Anlage 1.9 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LAND- UND, ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT – , DREIJÄHRIGER AUFBAULEHRGANG römisch eins. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

 
 

Pflichtgegenstände

       
   

Jahrgang

Summe

   

römisch eins

römisch zwei

römisch drei

 
           

1.  

Religion

2

2

2

6

2.  

Humanwissenschaften und Sprache:

       

2.1

Deutsch

3

2

3

8

2.2

Kommunikation und Präsentation 2

2

-

-

2

2.3

Lebende Fremdsprache 3

2

3

3

8

2.4

Zweite lebende Fremdsprache 3

2

2

2

6

2.5

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

4

2.6

Geographie

2

-

-

2

2.7

Psychologie und Philosophie

-

-

2

2

3.  

Naturwissenschaften:

       

3.1

Angewandte Physik

2

-

-

2

3.2

Angewandte Chemie

2

2

-

4

3.3

Angewandte Biologie 4

2

2

-

4

3.4

Angewandte Mathematik

3

2

3

8

3.5

Chemisches und biotechnologisches Laboratorium

-

2

2

4

3.6

Angewandte Informatik

2

-

-

2

4.  

Landwirtschaft:

       

4.1

Pflanzen- und Gartenbau 4

2

2

2

6

4.2

Nutztierhaltung 4

2

2

2

6

4.3

Ländliche Entwicklung

-

-

2

2

5.  

Ernährung:

       

5.1

Ernährung und Lebensmitteltechnologie

2

3

2

7

5.2

Küchenführung und Lebensmittelverarbeitung

2

2

-

4

6.  

Unternehmensführung und Recht:

       

6.1

Volkswirtschaft

-

-

2

2

6.2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen 4

3

3

4

10

6.3

Marketing

-

-

2

2

6.4

Qualitätsmanagement

-

2

-

2

6.5

Projektmanagement

-

2

-

2

6.6

Recht

-

-

2

2

7.  

Bewegung und Sport

2

2

-

4

           
 

Gesamtwochenstundenzahl

37

37

37

111

     

8.  

Pflichtpraktikum

4 Wochen zwischen dem römisch zwei. und römisch drei. Jahrgang

     

 

Wochenstunden

 
 

Freigegenstände

       
   

Jahrgang

Summe

   

römisch eins

römisch zwei

römisch drei

 
           
 

Konversation in lebenden Fremdsprachen

2

2

2

6

 

Computerunterstützte Textverarbeitung

2

-

-

2

 

Qualitätsmanagement

-

-

2

2

 

Bewegung und Sport

-

-

2

2

           

   

Wochenstunden

 
 

Unverbindliche Übungen

       
   

Jahrgang

Summe

   

römisch eins

römisch zwei

römisch drei

 
           
 

Musikerziehung

1

1

1

3

 

Bewegung und Sport

2

2

2

6

           

 

Förderunterricht 5

       
           
 

Deutsch

       
 

Lebende Fremdsprache

       
 

Angewandte Mathematik

       

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUND-SÄTZE, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE 2. HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE 2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

2.7 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Siehe Anlage 1.7.

3. NATURWISSENSCHAFTEN 3.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

3.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

3.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.

3.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

3.5 CHEMISCHES UND BIOTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.

3.6 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

4. LANDWIRTSCHAFT 4.1 PFLANZEN- UND GARTENBAU

Siehe Anlage 1.7.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. Jahrgang eine Wochenstunde.

4.2 NUTZTIERHALTUNG

Siehe Anlage 1.7.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. Jahrgang eine Wochenstunde.

4.3 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

Siehe Anlage 1.

5. ERNÄHRUNG 5.1 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1.7.

5.2 KÜCHENFÜHRUNG UND LEBENSMITTELVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.7.

6. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT 6.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

6.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

Der Übungsanteil des Pflichtgegenstandes Betriebswirtschaft und Rechnungswesen ist in Form einer Übungsfirma zu führen. Das Ausmaß der Übungen für den Betrieb der Übungsfirma beträgt im römisch drei. Jahrgang zwei Wochenstunden.

6.3 MARKETING

Siehe Anlage 1.

6.4 QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

6.5 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

6.6 RECHT

Siehe Anlage 1.

7. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1.

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

8. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND , FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

2 Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

3 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.

4 Mit Übungen.

5 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis III. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.