Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 30. April 2009 |
Teil römisch zwei |
127. Verordnung: | Akkreditierung der Organisation VB-Cert zur Zertifizierung von Produkten |
Auf Grund des Paragraph 17, Absatz eins, des Akkreditierungsgesetzes – AkkG, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, zuletzt geändert durch Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2002,, wird verordnet:
Der VB-Cert Verein zur Förderung einheitlicher Standards im Vorbeugenden Brandschutz mit Sitz in 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21/A/2.OG, wird als Stelle, die Produkte gemäß ÖNORM EN 45011 zertifiziert, akkreditiert.
Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von folgenden Produkten, Verfahren und Dienstleistungen:
Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der Organisation VB-Cert zur Zertifizierung von Produkten, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 115 aus 2006,, außer Kraft.
Mitterlehner