(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Lehrver- |
|||||||||
|
A. |
Pflichtgegenstände |
Wochenstunden |
pflich- |
||||||
|
Klasse |
tungs- |
||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
(römisch drei) |
||
|
2. |
Deutsch und Kommunikation |
3 |
3 |
2 |
1 |
9 |
römisch eins |
||
|
3. |
Englisch |
2 |
2 |
2 |
- |
6 |
(römisch eins) |
||
|
4. |
Geschichte und politische Bildung |
1 |
- |
- |
- |
1 |
römisch drei |
||
|
5. |
Geografie und Wirtschaftskunde |
1 |
- |
- |
- |
1 |
(römisch drei) |
||
|
6. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
- |
6 |
römisch vier a |
||
|
7. |
Angewandte Mathematik |
2 |
2 |
2 |
- |
6 |
römisch eins |
||
|
8. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
2 |
- |
- |
- |
2 |
römisch zwei |
||
|
9. |
Angewandte Informatik |
2 |
- |
- |
- |
2 |
(römisch eins) |
||
|
10. |
Wirtschaft und Recht |
- |
- |
2 |
1 |
3 |
römisch drei |
||
|
11. |
Betriebstechnik |
- |
2 |
- |
- |
2 |
römisch eins |
||
|
12. |
Physik des Fachgebietes |
1 |
1 |
- |
- |
2 |
römisch zwei |
||
|
13. |
Baukonstruktion |
3 |
4 |
3 |
2 |
12 |
römisch eins |
||
|
14. |
Tragswerklehre |
- |
3 |
3 |
1 |
7 |
römisch eins |
||
|
15. |
Baubetrieb und Projektmanagement 2 |
- |
2 |
4(1) |
3 |
9 |
römisch zwei |
||
|
16. |
Konstruktionsübungen und CAD |
3 |
3 |
3 |
1 |
10 |
römisch eins |
||
|
17. |
Baulaboratorium |
- |
- |
2 |
- |
2 |
römisch eins |
||
|
18. |
Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik |
11 |
9 |
8 |
3 |
31 |
römisch vier |
||
|
Wochenstundenzahl A |
35 |
35 |
35 |
14 |
119 |
||||
|
Lehrver- |
|||||||||
|
B. |
Verbindliche Übungen |
Wochenstunden |
pflich- |
||||||
|
Klasse |
tungs- |
||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
||||
|
Betriebspraktikum 3 |
- |
- |
- |
21 |
21 |
römisch vier |
|||
|
Gesamtwochenstundenzahl |
35 |
35 |
35 |
35 |
140 |
||||
C. |
Pflichtpraktikum |
mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse |
||||
|
Lehrver- |
|||||||
|
D. |
Freigegenstände, |
Wochenstunden |
pflich- |
||||
|
Unverbindliche Übungen, |
Klasse |
tungs- |
|||||
|
Förderunterricht |
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
|
|
D.1 |
Freigegenstände |
||||||
|
Zweitsprache Deutsch |
2 |
2 |
- |
- |
4 |
römisch eins |
|
|
Englisch |
- |
2 |
1 |
- |
3 |
(römisch eins) |
|
|
Darstellende Geometrie |
2 |
- |
- |
- |
2 |
(römisch eins) |
|
|
Projektmanagement |
- |
- |
2 |
- |
2 |
römisch zwei |
|
|
Qualitätsmanagement |
- |
- |
2 |
- |
2 |
römisch eins |
|
|
D.2 |
Unverbindliche Übungen |
||||||
|
Bewegung und Sport |
- |
2 |
- |
- |
2 |
(römisch vier a) |
|
|
D.3 |
Förderunterricht 4 |
||||||
|
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände |
|||||||
Siehe Anlage 2 mit folgender Ergänzung:
Ziel der Ausbildung:
Die Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum) ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete bautechnische Ausbildung.
Die Praxisnähe der Ausbildung soll durch das Betriebspraktikum in besonderer Weise vertieft werden. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben im Bereich der Planung, Baudurchführung und Abrechnung, die bereits berufspraktische Erfahrung voraussetzen, im Planungsbüro, im öffentlichen Dienst und bei ausführenden Firmen des Bauhaupt- und -nebengewerbes zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind die Planung und die Errichtung von Bauwerken.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum) sollen folgende technischen Kompetenzen erwerben:
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule Bautechnik (mit Betriebspraktikum) insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum) liegen in den Bereichen der Planung und Errichtung von Bauwerken. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Planung, Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung, sowie der Qualitätssicherung im Vordergrund.
Zu den typischen Aufgaben eines Absolventen bzw. einer Absolventin der Baufachschule (mit Betriebspraktikum) zählen
Siehe Anlage 2.
Siehe Anlage 2.
Siehe Anlage 2.
„Deutsch und Kommunikation”, „Englisch”, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport”, „Angewandte Mathematik”, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik”, „Wirtschaft und Recht”, „Betriebstechnik”:
Siehe Anlage 2 mit der Abweichung, dass “Geschichte und politische Bildung“, “Geografie und Wirtschaftskunde“ in der 1. Klasse und „Betriebstechnik“ in der 3. Klasse stattfinden.
Siehe Anlage 2 mit folgender Ergänzung:
4. Klasse:
Baurechtliche Vorschriften und Behördenverfahren.
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Statik:
Wichtige Größen und Einheiten; Kraft; Zentrales Kräftesystem.
2. Klasse:
Bauphysik:
Bauphysikalische Verfahren; Wärme, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz.
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Bauwerk:
Ein ganzheitliches Erfassen eines Bauwerkes und seiner Bestandteile und deren Funktionen.
Bauplatz:
Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.
Bau- und Werkstoffe:
Überblick, Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten, Bearbeitungsmöglichkeiten.
Gründung:
Baugrund, Bodenverbesserung, Fundamente, Abdichtungen.
Aufgehendes Mauerwerk:
Abdichtung, Kellermauerwerk, Massivwände, Leichtwände, Fänge, geschalte Betonwände und Stützen.
2. Klasse:
Deckenkonstruktionen:
Massivdecken, Schalungen und Rüstungen, Gewölbe.
Dächer:
Dachstühle; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten; Flachdächer, Terrassen, Balkone.
Stiegen:
Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen, Geländer.
Ausbauarbeiten:
Zwischen- und Trennwände, Verputze und Putzträger, Wand- und Deckenverkleidungen, Fußbodenaufbauten, Boden- und Wandbeläge, Fenster, Türen, Tore, Beschläge, Verglasung.
Holzbau:
Holzwände und Holzdecken; Dachgeschoßausbau.
3. Klasse:
Haustechnische Einbauten:
Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen, Blitzschutz, Lüftungen, Aufzüge, Müllentsorgung.
Hauskanalisation:
Ableitung der Schmutz- und Niederschlagswässer, Sickeranlagen, Abscheideanlagen.
Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten:
Untersuchungsmethoden, Sicherungsarbeiten, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung.
Montagebauweise:
Grundzüge des Fertigteilbaues; Fassadenverkleidungen.
Tiefbauarbeiten:
Siedlungswasserbau; Grundlagen des Verkehrswegebaues.
4. Klasse:
Spezifische baukonstruktive Aufgabenstellungen:
Ausgewählte Themen aus dem Betriebspraktikum; alternative komplexe Bauteile mit kostenmäßiger und ökologischer Bewertung.
Der Schüler/die Schülerin soll
2. Klasse:
Kräfte:
Standsicherheit, Gleichgewicht, Belastungen.
Festigkeit:
Zug und Druck; Biegung; Baugesetze.
Stahl- und Holzbau:
Werkstoffe, Normen, Verbindungsmittel, Bauweisen.
Bauteile und Systeme:
Lastaufstellung und Bemessung einfacher Stützen und Träger.
3. Klasse:
Beton und Stahlbeton:
Eigenschaften; Stahleinlagen, Normen, Bauweisen, Bewehrung.
Bauteile und Systeme:
Fundamente, Stützen, Träger, Wände und Decken.
4. Klasse:
Spezifische statische Aufgabenstellungen.
Der Schüler/die Schülerin soll
2. Klasse:
Bauorganisation:
Projektablauf, Verantwortungsbereiche, Befugnisse für Planung und Ausführung.
Baumaschinen und -geräte:
Arten, Einsatzmöglichkeit, Wartung.
Vermessung:
Vermessungsgeräte, Vermessungsverfahren, Katasterwesen.
Plandarstellung:
Normgerechte Zeichentechnik, Bemaßung, Beschriftung; einfache Konstruktionen.
3. Klasse:
Projektabwicklung und -management:
Vergabenormen, Vergabeverfahren, Leistungsverzeichnis, Kalkulation, Bauvertrag, Baustellenabwicklung, Aufmaß- und Abrechnung.
4. Klasse:
Spezifische baubetriebliche und vermessungstechnische Aufgabenstellungen.
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Skizzieren und Beschriften; Axonometrie, zugeordnete Normalrisse, Darstellung eines einfachen Bauwerkes.
2. Klasse:
Einreichplanung.
3. Klasse:
Ausführungs- und Detailplanung, Schalungs- und Bewehrungspläne.
4. Klasse:
Spezifische Projekterstellung.
Der Schüler/die Schülerin soll genormte Prüfverfahren an Baustoffen kennen und anwenden können.
3. Klasse:
Probenentnahme; normgemäße Prüfverfahren.
Der Schüler/die Schülerin soll
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung.
Maurerei:
Werkzeuge; Waagriss, Loten, Fluchten, Visieren, Aufstich, Bauwinkel; Grundlagen.
Mauern und Verputzen:
Mörtelbereitung; Vermauern von Bausteinen; Wand und Sockelputz; Versetzarbeiten: Versetzen von Tür- und Fensterstöcken.
Beton:
Einfache Schalungen; Betonherstellung, -einbringung, -verdichtung, -nachbehandlung, Ausschalen.
Zimmerei:
Handwerkzeuge handhaben und instandhalten; Holzerkennung, Holzlagerung; Herstellung von zimmermannsmäßigen Holzverbindungen; einfache Dachstühle.
2. Klasse:
Maurerei:
Baustellenvermessung, Nivellieren; Längen- und Winkelmessung.
Mauern und Verputzen:
Wände aus verschiedenen Materialien; Fertigteildecken; Wand- und Deckenputz.
Betonbau:
Schalung und Bewehrungen von Wänden, Säulen, Unterzügen und Decken, Schalungssysteme; EDV-gestützte Austeilung; Betonfertigteile.
Baunebengewerbe:
Fliesen- und Plattenlegerarbeiten.
Zimmerei:
Arbeiten mit Holzbearbeitungsmaschinen; Aufreißen und Abbinden von einfachen und zusammengesetzten Dachkonstruktionen; Wände aus Holz.
3. Klasse:
Arbeitsvorbereitung; Arbeitnehmerschutz; Schutz- und Arbeitsgerüste.
Baustellenvermessung:
Übertragen von Höhen, Abstecken und Aufmaß.
Maurerei:
Mauern und Verputzen:
Außendämmsysteme; Sanierungstechniken; Bauwerksabdichtung; Trockenbauarbeiten.
Betonbau:
Schalung und Bewehrung von Stiegenkonstruktionen.
Zimmerei:
Rechnerischer und EDV-gestützter Abbund mit Vorbereitung für CNC Übergabe; Holzstiegenbau Dachausbau; Holzschutz und Sanierungstechniken; ingenieurmäßige Holzverbindungen, Fachwerke.
Baunebengewerbe:
Grundkenntnisse der Elektroinstallation, Dachdecker-, Bauspengler-, Schwarzdecker-, Bauschlos-ser-, Maler- und Pflastererarbeiten.
4. Klasse:
Arbeitsorganisation:
Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Übungen und gegenstandsübergreifende Aufgaben:
Vertiefung der in den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen und in der verbindlichen Übung „Betriebspraktikum“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Siehe Anlage 2.
Siehe Anlage 2.
Siehe Anlage 2.
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnitts III abgewichen werden.
2 Mit Übungen in Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
3 Teilung des Unterrichts in Schülergruppen wie in Werkstätte.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.