Anlage 2.1.2 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MALEREI UND GESTALTUNG (mit Betriebspraktikum) römisch eins. STUNDENTAFEL 1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

       

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Wochenstunden

 

pflich-

   

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

2

1

9

römisch eins

3.

Englisch

2

2

2

-

6

(römisch eins)

4.

Geschichte und politische Bildung

-

-

-

1

1

römisch drei

5.

Geografie und Wirtschaftskunde

1

-

-

-

1

(römisch drei)

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

-

6

römisch vier a

7.

Angewandte Mathematik

2

2

2

-

6

(römisch eins)

8.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

-

-

-

2

römisch zwei

9.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

2

römisch eins

10.

Wirtschaft und Recht

-

-

2

-

2

römisch drei

11.

Betriebstechnik

-

-

2

1

3

römisch eins

12.

Physik des Fachgebietes

-

2

-

-

2

römisch zwei

13.

Technologie

2

2

2

2

8

römisch eins

14.

Kunstformenlehre

2

2

2

1

7

römisch drei

15.

Schrift

-

2

2

-

4

römisch fünf

16.

Zeichnen und Malen

2

3

2

1

8

(römisch fünf)

17.

Werkstätte und Produktionstechnik

13

13

13

3

42

römisch vier

 

Wochenstundenzahl A

35

35

35

12

117

 
       

Lehrver-

B.

Verbindliche Übungen

Wochenstunden

 

pflich-

   

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Betriebspraktikum 2

-

-

-

23

23

römisch vier

 

Gesamtwochenstundenzahl

35

35

35

35

140

 

             

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse

             

       

Lehrver-

D.

Freigegenstände,

Wochenstunden

 

pflich-

 

Unverbindliche Übungen,

Klasse

 

tungs-

 

Förderunterricht

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

D.1

Freigegenstände

           
 

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

4

römisch eins

 

Englisch

-

2

1

-

3

(römisch eins)

 

Darstellende Geometrie

2

-

-

-

2

(römisch eins)

 

Projektmanagement

-

-

2

-

2

römisch zwei

 

Qualitätsmanagement

-

-

2

-

2

römisch eins

               

D.2

Unverbindliche Übungen

           
 

Bewegung und Sport

-

2

-

-

2

(römisch vier a)

               

D.3

Förderunterricht 3

           
 

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 2 mit folgender Ergänzung:

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Malerei und Gestaltung ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete vertiefte Ausbildung im beschichtungstechnischen und architektonischen Bereich der Farb- und Raumgestaltung, im Denkmal- und Sachwertschutz und umfasst alle damit verbundenen technischen und kunsthandwerklichen Betätigungsfelder. Sie ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete technische und künstlerische Ausbildung. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben in der Farb- und Raumgestaltung von Außen- und Innenarchitektur und der Anwendung der traditionellen und kreativen Handwerkstechniken zu übernehmen. Kernbereich der technischen Ausbildung ist die Erlangung von Kenntnissen und Fertigkeiten der Funktionsbeschichtung.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Die Praxisnähe der Ausbildung soll durch das Betriebspraktikum in besonderer Weise vertieft werden.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Malerei und Gestaltung sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Malerei und Gestaltung mit Betriebspraktikum befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule liegen im Bereich Farb-, Gestaltungs- und Beschichtungstechnik. Weitere Tätigkeiten sind zum Beispiel die Theatermalerei, die Dekorationsmalerei, das Lackieren, das Vergolden sowie die Schilderherstellung.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 2.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 2.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 2.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation”, „Englisch”, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport”, „Angewandte Mathematik”, „Angewandte Informatik”, „Wirtschaft und Recht”:

Siehe Anlage 2 mit dem Hinweis, dass “Geschichte und politische Bildung“ in der 4. Klasse und „Geografie und Wirtschaftskunde“ in der 1. Klasse stattfindet.

8. NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

Siehe Anlage 2 und weiters:

1. Klasse:

Anorganische Chemie:

Anorganische Verbindungen (Säuren, Laugen, pH-Wert, Salze).

organische Chemie:

Kohlenwasserstoffverbindungen, Alkohole, Carbonsäuren, natürliche und künstliche Ester, Seifen, Ketone, Kohlehydrate, Polyreaktionen (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition), Kunststoffe (Duromere, Plastomere, Elastomere).

11. BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage 2 und weiters:

4. Klasse:

Projektmanagement:

Phasenkonzept; Lastenheft; Pflichtenheft; Projektablaufplan; Termin-, Kostenplan; Projektdokumentation; Planung und Durchführung eines fächerübergreifenden Projekts.

12. PHYSIK DES FACHGEBIETES Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

2. Klasse:

Akustik und Optik:

Grundlagen der Akustik (Schall, Frequenz, Schallschutz) und Optik (Licht, Reflexion, Remission, Glanz).

Bauphysik:

Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz.

Physikalische Grundbegriffe der Beschichtungstechnik:

Härte, Elastizität, Plastizität, Fließverhalten (Viskosität, Thixotropie) und deren Bestimmung in der Praxis; Lösungsbegriff im Handwerk; Wechselwirkungen von Beschichtungsstoffen bzw. Beschichtungen mit dem Untergrund (Benetzbarkeit, Kapillarität).

13. TECHNOLOGIE Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Beschichtungs- und Belagstoffe:

Definition, Einteilung, Aufgaben, Beschichtungsaufbau und –system, Beschichtungsfehler und , -mängel.

Anorganische Bindemittel und Beschichtungsstoffe:

Kalk, Zement, Wasserglas; Tapeten.

Untergründe:

Anorganisch mineralische Untergründe (Putze, Beton, Ziegel, Steine, Werkstoffe für den Trockenausbau), metallische Untergründe (Eisenmetalle, Nichteisenmetalle), organische Untergründe (Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe).

2. Klasse:

Vollwärmeschutz:

Natürliche und künstliche Dämmstoffe, Systemaufbau.

Organische Bindemittel und Beschichtungsstoffe:

Leime, Kunststoffdispersionen, Öle, modifizierte Naturstoffe, Kunstharze (einschließlich Reaktionsharze).

Farbmittel:

Farbkörper (Pigmente, Füllstoffe – organisch, anorganisch; natürlich und künstlich), Farbstoffe (natürlich und künstlich).

Löse- und Verdünnungsmittel:

Wasser und organische Lösemittel (Definition, Einteilung), reaktive Löse- und Verdünnungsmittel.

Trocknung – Erhärtung:

Handwerkliche und industrielle Verfahren und Mechanismen.

3. Klasse:

Funktionelle Beschichtungssysteme:

Betonbeschichtung (einschließlich Sanierung), Korrosionsschutz, Brandschutz.

Blattmetalle und Effektpigmente:

Eigenschaften und Anwendung.

Industrielle Beschichtungsverfahren:

Zusatzmittel, Arten und Aufgaben.

Spezielle Werkstoffe und Hilfsstoffe:

Klebstoffe, Dichtstoffe, Kitte und Spachtelmasse, Schleif- und Poliermittel; Ausgewählte, praxisorientierte Prüf- und Messmethoden von Beschichtungs- und Belagstoffen, sowie Beschichtungen und Belägen.

4. Klasse:

Praxisbezogene, technologische Aufgabenstellungen in Hinblick auf die Anwendungsmöglichkeiten der Beschichtungs- und Belagstoffe; Fachliche Aspekte der Ökologie (berufsspezifische Schadstoffe in Wasser, Luft und Boden) sowie ausgewählte Regelwerke aus technischer Sicht.

14. KUNSTFORMENLEHRE Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Theorie der Kunst:

Einteilung, Begriffe; Techniken der Baukunst, der Bildhauerkunst, der Malerei und Grafik sowie des Kunsthandwerks.

Die prähistorische Kunst:

Wirtschaftlicher und sozialer Hintergrund, technische Entwicklungen; Höhlenmalerei, Venusstatuetten, Megalithkultur.

Die Kunst der frühen Hochkulturen:

Gemeinsamkeiten der frühen Hochkulturen, politische und religiöse Besonderheiten; die Kunst in Mesopotamien und in Ägypten, die minoische und die mykenische Kunst.

2. Klasse:

Die Kunst des Altertums:

Kulturelles und wissenschaftliches Erbe der Antike; Architektur, Bildhauerkunst und Malerei der Griechen und Römer.

Die Kunst des Mittelalters:

Zerfall des Römischen Reiches, Völkerwanderung, Kultur und Gesellschaft im Feudalismus; Architektur, Bildhauerei, Malerei und Kunsthandwerk in der frühchristlichen, byzantinischen, germanischen, karolingischen, ottonischen, romanischen und gotischen Kunst.

3. Klasse:

Die Kunst der Neuzeit:

Erfindungen, Entdeckungen, Reformation, Humanismus; Architektur, Bildhauerei und Malerei der Renaissance; Absolutismus; Architektur, Bildhauerei und Malerei des Barocks und Rokokos; Aufklärung, bürgerliche Revolutionen, Nationalismus und Liberalismus; Kunst des Klassizismus, Historismus und Jugendstils; Kunstströmungen des 20. Jahrhunderts.

4. Klasse:

Kunstgeschichtliche Gegenwartsreflexion:

Architektur, Bildhauerei, Malerei, Kunsthandwerk.

15. SCHRIFT Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

2. Klasse:

Historische Schriftentwicklung, Aufgabe und Funktion der Schrift, kalligrafische Arbeitsmittel (Beschreibstoffe, Schreibflüssigkeiten, Schreibwerkzeuge), Schreiben von Zier- und Gebrauchsschriften, kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften, Zeichnen von Gebrauchsschriften (Funktion und Einsatzbereich), Techniken des Zeichnens (Leitlinien, Typografie).

3. Klasse:

Konstruieren von Gebrauchsschriften (grafische Effekte, Schattenkonstruktion, Inline/Outline), Entwerfen einer Werbetafel (Verbinden von Schrift und Ornament), Anfertigen und Übertragen von Schriftpausen, Grafikcomputer (Bedienung der Software, Arbeiten mit Klebefolien), Pinselschrift (Schreibstoffe, Schreibwerkzeuge, Untergründe, Schreiben von Zier- und Gebrauchsschriften), Seriegrafie (Grundlagen, Geräte, Techniken).

16. ZEICHNEN UND MALEN Bi1dungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Licht und Farbe:

Spektrum, Emission und Remission, Polarisation und Interferenz; Farbordnungen und -beziehungen, Farbkontraste und Farbharmonien; Farbendynamik, Farbmischungen, Dunkelheitsstufen.

Zeichnen und Malen:

Gegenstände, Lebewesen, Abstraktion von Naturstudien; Naturformen, Anwendung und Abstraktion auf Bauelementen und Fassaden, Ebenen und gekrümmten Flächen.

2. Klasse:

Gestaltungsgesetze:

Geometrische Gebilde, Dimension, Proportion, Symmetrie, Raster, Rhythmus.

Harmonielehre:

Diagonalschwenkung, Goldener Schnitt, Diagramme, Auswägung von Flächen.

Farbenpsychologie:

Empfindungs- und Symbolwerte der Farben, Farbwege und Farbauswahl; Farbe im Stil der Mode. Psychologische Wirkung von Dunkelheitswerten.

3. Klasse:

Farbe in der Architektur:

Raum, Haus, Wohnung, Fassade; Aufgaben des Malers; Farbgestaltung von Räumen mit gegebener Widmung; Farbentwürfe für den Fachbereich; Fassaden- und Ensemblegestaltung.

4. Klasse:

Entwerfen von themenorientierten Form- und Farbgestaltungskonzepten; Anfertigen von perspektivischen Darstellungen.

17. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Zusätzliche Bildungs- und Lehraufgabe für die 4. Klasse:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Beschichtung auf Mauerwerk, Putz, Beton und Leichtbauplatten:

Untergrundprüfung, Untergrundvorbehandlung, Innenbeschichtungen, Außenbeschichtungen, Wand- und Deckenbelebungen, Farbmischübungen.

Beschichtung auf Holz:

Untergrundprüfung, Untergrundvorbehandlung, deckende Neubeschichtung, deckende Erneuerungsbeschichtung, nicht deckende Neubeschichtung, nicht deckende Erneuerungsbeschichtung.

Beschichtung auf Metall:

Untergrundprüfung, Untergrundvorbehandlung, deckende Neubeschichtung, deckende Erneuerungsbeschichtung.

Grundlagen der Funktionsbeschichtungen auf Sondermaterialien:

Untergrundprüfung, Untergrundvorbehandlung, deckende Neubeschichtung, deckende Erneuerungsbeschichtung.

Entschichten:

Chemisch-, thermisch-, mechanisch.

Spalieren:

Kleben und verlegen von Tapeten aus Papier.

Werkzeuge und Geräte:

Werkzeuge, Geräte, Behelfe und Einrichtungen, die bei der Erstellung der Werkstücke Anwendung finden.

Umweltmanagement, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz.

2. Klasse

Projektartiger Unterricht in praxisnaher Umgebung.

Arbeitsvorbereitung; Fugenabdichtung im Hochbau und von Verglasungen; Aufstellen von Gipskartonständerwänden; Putzsanierung; Revitalisierung und Restaurierung in der Denkmalpflege; Betonsanierung, Betonkosmetik; Lackieren; Verlegen von Belagsstoffen; Wärmedämmsysteme; Anbringen von wärmedämmenden Baustoffen an Wand, Decken und Bodenflächen im Innen- und Außenbereich.

Beschichtung:

Beschichtung auf Mauerwerk, Putz, Beton und Leichtbauplatten; Beschichtung auf Holz und Metall.

Akustiksysteme:

Anbringen von akustik- und schalldämmenden Baustoffen an Wand, Decken und Bodenflächen im Innen- und Außenbereich.

Werkzeuge und Geräte:

Werkzeuge, Geräte, Behelfe und Einrichtungen, die bei der Erstellung der Werkstücke Anwendung finden.

Umweltmanagement, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz.

3. Klasse

Kunsthandwerkliche Techniken, Dekorationsgestaltung:

Schwamm-, Wickel-, Modler-, Schablonentechnik. Lack-, Lasur- und Beiztechnik; Spachtel- und Glättetechnik; Strukturen und plastische Arbeiten; Stuckverlegung; Dekorationsmalerei; Retuschiertechnik; Spritztechnik; Arbeiten mit Blattmetallen und Effektpigmenten; Holz- und Steinimitation; Seriegrafie; digitale Druckverfahren.

Raumgestaltung, Raumausstattung.

Architektur- und Theatermalerei.

Werkzeuge und Geräte:

Werkzeuge, Geräte, Behelfe und Einrichtungen, die bei der Erstellung der Werkstücke Anwendung finden.

Umweltmanagement, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz.

4. Klasse

Arbeitsorganisation:

Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.

Übungen und gegenstandsübergreifende Aufgaben:

Vertiefung der in den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen und in der verbindlichen Übung „Betriebspraktikum“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

B. Verbindliche Übung BETRIEBSPRAKTIKUM

Siehe Anlage 2.

C. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 2.

D. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Siehe Anlage 2.

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnitts III abgewichen werden.

2 Teilung des Unterrichts in Schülergruppen wie in Werkstätte.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.