Anlage 2.1.3 FACHSCHULE FÜR ELEKTROTECHNIK-ANLAGENTECHNIK (mit Betriebspraktikum) römisch eins. STUNDENTAFEL 1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

       

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Wochenstunden

 

pflich-

   

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

2

1

9

römisch eins

3.

Englisch

2

2

2

-

6

(römisch eins)

4.

Geschichte und politische Bildung

-

1

-

-

1

römisch drei

5.

Geografie und Wirtschaftskunde

-

1

-

-

1

(römisch drei)

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

-

6

römisch vier a

7.

Angewandte Mathematik

2

2

2

-

6

(römisch eins)

8.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

-

-

-

2

römisch zwei

9.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

2

römisch eins

10.

Wirtschaft und Recht

-

-

2

-

2

römisch drei

11.

Betriebstechnik

-

-

2

-

2

römisch eins

12.

Physik des Fachgebietes

2

-

-

-

2

römisch zwei

13.

Grundlagen der Elektrotechnik

2

2

-

-

4

römisch eins

14.

Elektrische Anlagen und Antriebe

-

2

2

2

6

römisch eins

15.

Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik

-

2

2

2

6

römisch eins

16.

Industrielle Elektronik

-

-

2

2

4

römisch eins

17.

Konstruktionsübungen

2

3

3

-

8

römisch eins

18.

Laboratorium

-

-

3

-

3

römisch eins

19.

Werkstättenlaboratorium

-

-

4

-

4

römisch drei

20.

Werkstätte und Produktionstechnik

14

13

5

3

35

römisch vier

 

Wochenstundenzahl A

35

35

35

12

117

 
       

Lehrver-

B.

Verbindliche Übungen

Wochenstunden

 

pflich-

   

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Betriebspraktikum 2

-

-

-

23

23

römisch vier

 

Gesamtwochenstundenzahl

35

35

35

35

140

 

             

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse

             

       

Lehrver-

D.

Freigegenstände,

Wochenstunden

 

pflich-

 

Unverbindliche Übungen,

Klasse

 

tungs-

 

Förderunterricht

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

D.1

Freigegenstände

           
 

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

4

römisch eins

 

Englisch

-

2

2

-

4

(römisch eins)

 

Darstellende Geometrie

2

-

-

-

2

(römisch eins)

 

Projektmanagement

-

-

2

-

2

römisch zwei

 

Qualitätsmanagement

-

-

2

-

2

römisch eins

               

D.2

Unverbindliche Übungen

           
 

Bewegung und Sport

-

2

-

-

2

(römisch vier a)

               

D.3

Förderunterricht 3

           
 

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 2 mit folgender Ergänzung:

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Elektrotechnik-Anlagentechnik (mit Betriebspraktikum) ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind elektrische Anlagen, elektrische Antriebe und Automatisierungstechnik. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben in der Fertigung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Störungsbehebung und Wartung elektrischer Anlagen zu übernehmen.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Elektrotechnik-Anlagentechnik (mit Betriebspraktikum) sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereiche der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Elektrotechnik-Anlagentechnik (mit Betriebspraktikum) insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Elektrotechnik-Anlagentechnik (mit Betriebspraktikum) liegen in den Bereichen Haustechnik (Elektroinstallation einschließlich Blitzschutz sowie Anlagen der Signalübertragung und der Hausleittechnik), Betriebselektrik (elektrische Anlagen und Antriebe einschließlich Automatisierungstechnik) und in der Anwendung elektrischer Geräte und Maschinen. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Montage, Installation, Inbetriebnahme, Störungsbehebung und Wartung im Vordergrund.

Auch die Dokumentation von Anlagen und Geräten mittels einschlägiger Software, die Programmierung von Automatisierungsgeräten und Parametrierung von Bussystemen zählen zu den typischen Aufgaben eines Absolventen bzw. einer Absolventin der Fachschule Elektrotechnik-Anlagentechnik (mit Betriebspraktikum). Die Einhaltung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen und die Berücksichtigung der elektromagnetischen Verträglichkeit ist integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 2.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 2.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 2.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage 2.

12. PHYSIK DES FACHGEBIETES Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Begriffe:

Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- und Spannungsquellen.

Stromkreis:

Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes; Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, lineare und nichtlineare Widerstände.

Elektrische Energie:

Arbeit, Leistung, Verluste, Wirkungsgrad, Elektrowärme, erneuerbare Energieträger.

13. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Stromkreis:

Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Spannungs- und Stromquellen, Ersatzschaltungen.

Elektrisches Feld:

Energie und Kraftwirkung. Kapazität, Kondensatoren; Dielektrische Werkstoffe.

Magnetisches Feld:

Energie und Kraftwirkung, magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis; zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität, Spulen.

2. Klasse:

Wechselstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwerte und Zeigerdarstellung); Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung.

Drehstromtechnik:

Drehfeld, Drehstromleistung, 3-Phasenschaltungen, symmetrische Belastung im Drei- und Vierleitersystem.

In jeder Schulstufe zwei bis vier Schularbeiten.

14. ELEKTRISCHE ANLAGEN UND ANTRIEBE Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

2. Klasse:

Rechtliche Grundlagen der Elektrotechnik:

Schutzmaßnahmen, Gesetze und Vorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt.

Elektroinstallation:

Leitungs- und Installationsmaterial, Installation in Gebäuden und in Räumen besonderer Art, Gebäudeautomatisierung.

Lichttechnik:

Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.

Blitz- und Überspannungsschutz:

Grundlagen, innerer und äußerer Blitzschutz, Arten, Dimensionierung und Verlegung von Erdungsanlagen.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerke und alternative Formen der Energiegewinnung, Netzbetrieb, Tarifsysteme.

3. Klasse:

Ortsnetz:

Ausführungsformen (Material, Leitungsdimensionierung, Montage).

Niederspannungsschaltanlagen:

Komponenten, Schutzsysteme, kontaktbehaftete Steuerungen, unterbrechungslose Stromversorgung (USV).

Elektrische Maschinen:

Bauformen, Schutz- und Betriebsarten; Kühlungs- und Lüftungsarten; Isolierstoffklassen, Typenschild.

Transformatoren:

Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Asynchronmaschinen:

Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien, Drehzahlstellung.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien, Drehzahlstellung.

4. Klasse:

Stromrichter:

Arten, Schaltungen, Netzrückwirkungen.

Synchronmaschinen:

Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Sonderbauformen elektrischer Maschinen:

Universalmotor, Schrittmotor, Servomotor.

Antriebstechnik:

Zusammenwirken zwischen Antriebs- und Arbeitsmaschine.

15. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

2. Klasse:

Messtechnik:

Grundbegriffe der Messtechnik, Messgeräte und Messmethoden für die Gleich- und Wechselstrommesstechnik.

3. Klasse:

Digitaltechnik:

Kombinatorische und sequentielle Logik, programmierbare Bausteine.

Steuerungstechnik:

Speicherprogrammierbare Steuerungen (Aufbau und Funktion, Arten).

Sensorik, Aktorik:

Arten, Funktion, Einsatz.

Automatisierungssysteme:

Automatisierungspyramide, industrielle Kommunikationssysteme.

Sicherheitstechnik.

4. Klasse:

Regelungstechnik:

Begriffe, Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten); Kennzeichnung von Strecken und Reglern; unstetige und stetige Regler, Regelkreise.

16. INDUSTRIELLE ELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

3. Klasse:

Bauelemente der industriellen Elektronik:

Wirkungsweise, Kenn- und Grenzdaten, Kühlung, Schutz; einfache Anwendungen.

Schaltungen mit passiven Bauelementen:

Schwingkreise, Filter, Frequenzverhalten.

Schaltungen mit aktiven Bauelementen:

Dioden- und Transistorschaltungen.

Operationsverstärker:

Aufbau, Funktion, Grundschaltungen.

Stromversorgung:

Stabilisierung, Netzgeräte.

4. Klasse:

Grundlagen des Mikrocontrollers.

Elektromagnetische Verträglichkeit:

Vorschriften, Störquellen, Abschirmung.

17. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Erstellen von Handskizzen einfacher Werkstücke; Zeichnen fachrichtungsspezifischer Bauteile und Schaltungen; Einführung in CAD-unterstütztes Zeichnen und Konstruieren; Dimensionierung, Entwurf und Dokumentation einfacher elektrotechnischer Schaltungen unter Verwendung facheinschlägiger Standardsoftware.

2. Klasse:

Vertiefung der erworbenen Fertigkeiten in CAD-unterstütztem Zeichnen und Konstruieren.

Lösen einfacher Aufgaben (Dimensionierung, Entwurf und Dokumentation) aus den facheinschlägigen Gegenständen, auch mit Computerunterstützung.

3. Klasse:

Projekte aus den Bereichen „Elektrische Anlagen und Antriebe“, „Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik“, „Industrielle Elektronik“.

18. LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

3. Klasse:

Laborübungen aus den Stoffgebieten der fachrichtungsbezogenen Pflichtgegenstände („Grundlagen der Elektrotechnik“, „Elektrische Anlagen und Antriebe“, „Mess- Steuerungs- und Regelungstechnik“, sowie „Industrielle Elektronik“).

19. WERKSTÄTTENLABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

3. Klasse:

Elektrische Schutzmaßnahmen:

Prüf- und Messaufgaben an elektrischen Anlagen; Überprüfung der Funktion von Schutzmaßnahmen; Erstellung anlagenspezifischer Prüfprotokolle nach den einschlägigen Normen und Vorschriften.

Gebäudetechnik:

Arbeiten an gebäudetechnischen Einrichtungen; Bussysteme; Aufbau und Inbetriebnahme; Visualisierung, Steuerung und Messung von gebäudetechnischen Einrichtungen.

Automatisierungstechnik:

Speicherprogrammierbare Steuerungen, Sensoren, Aktoren und Feldbusse.

Antriebe:

Arbeiten mit elektrischen Antrieben und deren Steuer- und Regelungseinrichtungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften.

Auswahl und Anwendung spezifischer elektrischer Antriebe einschließlich der erforderlichern , Steuer- und Regelungseinrichtungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Fehleranalyse und Behebung.

Elektronik:

Arbeiten mit Baugruppen und Geräten der Elektronik; Mikrocontroller.

20. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Zusätzliche Bildungs- und Lehraufgabe für die 4. Klasse:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. bis 4. Klasse:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütungsvorschriften.

1. Klasse:

Mechanische Grundausbildung:

Manuelle und maschinelle Bearbeitung von facheinschlägigen Werkstoffen (Messen, Anreißen, Bearbeitungsmethoden) unter Beachtung von vorgegebenen Toleranzen und Qualitätsstandards, Zusammenbau mechanischer Komponenten und Vorrichtungen.

Elektroinstallation:

Kennzeichnungen von Materialien und Bauteilen für die Elektroinstallation; Auswahl und Verlegung von Leitungen, Arbeiten mit Installationsmaterialien; Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung einfacher Elektroinstallationen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen; Einfache Messungen.

Elektronik:

Kennzeichnungen elektronischer Materialien und Bauteile, Löten, Anfertigen bzw. Zusammenbauen einfacher elektronischer Schaltungen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung dieser Schaltungen, einfache Messübungen.

Computertechnik:

Identifikation von Computerkomponenten, Zusammenbau und Inbetriebnahme, Funktionstest, Betriebssysteminstallation.

2. Klasse:

Elektroinstallation:

Aufbau und Inbetriebnahme von Niederspannungsinstallationen unter Beachtung der Schutzmaßnahmen; Aufbau und Inbetriebnahme von Beleuchtungssystemen; Verteilerbau; Blitzschutz.

Elektronik:

Aufbau und Inbetriebnahme von elektronischen Schaltungen; Leiterplattenlayout mit Computerunterstützung, Leiterplattenfertigung.

Elektromaschinenbau:

Wickel- und Isolierarbeiten an elektrischen Maschinen und Geräten; Herstellung und Prüfung von Transformatoren und Spulen; Instandsetzungsarbeiten.

Steuerungs- und Automatisierungstechnik:

Aufbau, Verdrahtung und Inbetriebnahme von Grundschaltungen der konventionellen Steuerungstechnik.

Kunststofftechnik:

Manuelle und maschinelle Bearbeitung von Kunststoffhalbzeugen; Klebetechnik und Oberflächenbehandlung.

Computertechnik:

Auf- und Umrüstung, Wartung, Fehlerdiagnose und Reparatur, Treiberinstallation, Datensicherheit und Virenschutz; Grundlagen der Netzwerktechnik.

3. Klasse:

Arbeitsvorbereitung:

Grundlagen der Arbeitsplanung, Auftragswesen, Kalkulation, Erstellung von Angeboten, Materialwirtschaft; mit EDV-Unterstützung.

Elektroinstallation – Gebäudesystemtechnik:

Aufbau und Inbetriebnahme von komplexen Installationsschaltungen und Bussystemen unter Beachtung der elektrischen Schutzmaßnahmen und einschlägigen Vorschriften; Installieren und Inbetriebsetzen von Signal-, Melde und Datenübertragungseinrichtungen.

Industrielle Elektronik:

Fertigung digitaler und analoger Baugruppen; Einsatz programmierbarer Bausteine; Leiterplattenlayout und Fertigung komplexerer Schaltungen mit Computerunterstützung; Inbetriebnahme.

Steuerungs- und Automatisierungstechnik:

Einsatz von speicherprogrammierbaren Steuerungen und Industriereglern bei komplexeren Automatisierungsaufgaben; Aufbau elektrischer und pneumatischer Steuerungen mit Industriekomponenten.

4. Klasse:

Arbeitsorganisation:

Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.

Übungen und gegenstandsübergreifende Aufgaben:

Vertiefung der in den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen und in der verbindlichen Übung „Betriebspraktikum“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten; praktischer Einsatz von Projektmanagement und Qualitätssicherung.

B. Verbindliche Übung BETRIEBSPRAKTIKUM

Siehe Anlage 2.

C. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 2.

D. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Siehe Anlage 2.

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Teilung des Unterrichts in Schülergruppen wie in Werkstätte.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.