Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 26. Mai 2009 |
Teil römisch zwei |
157. Verordnung: | Änderung der Verordnung über die militärischen Auszeichnungen |
Auf Grund des Paragraph 2, des Militärauszeichnungsgesetzes 2002, BGBl. römisch eins Nr. 168, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2008, und Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 3 aus 2009,, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die militärischen Auszeichnungen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 344 aus 2006,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Titel wird die Behördenbezeichnung „Bundesministers für Landesverteidigung“ durch die Behördenbezeichnung „Bundesministers für Landesverteidigung und Sport“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, In der Promulgationsklausel wird die Zitierung „das Bundesgesetz BGBl. römisch eins Nr. 116/2006“ durch die Zitierung „die Bundesgesetze Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2008, und BGBl. römisch eins Nr. 3/2009“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, Nach Paragraph 3, wird folgender Paragraph 3 a, samt Überschrift eingefügt:
Die nach der bis zum Ablauf des 31. Mai 2009 geltenden Rechtslage beschafften Kleinodien dürfen weiterhin ausgegeben werden.“
Novellierungsanordnung 4, Im Paragraph 4, wird nach Absatz eins, folgender Absatz eins a, eingefügt:
Novellierungsanordnung 5, Die Anlagen 2, 5 und 6 werden durch die in der Anlage beigeschlossenen neuen Anlagen 2, 5 und 6 ersetzt.
Darabos