Außendienst. Verkaufs- und Verhandlungstechniken. Auslieferung. Rabatte. Einzelhandel. Nebenmärkte.

Lagerbewirtschaftung:

Ordnung. Nachbestellung. Rückruf. Umtausch. Remission. Reklamation. Inventur.

Marketing und Kommunikation:

Branchen- und Publikumswerbung und Information. Veranstaltungen. Public Relations. Kundenmilieus. Verkaufs- und Werbeaktionen.

Buchmarkt und Verlagslandschaft:

Verlage. Organisationen. Interessenvertretungen. Verwertungsgesellschaften.

Projektmanagement:

Akquisition. Autorinnen-/Autoren- und Verlagskontakte. Lektorat. Qualitätsmanagement. Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Auswahl des Lehrstoffes bzw. bei der Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte ist auf die Berufsspezifika innerhalb des Lehrberufes und die Stundenzahl des Pflichtgegenstandes Bedacht zu nehmen.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Zur Förderung der Anschaulichkeit sind Waren und Materialien aus den Lehrberufen der Buch- und Medienwirtschaft - Verlag zu verwenden.

Durch Fall- und Rollenspiele sollen reale Situationen trainiert werden.

Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke und Gesetzestexte sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

Da die Lehrstoffmodule als projektorientierte Arbeit durchgeführt werden, empfiehlt sich, im Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.

Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülerinnen und Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.

Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichts kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.

FREIGEGENSTÄNDE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

DEUTSCH

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN DARSTELLENDES SPIEL Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich mit theoretischen Überlegungen und mit praktischen Umsetzungsmöglichkeiten im Bereich der Sprechtechnik, der Körpersprache, des Rollenspieles sowie mit dramatischen Ausdrucksformen und deren Gestaltung auseinander setzen und dies nach ihren Fähigkeiten im Spiel umsetzen.

Sie sollen mit den Aufgaben und Inhalten von Dramaturgie, Regie und Inszenierung bekannt gemacht werden.

Sie sollen grundlegende Kenntnisse über die Arbeit am Theater erhalten.

Lehrstoff:

Nonverbales Theater:

Pantomime. Tanz-, Masken- und Musiktheater.

Sprechtheater:

Klassisches und experimentelles Theater.

Rollenspiel:

Erfinden und Gestalten von Konfliktsituationen. Entwicklung von Problemlösungsstrategien im Spiel. Szenische Gestaltung aktueller Themen. Gestaltung von Szenen eines Theaterstückes.

Didaktische Grundsätze:

Kriterien für die Übungen und Spiele sind Inhalte und Methoden, die praktisch umsetzbar sind und Lust am Probieren vermitteln.

Ergänzend empfehlen sich Kontakte mit Schauspielerinnen/Schauspielern, Regisseurinnen/Regisseuren und Theaterfachleuten.

Besuche von Theatervorstellungen zum Zwecke des Verständnisses der Arbeit an darstellenden Spielen sind wertvoll.

Die Erarbeitung und Gestaltung von Spielen, die vor Publikum präsentiert werden, erhöhen die Motivation und Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

1 Siehe Anlage A, Abschnitt II.

2 Die Aufteilung der Stunden auf die drei Schulstufen hat mit 40 - 40 - 40 zu erfolgen.

3 Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.

4 Siehe Anlage A, Abschnitt III.