BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 2. Juni 2009

Teil römisch zwei

165. Bekanntmachung:

              Veröffentlichung einer Entscheidung der Europäischen Kommission zur               Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG               über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten               Schwermetallgrenzwerte nicht für Kunststoffkästen und -paletten gelten

              [CELEX-Nr.: 31994L0062, 32009D0292]

165. Bekanntmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Veröffentlichung einer Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Kunststoffkästen und -paletten gelten

Auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), BGBl. römisch eins Nr. 102, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2008, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. römisch eins Nr. 3, in Verbindung mit Paragraph eins, Absatz 3, der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Warenresten und die Einrichtung von Sammel- und Verwertungssystemen (VerpackVO 1996), Bundesgesetzblatt Nr. 648 aus 1996,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 364 aus 2006,, wird kundgemacht:

Die Europäische Kommission hat am 24. März 2009 eine Entscheidung zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Kunststoffkästen und -paletten gelten, beschlossen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 79/44 vom 25. März 2009 unter der Nummer 2009/292/EG verlautbart.

Mit der genannten Entscheidung wird die Entscheidung 1999/177/EG ersetzt.

Mit dieser Bekanntmachung werden die von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen für verbindlich erklärt.

Berlakovich