Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
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Pflichtgegenstände |
Stunden |
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Religion1 |
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Politische Bildung |
80 |
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Deutsch und Kommunikation |
120-40 |
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Berufsbezogene Fremdsprache |
40-120 |
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
180 |
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Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr |
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Rechnungswesen2 |
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Fachunterricht |
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Botanik2 |
80 |
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Bodenkunde und Pflanzenernährung |
80 |
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Angewandte Botanik2 |
180 |
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Gartentechnik2 |
120 |
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Pflanzenschutz |
40 |
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Gestaltungszeichnen |
80 |
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Praktikum |
160 |
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Projektpraktikum |
40 |
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1 200 |
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Freigegenstände |
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Religion1 |
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Lebende Fremdsprache3 |
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Deutsch3 |
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Unverbindliche Übung |
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Bewegung und Sport3 |
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Förderunterricht3 |
Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt römisch zwei.
Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig.
In „Fachliches Rechnen” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum” soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, jene Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
Beim Planen und Durchführen eines Projektes ist auf die praxisbezogene Bedeutung Wert zu legen. Insbesondere empfehlen sich Aufgabenstellungen mit kundinnen- bzw. kundenorientiertem Bezug.
Schülerinnen und Schüler sind zum logischen, vernetzten und kreativen Denken zu führen. Dies erfordert bei der Durchführung einer Projektaufgabe die Berücksichtigung verschiedener Wissensgebiete und erfordert somit die Vernetzung der Sachverhalte unterschiedlicher Pflichtgegenstände.
Dabei ist möglichst zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden.
EDV-unterstützte Maßnahmen zur Bewältigung der Aufgaben sind einzusetzen.
Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis erhöhen den prozessualen Gesamteinblick und vertiefen das fachtheoretische Wissen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Bau und die Funktionen von Zellen, Geweben und Organen erläutern können, sowie grundlegende Prozesse des Stoffwechsels und Energiehaushaltes kennen.
Sie sollen über die Gestalten, Formen und Organisationsprinzipien von Pflanzen sowie über deren Pflanzensoziologie Bescheid wissen.
Sie sollen grundlegende Kenntnisse über die ökologischen Faktoren und deren Auswirkungen auf die Pflanze und die daraus entstandenen Lebensräume haben.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot, bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Systematik:
Einteilung des Pflanzenreiches. Nomenklatur.
Morphologie:
Wurzeln. Sprosse. Blätter. Blüten. Früchte. Samen.
Anatomie:
Zelle. Gewebe. Organe.
Physiologie:
Wasser. Wasser- und Nährstoffaufnahme. Wasser- und Nährstofftransport. Assimilation. Wasserabgabe. Dissimilation. Reize und Bewegungen.
Pflanzensoziologie und -geographie:
Pflanzenzusammenleben und Pflanzengemeinschaften. Klimazonen. Vegetationsgebiete.
Ökologie:
Licht. Luft. Wasser. Temperatur. Luftfeuchtigkeit.
Genetik:
Gesetze. Pflanzenzüchtung. Vegetative und generative Vermehrung.
Komplexe Aufgaben:
Ökologie.
Pflanzensoziologie:
Pflanzengemeinschaften.
Die Schülerinnen und Schüler sollen über die Entstehung, Bestandteile und Eigenschaften des Bodenkörpers Kenntnisse erwerben.
Sie sollen die Bodentypen, Substrate und Zuschlagsstoffe beschreiben und klassifizieren können.
Sie sollen Arten und Wirkungsweise der Bodenbearbeitungsgeräte, -werkzeuge und -maschinen kennen.
Sie sollen mit der Ernährungsweise der Pflanzen vertraut sein und über die Wirkung der Pflanzennährstoffe auf Boden, Pflanze und Umwelt Bescheid wissen.
Boden:
Erdarten. Entstehung. Bestandteile. Eigenschaften. Substrate. Analysen und Auswertungen. Bodenverbesserung. Bearbeitung. Normung.
Bodenbearbeitungsgeräte, -werkzeuge und -maschinen:
Arten. Wirkungsweise.
Ernährung der Pflanze:
Nährelemente und deren Wirkung. Organische und anorganische Düngemittel. Wirkung auf Boden, Pflanze und Umwelt. Düngemethoden.
Zusätzlich für den Schwerpunkt Landschaftsgärtnerei
Spezielle Bodenbearbeitungsgeräte, -werkzeuge und -maschinen:
Arten. Wirkungsweise.
Zusätzlich für den Schwerpunkt Greenkeeping
Boden:
Substrate und deren Eigenschaften (Korngrößenverteilungsbereich, Zuschlagsstoffe usw.). Witterungseinflüsse. Zusammenhänge von Spielbetrieb und Platzbelastung. Platzpflege.
Ernährung:
Spezielle Nährstoffanforderung der Gräser. Ausbringungstechniken. Nährstoffanalysen. Düngeplan.
Die Schülerinnen und Schüler sollen über die Behandlung, Verwendung und Pflege der einzelnen Pflanzengattungen umfassend Bescheid wissen.
Sie sollen grundlegende Kenntnisse über Pflanzung und Schnitt der einzelnen Pflanzenarten haben.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot, bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Pflanzengattungen:
Annuelle, Bienne und Perenne. Knollen- und Zwiebelpflanzen. Pflanzen für den Innenraum. Anlage und Pflege. Verwendung.
Zier- und Wildgehölze:
Gattungen. Arten. Pflanzung. Pflege. Verwendung. Normung.
Zusätzlich für den Schwerpunkt Landschaftsgärtnerei
Pflanzengattungen:
Arten. Verwendung. Pflanzung. Pflege. Nutzgarten.
Zusätzlich für den Schwerpunkt Greenkeeping
Rasengräser:
Arten und deren Leistungsfähigkeit. Ansaatmischungen in Zusammenhang mit spieltechnischen Anforderungen, Boden- und Klimaverhältnissen. Rasenkrankheiten in Zusammenhang mit den klimatischen Gegebenheiten.
Komplexe Aufgaben:
Pflanzen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die in ihrem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, sorgfältig auswählen und verwenden sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Sie sollen die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen kennen sowie mit den berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken vertraut sein.
Sie sollen mathematische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen können.
Sie sollen sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner und Tabellen zweckentsprechend benützen können.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot, bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe:
Arten. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Normung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte:
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Wartung.
Arbeitsverfahren und -techniken:
Erdbau. Wegebau. Stufenbau. Hangverbau und -sicherung. Rasenbau. Einfriedungen. Biotope. Wasser im Garten. Vermessung. Verbauung von Natur-, Kunststeinen und Holz. Baum- und Strauchpflege.
Fachliches Rechnen:
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen. Maßstab.
Ergänzende Fertigkeiten:
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner und Tabellen.
Zusätzlich für den Schwerpunkt Landschaftsgärtnerei
Arbeitsverfahren und -techniken:
Normung.
Werkzeuge, Maschinen und Spezialgeräte:
Verwendung und deren Wartung.
Zusätzlich für den Schwerpunkt Greenkeeping
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Spezialgeräte:
Verwendung und deren Wartung.
Arbeitsverfahren und -techniken:
Bauleistung. Betrieb und Wartung. Bewässerung. Aerifizieren. Verticutieren. Tiefenlüften. Topdressen.
Komplexe Aufgaben:
Arbeitsverfahren und -techniken.
Fachrechnen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen mit den Methoden des Pflanzenschutzes sowie mit phytosanitären Kenntnissen vertraut sein.
Sie sollen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Pflanzenschutz:
Normen und Gesetze. Artenschutz. Naturschutz. Integrierter Pflanzenschutz.
Phytosanitäre Kenntnisse:
Erkennung, Vorbeugung und Bekämpfung von parasitären und nichtparasitären Schadursachen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Ausdrucksmöglichkeiten von Form und Farbe kennen sowie Entwürfe und Zeichnungen aus dem Bereich ihres Lehrberufes skizzieren, lesen und zeichnen können.
Sie sollen ihre zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität weiterentwickeln und sich des ästhetischen Stellenwertes ihrer Entwürfe bewusst sein.
Sie sollen Kenntnisse über die Stilkunde und die Gestaltungslehre haben.
Stilkunde:
Geschichte der Gartenkunst. Stilepochen. Stilelemente. Stilmerkmale.
Farbenlehre:
Farbenkreis. Wirkung der Farben.
Gestaltungslehre:
Gestaltungselemente. Flächen- und Raumgestaltung.
Entwürfe und Zeichnungen:
Zeichennormen. Detailzeichnungen. Bepflanzungspläne. Technische Pläne.
Zusätzlich für den Schwerpunkt Landschaftsgärtnerei
Entwürfe und Zeichnungen:
Technische Pläne.
Zusätzlich für den Schwerpunkt Greenkeeping
Golfplatz:
Planung und Gestaltung der einzelnen Platzteile.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen können.
Sie sollen die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, pflegen und Instandhalten können sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe:
Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte:
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken:
Vermessen. Gestalten von Flächen und Räumen. Händisches und maschinelles Bodenbearbeiten. Kulturarbeiten. Strauch- und Baumschnitt. Verbauen von Natur- und Kunststeinen und Holz.
Zusätzlich für den Schwerpunkt Landschaftsgärtnerei
Arbeitsverfahren und -techniken:
Vermessen. Strauch- und Baumschnitt. Verbauen von Natur-, Kunststeinen und Holz.
Zusätzlich für den Schwerpunkt Greenkeeping
Werkzeuge, Maschinen und Geräte:
Handhaben. Instandhalten. Erkennen und Beheben einfacher Störungen.
Arbeitsverfahren und -techniken:
Aerifizieren. Tiefenlüften. Topdressen. Verticutieren. Croomen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung berufsspezifische Aufgaben als komplexe Arbeiten planen, durchführen, präsentieren und kontrollieren können.
Sie sollen dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technisch-mathematischen und zeichnerischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren, darstellen und evaluieren können.
Projektplanung:
Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswählen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe sowie der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen.
Projektdurchführung:
Beschaffen und Überprüfen der Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen.
Projektkontrolle und -darstellung:
Dokumentieren, Evaluieren und Präsentieren der Ergebnisse.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
1 Siehe Anlage A, Abschnitt II.
2 Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.
3 Siehe Anlage A, Abschnitt III.