(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Lehrver- |
|||||||||
|
A. |
Pflichtgegenstände |
Wochenstunden |
pflich- |
||||||
|
Klasse |
tungs- |
||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
(römisch drei) |
||
|
2. |
Deutsch und Kommunikation |
3 |
3 |
2 |
1 |
9 |
römisch eins |
||
|
3. |
Englisch |
2 |
2 |
2 |
- |
6 |
(römisch eins) |
||
|
4. |
Geschichte und politische Bildung |
- |
- |
- |
1 |
1 |
römisch drei |
||
|
5. |
Geografie und Wirtschaftskunde |
1 |
- |
- |
- |
1 |
(römisch drei) |
||
|
6. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
- |
6 |
römisch vier a |
||
|
7. |
Angewandte Mathematik |
2 |
2 |
2 |
- |
6 |
(römisch eins) |
||
|
8. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
2 |
- |
- |
- |
2 |
römisch zwei |
||
|
9. |
Angewandte Informatik |
2 |
- |
- |
- |
2 |
römisch eins |
||
|
10. |
Wirtschaft und Recht |
- |
- |
2 |
- |
2 |
römisch drei |
||
|
11. |
Betriebstechnik |
- |
- |
2 |
1 |
3 |
römisch eins |
||
|
12. |
Physik des Fachgebietes |
- |
2 |
- |
- |
2 |
römisch zwei |
||
|
13. |
Technologie |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
römisch eins |
||
|
14. |
Kunstformenlehre |
2 |
2 |
2 |
1 |
7 |
römisch drei |
||
|
15. |
Schrift |
- |
2 |
2 |
- |
4 |
römisch fünf |
||
|
16. |
Zeichnen und Malen |
2 |
3 |
2 |
1 |
8 |
(römisch fünf) |
||
|
17. |
Werkstätte und Produktionstechnik |
13 |
13 |
13 |
3 |
42 |
römisch vier |
||
|
Wochenstundenzahl A |
35 |
35 |
35 |
12 |
117 |
||||
|
Lehrver- |
|||||||||
|
B. |
Verbindliche Übungen |
Wochenstunden |
pflich- |
||||||
|
Klasse |
tungs- |
||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
||||
|
Betriebspraktikum 2 |
- |
- |
- |
23 |
23 |
römisch vier |
|||
|
Gesamtwochenstundenzahl |
35 |
35 |
35 |
35 |
140 |
||||
C. |
Pflichtpraktikum |
mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse |
||||
|
Lehrver- |
|||||||
|
D. |
Freigegenstände, |
Wochenstunden |
pflich- |
||||
|
Unverbindliche Übungen, |
Klasse |
tungs- |
|||||
|
Förderunterricht |
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
|
|
D.1 |
Freigegenstände |
||||||
|
Zweitsprache Deutsch |
2 |
2 |
- |
- |
4 |
römisch eins |
|
|
Englisch |
- |
2 |
1 |
- |
3 |
(römisch eins) |
|
|
Darstellende Geometrie |
2 |
- |
- |
- |
2 |
(römisch eins) |
|
|
Projektmanagement |
- |
- |
2 |
- |
2 |
römisch zwei |
|
|
Qualitätsmanagement |
- |
- |
2 |
- |
2 |
römisch eins |
|
|
D.2 |
Unverbindliche Übungen |
||||||
|
Bewegung und Sport |
- |
2 |
- |
- |
2 |
(römisch vier a) |
|
|
D.3 |
Förderunterricht 3 |
||||||
|
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände |
|||||||
Siehe Anlage 2 mit folgender Ergänzung:
Ziel der Ausbildung:
Die Fachschule für Malerei und Gestaltung ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete vertiefte Ausbildung im beschichtungstechnischen und architektonischen Bereich der Farb- und Raumgestaltung, im Denkmal- und Sachwertschutz und umfasst alle damit verbundenen technischen und kunsthandwerklichen Betätigungsfelder. Sie ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete technische und künstlerische Ausbildung. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben in der Farb- und Raumgestaltung von Außen- und Innenarchitektur und der Anwendung der traditionellen und kreativen Handwerkstechniken zu übernehmen. Kernbereich der technischen Ausbildung ist die Erlangung von Kenntnissen und Fertigkeiten der Funktionsbeschichtung.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Die Praxisnähe der Ausbildung soll durch das Betriebspraktikum in besonderer Weise vertieft werden.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Malerei und Gestaltung sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Malerei und Gestaltung mit Betriebspraktikum befähigt werden,
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule liegen im Bereich Farb-, Gestaltungs- und Beschichtungstechnik. Weitere Tätigkeiten sind zum Beispiel die Theatermalerei, die Dekorationsmalerei, das Lackieren, das Vergolden sowie die Schilderherstellung.
Siehe Anlage 2.
Siehe Anlage 2.
Siehe Anlage 2.
„Deutsch und Kommunikation”, „Englisch”, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport”, „Angewandte Mathematik”, „Angewandte Informatik”, „Wirtschaft und Recht”:
Siehe Anlage 2 mit dem Hinweis, dass “Geschichte und politische Bildung“ in der 4. Klasse und „Geografie und Wirtschaftskunde“ in der 1. Klasse stattfindet.
Siehe Anlage 2 und weiters:
1. Klasse:
Anorganische Chemie:
Anorganische Verbindungen (Säuren, Laugen, pH-Wert, Salze).
organische Chemie:
Kohlenwasserstoffverbindungen, Alkohole, Carbonsäuren, natürliche und künstliche Ester, Seifen, Ketone, Kohlehydrate, Polyreaktionen (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition), Kunststoffe (Duromere, Plastomere, Elastomere).
Siehe Anlage 2 und weiters:
4. Klasse:
Projektmanagement:
Phasenkonzept; Lastenheft; Pflichtenheft; Projektablaufplan; Termin-, Kostenplan; Projektdokumentation; Planung und Durchführung eines fächerübergreifenden Projekts.
Der Schüler/die Schülerin soll
2. Klasse:
Akustik und Optik:
Grundlagen der Akustik (Schall, Frequenz, Schallschutz) und Optik (Licht, Reflexion, Remission, Glanz).
Bauphysik:
Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz.
Physikalische Grundbegriffe der Beschichtungstechnik:
Härte, Elastizität, Plastizität, Fließverhalten (Viskosität, Thixotropie) und deren Bestimmung in der Praxis; Lösungsbegriff im Handwerk; Wechselwirkungen von Beschichtungsstoffen bzw. Beschichtungen mit dem Untergrund (Benetzbarkeit, Kapillarität).
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Beschichtungs- und Belagstoffe:
Definition, Einteilung, Aufgaben, Beschichtungsaufbau und –system, Beschichtungsfehler und , -mängel.
Anorganische Bindemittel und Beschichtungsstoffe:
Kalk, Zement, Wasserglas; Tapeten.
Untergründe:
Anorganisch mineralische Untergründe (Putze, Beton, Ziegel, Steine, Werkstoffe für den Trockenausbau), metallische Untergründe (Eisenmetalle, Nichteisenmetalle), organische Untergründe (Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe).
2. Klasse:
Vollwärmeschutz:
Natürliche und künstliche Dämmstoffe, Systemaufbau.
Organische Bindemittel und Beschichtungsstoffe:
Leime, Kunststoffdispersionen, Öle, modifizierte Naturstoffe, Kunstharze (einschließlich Reaktionsharze).
Farbmittel:
Farbkörper (Pigmente, Füllstoffe – organisch, anorganisch; natürlich und künstlich), Farbstoffe (natürlich und künstlich).
Löse- und Verdünnungsmittel:
Wasser und organische Lösemittel (Definition, Einteilung), reaktive Löse- und Verdünnungsmittel.
Trocknung – Erhärtung:
Handwerkliche und industrielle Verfahren und Mechanismen.
3. Klasse:
Funktionelle Beschichtungssysteme:
Betonbeschichtung (einschließlich Sanierung), Korrosionsschutz, Brandschutz.
Blattmetalle und Effektpigmente:
Eigenschaften und Anwendung.
Industrielle Beschichtungsverfahren:
Zusatzmittel, Arten und Aufgaben.
Spezielle Werkstoffe und Hilfsstoffe:
Klebstoffe, Dichtstoffe, Kitte und Spachtelmasse, Schleif- und Poliermittel; Ausgewählte, praxisorientierte Prüf- und Messmethoden von Beschichtungs- und Belagstoffen, sowie Beschichtungen und Belägen.
4. Klasse:
Praxisbezogene, technologische Aufgabenstellungen in Hinblick auf die Anwendungsmöglichkeiten der Beschichtungs- und Belagstoffe; Fachliche Aspekte der Ökologie (berufsspezifische Schadstoffe in Wasser, Luft und Boden) sowie ausgewählte Regelwerke aus technischer Sicht.
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Theorie der Kunst:
Einteilung, Begriffe; Techniken der Baukunst, der Bildhauerkunst, der Malerei und Grafik sowie des Kunsthandwerks.
Die prähistorische Kunst:
Wirtschaftlicher und sozialer Hintergrund, technische Entwicklungen; Höhlenmalerei, Venusstatuetten, Megalithkultur.
Die Kunst der frühen Hochkulturen:
Gemeinsamkeiten der frühen Hochkulturen, politische und religiöse Besonderheiten; die Kunst in Mesopotamien und in Ägypten, die minoische und die mykenische Kunst.
2. Klasse:
Die Kunst des Altertums:
Kulturelles und wissenschaftliches Erbe der Antike; Architektur, Bildhauerkunst und Malerei der Griechen und Römer.
Die Kunst des Mittelalters:
Zerfall des Römischen Reiches, Völkerwanderung, Kultur und Gesellschaft im Feudalismus; Architektur, Bildhauerei, Malerei und Kunsthandwerk in der frühchristlichen, byzantinischen, germanischen, karolingischen, ottonischen, romanischen und gotischen Kunst.
3. Klasse:
Die Kunst der Neuzeit:
Erfindungen, Entdeckungen, Reformation, Humanismus; Architektur, Bildhauerei und Malerei der Renaissance; Absolutismus; Architektur, Bildhauerei und Malerei des Barocks und Rokokos; Aufklärung, bürgerliche Revolutionen, Nationalismus und Liberalismus; Kunst des Klassizismus, Historismus und Jugendstils; Kunstströmungen des 20. Jahrhunderts.
4. Klasse:
Kunstgeschichtliche Gegenwartsreflexion:
Architektur, Bildhauerei, Malerei, Kunsthandwerk.
Der Schüler/die Schülerin soll
2. Klasse:
Historische Schriftentwicklung, Aufgabe und Funktion der Schrift, kalligrafische Arbeitsmittel (Beschreibstoffe, Schreibflüssigkeiten, Schreibwerkzeuge), Schreiben von Zier- und Gebrauchsschriften, kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften, Zeichnen von Gebrauchsschriften (Funktion und Einsatzbereich), Techniken des Zeichnens (Leitlinien, Typografie).
3. Klasse:
Konstruieren von Gebrauchsschriften (grafische Effekte, Schattenkonstruktion, Inline/Outline), Entwerfen einer Werbetafel (Verbinden von Schrift und Ornament), Anfertigen und Übertragen von Schriftpausen, Grafikcomputer (Bedienung der Software, Arbeiten mit Klebefolien), Pinselschrift (Schreibstoffe, Schreibwerkzeuge, Untergründe, Schreiben von Zier- und Gebrauchsschriften), Seriegrafie (Grundlagen, Geräte, Techniken).
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Licht und Farbe:
Spektrum, Emission und Remission, Polarisation und Interferenz; Farbordnungen und -beziehungen, Farbkontraste und Farbharmonien; Farbendynamik, Farbmischungen, Dunkelheitsstufen.
Zeichnen und Malen:
Gegenstände, Lebewesen, Abstraktion von Naturstudien; Naturformen, Anwendung und Abstraktion auf Bauelementen und Fassaden, Ebenen und gekrümmten Flächen.
2. Klasse:
Gestaltungsgesetze:
Geometrische Gebilde, Dimension, Proportion, Symmetrie, Raster, Rhythmus.
Harmonielehre:
Diagonalschwenkung, Goldener Schnitt, Diagramme, Auswägung von Flächen.
Farbenpsychologie:
Empfindungs- und Symbolwerte der Farben, Farbwege und Farbauswahl; Farbe im Stil der Mode. Psychologische Wirkung von Dunkelheitswerten.
3. Klasse:
Farbe in der Architektur:
Raum, Haus, Wohnung, Fassade; Aufgaben des Malers; Farbgestaltung von Räumen mit gegebener Widmung; Farbentwürfe für den Fachbereich; Fassaden- und Ensemblegestaltung.
4. Klasse:
Entwerfen von themenorientierten Form- und Farbgestaltungskonzepten; Anfertigen von perspektivischen Darstellungen.
Der Schüler/die Schülerin soll
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Beschichtung auf Mauerwerk, Putz, Beton und Leichtbauplatten:
Untergrundprüfung, Untergrundvorbehandlung, Innenbeschichtungen, Außenbeschichtungen, Wand- und Deckenbelebungen, Farbmischübungen.
Beschichtung auf Holz:
Untergrundprüfung, Untergrundvorbehandlung, deckende Neubeschichtung, deckende Erneuerungsbeschichtung, nicht deckende Neubeschichtung, nicht deckende Erneuerungsbeschichtung.
Beschichtung auf Metall:
Untergrundprüfung, Untergrundvorbehandlung, deckende Neubeschichtung, deckende Erneuerungsbeschichtung.
Grundlagen der Funktionsbeschichtungen auf Sondermaterialien:
Untergrundprüfung, Untergrundvorbehandlung, deckende Neubeschichtung, deckende Erneuerungsbeschichtung.
Entschichten:
Chemisch-, thermisch-, mechanisch.
Spalieren:
Kleben und verlegen von Tapeten aus Papier.
Werkzeuge und Geräte:
Werkzeuge, Geräte, Behelfe und Einrichtungen, die bei der Erstellung der Werkstücke Anwendung finden.
Umweltmanagement, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz.
2. Klasse
Projektartiger Unterricht in praxisnaher Umgebung.
Arbeitsvorbereitung; Fugenabdichtung im Hochbau und von Verglasungen; Aufstellen von Gipskartonständerwänden; Putzsanierung; Revitalisierung und Restaurierung in der Denkmalpflege; Betonsanierung, Betonkosmetik; Lackieren; Verlegen von Belagsstoffen; Wärmedämmsysteme; Anbringen von wärmedämmenden Baustoffen an Wand, Decken und Bodenflächen im Innen- und Außenbereich.
Beschichtung:
Beschichtung auf Mauerwerk, Putz, Beton und Leichtbauplatten; Beschichtung auf Holz und Metall.
Akustiksysteme:
Anbringen von akustik- und schalldämmenden Baustoffen an Wand, Decken und Bodenflächen im Innen- und Außenbereich.
Werkzeuge und Geräte:
Werkzeuge, Geräte, Behelfe und Einrichtungen, die bei der Erstellung der Werkstücke Anwendung finden.
Umweltmanagement, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz.
3. Klasse
Kunsthandwerkliche Techniken, Dekorationsgestaltung:
Schwamm-, Wickel-, Modler-, Schablonentechnik. Lack-, Lasur- und Beiztechnik; Spachtel- und Glättetechnik; Strukturen und plastische Arbeiten; Stuckverlegung; Dekorationsmalerei; Retuschiertechnik; Spritztechnik; Arbeiten mit Blattmetallen und Effektpigmenten; Holz- und Steinimitation; Seriegrafie; digitale Druckverfahren.
Raumgestaltung, Raumausstattung.
Architektur- und Theatermalerei.
Werkzeuge und Geräte:
Werkzeuge, Geräte, Behelfe und Einrichtungen, die bei der Erstellung der Werkstücke Anwendung finden.
Umweltmanagement, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz.
4. Klasse
Arbeitsorganisation:
Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Übungen und gegenstandsübergreifende Aufgaben:
Vertiefung der in den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen und in der verbindlichen Übung „Betriebspraktikum“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Siehe Anlage 2.
Siehe Anlage 2.
Siehe Anlage 2.
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnitts III abgewichen werden.
2 Teilung des Unterrichts in Schülergruppen wie in Werkstätte.
3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.