Anlage 2.1.5 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MASCHINENBAU-FERTIGUNGSTECHNIK (mit Betriebspraktikum) römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

       

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Wochenstunden

 

pflich-

   

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

2

1

9

römisch eins

3.

Englisch

2

2

2

-

6

(römisch eins)

4.

Geschichte und politische Bildung

-

1

-

-

1

römisch drei

5.

Geografie und Wirtschaftskunde

-

1

-

-

1

(römisch drei)

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

-

6

römisch vier a

7.

Angewandte Mathematik

2

2

2

-

6

(römisch eins)

8.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

-

-

-

2

römisch zwei

9.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

2

römisch eins

10.

Wirtschaft und Recht

-

-

2

-

2

römisch drei

11.

Betriebstechnik 2

-

-

3(2)

-

3

römisch eins

12.

Physik des Fachgebietes

2

-

-

-

2

römisch zwei

13.

Elektrotechnik

-

2

-

-

2

römisch eins

14.

Fertigungstechnik

2

2

2

2

8

römisch eins

15.

Maschinentechnik

2

2

2

2

8

römisch eins

16.

Konstruktionsübungen

2

2

3

2

9

römisch eins

17.

Werkstättenlaboratorium

-

-

3

-

3

römisch drei

18.

Werkstätte und Produktionstechnik

12

14

10

3

39

römisch vier

 

Wochenstundenzahl A

35

35

35

12

117

 
       

Lehrver-

B.

Verbindliche Übungen

Wochenstunden

 

pflich-

   

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Betriebspraktikum 3

-

-

-

23

23

römisch vier

 

Gesamtwochenstundenzahl

35

35

35

35

140

 

             

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse

             

       

Lehrver-

D.

Freigegenstände,

Wochenstunden

 

pflich-

 

Unverbindliche Übungen,

Klasse

 

tungs-

 

Förderunterricht

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

D.1

Freigegenstände

           
 

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

4

römisch eins

 

Englisch

-

2

1

-

3

(römisch eins)

 

Darstellende Geometrie

2

-

-

-

2

(römisch eins)

 

Projektmanagement

-

-

2

-

2

römisch zwei

 

Qualitätsmanagement

-

-

2

-

2

römisch eins

               

D.2

Unverbindliche Übungen

           
 

Bewegung und Sport

-

2

-

-

2

(römisch vier a)

               

D.3

Förderunterricht 4

           
 

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 2 mit folgender Ergänzung:

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Maschinenbau-Fertigungstechnik (mit Betriebspraktikum) ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung in den Bereichen der Fertigungstechnik sowie der Maschinen- und Anlagentechnik.

Die Praxisnähe der Ausbildung soll durch das Betriebspraktikum in besonderer Weise vertieft werden. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden Aufgaben in der Fertigung und Inbetriebnahme von Fertigungs- und Produktionsanlagen und die Konstruktion von Vorrichtungen, Maschinen- und Anlagenteilen zu übernehmen. Kernbereich der technischen Ausbildung ist die Fertigungs- und Maschinentechnik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinenbau-Fertigungstechnik (mit Betriebspraktikum) sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinenbau-Fertigungstechnik (mit Betriebspraktikum) insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinenbau-Fertigungstechnik (mit Betriebspraktikum) liegen in den Bereichen der Maschinen- und Fertigungstechnik, in der Wartung und Instandhaltung sowie der CAD/CAM/Technik.

Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Konstruktion, Fertigung, Arbeitsvorbereitung und Qualitätssicherung im Vordergrund.

Zu den typischen Aufgaben eines Maschinenbau-Fertigungstechnikers zählen

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 2.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 2.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 2.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation”, „Englisch”, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport”, „Angewandte Mathematik”, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik”, „Wirtschaft und Recht”, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage 2.

11. BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage 2 und weiters:

Lehrstoff:

3. Klasse:

Produktionsplanung und -steuerung:

Arbeitsplan, Materialflussplan, Kapazitätsplanung, Qualitätssicherung unter Verwendung spezifischer Software.

Projektmanagement-Instrumente:

Phasenkonzept; Pflichtenheft; Projektablaufplan, Termin-, Kostenplan; Projektdokumentation unter Verwendung spezifischer Software.

12. PHYSIK DES FACHGEBIETES Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Statik starrer Körper:

Zentrales und allgemeines Kräftesystem, Normal- und Schubspannung, Spannungs-Dehnungs-Diagramm; Beanspruchung auf Zug und Druck, Abscheren, Flächenpressung.

Reibung:

Haft-, Gleit- und Rollreibung, Lager- und Seilreibung.

Kinematik und Dynamik:

Grundlagen der Bewegungsarten, Bewegungsabläufe, zusammengesetzte Bewegung in der Ebene; Dynamisches Grundgesetz für den starren Körper; Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Grundlagen der Hydrostatik:

Eigenschaften der Flüssigkeiten; Druck und Auftrieb.

13. ELEKTROTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll die Grundgesetze der Elektrotechnik anwenden können und die einschlägigen Vorschriften beachten.

Lehrstoff:

2. Klasse:

Größen und Einheiten:

Spannung, Strom, Widerstand; Arbeit, Leistung.

Gleichstrom:

Ohmsches Gesetz, Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen.

Wechselstromtechnik:

Wechselstromkreis, Drehstrom.

Installationstechnik:

Stromlaufplan; Schutzmaßnahmen.

Elektrische Maschinen:

Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Steuerungs- und Regelungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale, Kenngrößen, gerätetechnische Ausführungsarten, Grundlagen der freiprogrammierbaren Steuerungen.

Messtechnik.

14. FERTIGUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Grundlagen der spanenden Fertigung:

Spanbildung, Schneidengeometrie, Werkzeuge und Verfahren beim Drehen, Fräsen, Hobeln und Bohren; Längenprüftechnik.

Werkstoffe:

Eigenschaften und Verwendung von Eisenwerkstoffen, Normung der Stähle, Nichteisenmetalle und ihre wichtigsten Legierungen; nichtmetallische Werkstoffe (Kunststoffe).

2. Klasse:

Werkzeugmaschinen:

Aufbau, Bauarten und Verfahren der Dreh-, Fräs-, Bohr- und Schleifmaschinen.

Feinstbearbeitung:

Schleifen, Läppen, Honen.

Wärmebehandlung von Stählen:

Glühen, Härten, Anlassen, Vergüten.

Spanlose Formgebung:

Gießen, Schmieden, Walzen.

Oberflächenbehandlung:

Aktiver und passiver Korrosionsschutz, Kunststoffbeschichtung.

3. Klasse:

Grundlagen der CNC-Verfahren:

Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen, Sondermaschinen, Bearbeitungszentren.

Vorrichtungsbau:

Einfache Vorrichtungen und Spannelemente für Arbeiten an Werkzeugmaschinen.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren; Oberflächenprüfung; Qualitätssicherung.

4. Klasse:

Spezifische Verfahren der Metallbearbeitung und deren Einsetzbarkeit:

Erodieren, Wasserstrahlschneiden, Plasma- Laserschneiden.

Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung.

15. MASCHINENTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Grundlagen des Maschinenbaues:

Normen, Passungen und Toleranzen, Oberflächen, Federn, Gleit- und Wälzlager, Dichtungen.

Verbindungselemente:

Normteile, formschlüssige, kraftschlüssige und stoffschlüssige Elemente, Wellen- Nabenverbindungen.

Installationstechnik:

Rohre, Absperrorgane, Armaturen.

2. Klasse:

Festigkeitslehre:

Beanspruchungen, Torsion und Biegung, zusammengesetzte Beanspruchung.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen.

Getriebe:

Zahnräder, Zugmittel und hydraulische Getriebe.

Fördertechnik:

Seile, Ketten, Lastaufnahmemittel.

3. Klasse:

Mechanik:

Dimensionierung von Bauteilen auf Dauerfestigkeit.

Baugruppen der Antriebstechnik:

Motor-Getriebe, Hebezeuge.

Fördertechnik:

Hebemaschinen, Fördereinrichtungen.

Hydraulik, Pneumatik:

Grundlagen, hydraulische und pneumatische Steuerungen.

4. Klasse:

Kraft- und Arbeitsmaschinen:

Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen; Verbrennungskraftmaschinen.

Produktionsplanung:

Arbeitsplan, Materialflussplan, Qualitätssicherung.

16. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Grundlagen:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Bemaßungen und Beschriftung.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen und in genormter Axonometrie.

Werkstattzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauelemente nach Vorlage und Modellaufnahmen.

2. Klasse:

Werkstattzeichnungen:

Verbindungselemente, Schrauben-, Niet- und Schweißverbindungen, Schweiß- und Gusskonstruktionen, Achsen, Wellen (Passfederverbindungen) und Lagerungen (Wälzlagereinbauten).

3. Klasse:

Werkstattzeichnungen:

Bauteile und Baugruppen.

Pläne:

Entwürfe und Konstruktionen aus der Fördertechnik, einfache Schweißkonstruktionen; Installationspläne für hydraulische und pneumatische Anlagen.

4. Klasse:

Methoden:

Konstruktion, Entwurf, Berechnung und Kalkulation.

Projekte:

Baugruppen aus dem Fachgebiet.

17. WERKSTÄTTENLABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess-, Prüf- und Steuerungsaufgaben, sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

3. Klasse:

Arbeitsvorbereitung:

Auftragsbearbeitung, Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung, Berechnung der Produktionskosten.

Mess- und Steuerungstechnik:

Logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf, Arbeiten mit freiprogrammierbaren Steuerungen.

Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Manuelle und rechnergestützte Programmierung; CNC-Programme mit steigendem Schwierigkeitsgrad.

Qualitätssicherung und Werkstoffprüfung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten; Oberflächenrauhigkeitsmessungen, Qualitätsberichterstattung, zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.

18. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Zusätzliche Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Unfallverhütung; Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Gewindeschneiden von Hand); spanende Bearbeitung von Hand und mit konventionellen Maschinen (Bohren, Sägen, Feilen, Schleifen); allgemeine Blechbearbeitung; Kennen von Montage- und Handwerkzeugen, deren Anwendung und Handhabung.

Mechanische Werkstätte:

Zerspanende Bearbeitung (Drehen, Fräsen) verschiedener Werkstoffe nach Anriss und Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Längs-, Plan- und Innendrehen; Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.

Schmiede:

Freiformschmieden, Schmieden von Hand, Gesenkschmieden mit den jeweiligen Schmiedetechniken; Glüh- und Härtearbeiten.

Tischlerei:

Grundbegriffe der Holzbearbeitung; Holzverbindungen.

2. Klasse:

Elektrotechnik:

Niederspannungsinstallation, Installationsschaltungen, Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen; elektrische Schaltungen.

Mechanische Werkstätte:

Drehen an konventionellen Drehmaschinen, Dreharbeiten mit verschiedenen Werkzeugen und mit steigendem Schwierigkeitsgrad; Fräsen an konventionellen Fräsmaschinen, Fräsarbeiten mit verschiedenen Werkzeugen und mit steigendem Schwierigkeitsgrad; Bohren, Senken, Reiben; Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften; Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen; Hartlöten; Trennen; Schweißen verschiedener Nahtformen in verschiedenen Positionen; Arbeiten mit Schweißgeräten und Brennschneidanlagen.

Stahlbau:

Blechbearbeitung; Verbindungstechniken, Metallkleben, Weichlöten, Punktschweißen; Oberflächenschutz gegen Korrosion; Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.

Computerwerkstätte:

Assembling, Installation, Test; Fehleranalyse von standardmäßigen Hard- und Softwarekomponenten; Datensicherheit und Virenschutz; Installation und Administration einfacher Netzwerke.

3. Klasse:

Kunststofftechnik:

Bearbeitung thermoplastischer Kunststoffe und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe; spanende Verarbeitungsverfahren; Umform-, Schweiß- und Klebetechnik; Gießverfahren, Modellbau.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Konventionelle und programmgesteuerte Bearbeitungsverfahren mit gehobenem Schwierigkeitsgrad; Wärmebehandlung der Stähle; Herstellen von Vorrichtungen und Werkzeugen; rechnergesteuerte Programmierung von numerisch gesteuerten Maschinen im 2D/3D Bereich; Erstellung von Werkzeugbibliotheken.

Montage:

Zerlegen und Zusammenbau sowie Prüfen und Instandsetzen von Maschinen und Geräten; Feststellen und Beheben von Störungen; Pneumatik und Hydraulik.

Stahlbau:

Stahlbauarbeiten unter Berücksichtigung der im Stahlbau üblichen schweißtechnischen Ausführung; Anwendung der im Stahlbau verwendeten Verbindungs- und Befestigungssysteme; Leichtmetallbau unter Anwendung der Profiltechnik; Montagetechnik.

4. Klasse:

Arbeitsorganisation:

Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.

Übungen und gegenstandsübergreifende Aufgaben:

Vertiefung der in den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen und in der verbindlichen Übung „Betriebspraktikum“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten; Abwicklung eines eigenständigen Projektes unter Anwendung eines PPS – Systems.

CNC (Programmierbare Werkzeugmaschinen):

Fertigung von Werkstücken mit steigendem Schwierigkeitsgrad unter Verwendung von , CAD/CAM-Systemen.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Qualitätssicherung; Herstellen von Werkzeugen und Vorrichtungen im Rahmen von Projekten unter Anwendung verschiedener Produktionstechnologien.

Stahlbau:

Stahlkonstruktionen; Verarbeitung von Edelstahl.

B. Verbindliche Übung BETRIEBSPRAKTIKUM

Siehe Anlage 2.

C. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 2.

D. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Siehe Anlage 2.

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Mit Übungen in der in der Klammer angeführten Wochenstundenzahl.

3 Teilung des Unterrichts in Schülergruppen wie in Werkstätte.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.