Anlage 1.3.1 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR HOLZWIRTSCHAFT UND SÄGETECHNIK römisch eins. STUNDENTAFEL 1

(Gesamtstunden und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Klasse

Summe

pflich-tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

1.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

2

2

2

9

römisch eins

3.

Englisch

2

2

2

2

8

(römisch eins)

4.

Geschichte und politische Bildung

-

2

-

-

2

römisch drei

5.

Geografie und Wirtschaftskunde

2

-

-

-

2

(römisch drei)

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

1

7

römisch vier a

7.

Angewandte Mathematik

2

2

2

0

6

(römisch eins)

8.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

3

2

-

-

5

römisch zwei

9.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

2

römisch eins

10.

Wirtschaftsrecht

-

-

0

2

2

römisch drei

11.

Betriebstechnik und -management

2

4

5

4

15

römisch eins

12.

Forstwirtschaft

2

2

-

-

4

römisch drei

13.

Holzwirtschaft

-

-

2

2

4

römisch drei

14.

Grundlagen des Maschinenbaues

2

-

-

-

2

römisch eins

15.

Technologie

-

2

3

3

8

römisch eins

16.

Elektrotechnik 2

-

-

-

2(1)

2

römisch eins

17.

Holzbearbeitungsmaschinen

-

2

2

2

6

römisch eins

18.

Sägewerks- und Holzverarbeitungsanlagen

-

-

2

2

4

römisch eins

19.

Konstruktionsübungen

2

2

2

2

8

römisch eins

20.

Werkstätte und Produktionstechnik

10

10

10

10

40

römisch vier

             
 

Gesamtstundenzahl

36

36

36

36

144

 
             

B.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse

             
   

Wochenstunden

 

Lehrver-

C.

Freigegenstände, Unverbindliche

         

pflich-

 

Übungen, Förderunterricht

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

C.1

Freigegenstände

           
 

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

 

römisch eins

 

Englisch

-

-

2

2

 

(römisch eins)

 

Darstellende Geometrie

2

-

-

-

 

(römisch eins)

 

Projektmanagement

-

-

-

2

 

römisch zwei

 

Qualitätsmanagement

-

-

-

2

 

römisch eins

               

C.2

Unverbindliche Übungen

           
 

Bewegung und Sport

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

               

C.3

Förderunterricht 3

           
 

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Holzwirtschaft und Sägetechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung für Forst- und Sägebetrieben sowie der Holzwirtschaft. Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Holzwirtschaft und Sägetechnik sollen besonders befähigt werden, Aufgaben in Sägebetrieben (einschließlich der Betreuung, Instandhaltung und Wartung Holz aufbringender und bearbeitender Maschinen und Anlagen) sowie im in- und ausländischen Holzmarkt zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Holzwirtschaft, Technologie, Holzbearbeitungsmaschinen und Sägewerksanlagen (einschließlich Grundlagen des Maschinenbaus und der Elektrotechnik) sowie Betriebswirtschaft und Rechnungswesen.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Holzwirtschaft und Sägetechnik sollen folgende technischen Kompetenzen erwerben:

Fachübergreifende Kompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Holzwirtschaft und Sägetechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Holzwirtschaft und Sägetechnik liegen in sämtlichen Bereichen von Sägebetrieben sowie der Holzwirtschaft.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten in einem Betrieb der Holzwirtschaft und Sägetechnik mittels CAD und einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Holzwirtschaft und Sägetechnik. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“.

Siehe Anlage 1, mit dem Hinweis, dass „Geschichte und politische Bildung“ in der 2. Klasse stattfindet.

10. WIRTSCHAFTSRECHT Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll die wesentlichen Bereiche der für die Unternehmensführung, für die Produktion und für die Dienstleistung maßgeblichen Rechtsvorschriften kennen.

Lehrstoff:

4. Klasse:

Rechtsbegriff, -arten, -normen.

Stufenbau der Rechtsordnung.

Organisation der Gerichtsbarkeit.

Privatrecht:

Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts unter Berücksichtigung der relevanten Aspekte des E-Commerce-Gesetzes.

Unternehmerrecht, Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Prokura, Handlungsbevollmächtigter, Gesellschaftsrecht.

Grundzüge des Immaterialgüterrechts.

Grundzüge des Insolvenzrechts.

Arbeits- und Sozialrecht:

Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, rechtliche Grundlagen der Lehrlingsausbildung; Rechtliche Grundlagen für den Antritt eines Gewerbes.

11. BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Grundbegriffe der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnis, Kaufkraft, Güter; Wirtschaftsordnungen und Markt; Arbeitsteilung und moderne Verkehrswirtschaft.

Betrieb – Unternehmung – Firma:

Der Betrieb und sein gesellschaftliches Umfeld; Faktoren der betrieblichen Leistungserstellung; Betriebliche Leistungsbereiche.

Kaufvertrag:

Inhalt des Kaufvertrages und Zustandekommen des Kaufvertrages; Ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages einschließlich Zahlungsverkehr.

2. Klasse:

Unternehmen:

Rechtsformen von Unternehmen; Vollmachten im Unternehmen.

Marketing und Verkauf:

Marktforschung einschließlich Methoden und Instrumente der Marktforschung; Absatzpolitisches Instrumentarium; Produkt- und Sortimentspolitik, Kontrahierungspolitik, Marktmechanismen; Marktformen und Wettbewerbsformen, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik.

Grundlagen der Finanzbuchhaltung:

Rechnungswesen als Grundlage der Betriebsführung; Teilbereiche des Rechnungswesens, Rechtliche Grundlagen; Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz, Bestands- und Erfolgskonten; Wareneinsatz, Privatkonto; Umsatzsteuer – rechtliche Grundlagen und Verbuchung; Einheitskontenrahmen; Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Nebenbücher, insbesondere Kassabuch.

3. Klasse:

Außenhandel:

Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Bedeutung, insbesondere für die österreichische Holzwirtschaft.

Besonderheiten des Kaufvertrages:

Incoterms, besondere Regelungen im Zahlungsverkehr; Exportförderung und Zoll, Geld- und Währungswesen.

Investition und Finanzierung:

Grundlagen des Investitionsprozesses; Arten der Finanzierung; Verfahren der Investitionsrechnung; Kennzahlen der Finanzierung.

Geld- und Kapitalmarkt:

Banken – Wertpapiere – Börse.

Projektmanagement.

Grundlagen der Bilanzierung:

Inventar, Inventur, Anlageverzeichnis; Bewertung Anlagevermögen, Warenvorrat und Forderungen; Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen, Rücklagen, Jahresabschlüsse von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Kosten- und Leistungsrechnung:

Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen; Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträgerrechnung; Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation, Kuppelproduktkalkulation; Bezugs- und Absatzkalkulation; Betriebsergebnisrechnung.

4. Klasse:

Risikomanagement:

Begriffe und Möglichkeiten, private und betriebliche Versicherungen; Aufbau- und Ablauforganisation, insbesondere in Betrieben der Holzwirtschaft.

Personalmanagement:

Bewerbung, Auswahl, Aufnahme; Mitarbeitereinsatz und Entlohnung; Mitarbeiterführung, Personalbeurteilung.

Operatives Management in Gewerbe und Industrie:

Fertigung – Beschaffung – Materialwirtschaft; Produktionsplanung – Produktionssteuerung; Zeitwirtschaft, Instandhaltungsstrategien, Qualitätssicherung, PPS-Systeme auch mit IT-Unterstützung.

Kosten- und Leistungsrechnung:

Deckungsbeitragsrechnung; Fallbeispiele zur Kostenrechnung aus der Holz- und Sägeindustrie.

Steuern:

Gliederung, Übersicht über das österreichische Steuerrecht.

Personalverrechnung:

Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen.

12. FORSTWIRTSCHAFT Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Waldwirtschaft:

Waldstruktur Österreichs, Ökosystem Wald, Waldtypen.

Dendrologie:

Morphologie der Baum und Straucharten, Aufbaumerkmale.

Holzanatomie:

Mikro- und makroskopischer Aufbau, Holzpathologie.

2. Klasse:

Grundlagen des Waldbaues:

Waldanlage, natürliche und künstliche Waldverjüngung, Waldpflege.

Forstschutz:

Schädlingsbekämpfung, klimatische Forstschäden.

Holzernte und -bringung:

Rundholzsortierung, Energieholzsortimente, Holzübernahmeverfahren, Ernteverfahren.

13. HOLZWIRTSCHAFT Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

3. Klasse:

Terminologie, Holzanomalien.

Sortierung:

Rundholz, Schnittholz.

Holzvermessung:

Rundholz, Schnittholz, Restholz, Sägenebenprodukte, Energieholz.

Energieholz:

Produkte, Heizwert, Logistik, Lagerung.

4. Klasse:

Holzgeschäft:

Rechtliche Grundlagen und Usancen.

Internationale Holzmärkte:

Sägerund- und Sägeschnittholz, Industrie- und Energieholzmärkte.

Holzmarketing:

Marktrecherche, Holzabsatz, Logistik.

14. GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll die Eigenschaften und Einsatzbereiche der im Fachgebiet verwendeten Maschinenteile sowie der Wärmebehandlungsverfahren kennen.

Lehrstoff:

1. Klasse:

Werkstoffe:

Metalle und Kunststoffe (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung).

Maschinenelemente:

Lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen, Wellen, Lager, Zahnräder.

15. TECHNOLOGIE Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

2. Klasse:

Holztechnologie:

Physikalische Grundeigenschaften, bauphysikalische Kenngrößen.

3. Klasse:

Holztechnik:

Holztrocknung; Kochen und Dämpfen; Furniere; Klebe- und Oberflächentechnik; Holzschutz; Holzbauelemente.

4. Klasse:

Holzhalbfertigprodukte:

Spezifische Holzwerkstoffe.

Holzfertigprodukte:

Fenster, Türen, Treppen, Holzböden.

16. ELEKTROTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

4. Klasse:

Grundlagen:

Elektrisches Feld, Magnetismus; Stromkreis.

Stromversorgung:

Versorgungsnetz; Kundenanschluss; Stromkosten und Kalkulation.

Elektrische Antriebe und Steuerungen:

Schaltungstechnik, elektrische Antriebe, Steuerungstechnik.

Schutzmaßnahmen:

Fehler (Arten, Gefährlichkeit), netzabhängige und netzunabhängige Schutzmaßnahmen.

Übungen in den angeführten Themenbereichen.

17. HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

2. Klasse:

Maschinenelemente:

Zahnräder, Kupplungen, Riementriebe, Kettentriebe.

Wartung:

Werkzeugzurichtung, Instandsetzung.

Sägemaschinen:

Band- und Gattersägen; Kreissägen (Besäumer, Kappsägen, Nachschnittsägen).

3. Klasse:

Messermaschinen:

Zerspaner, Hackmaschinen, Entrindungsmaschinen, Verwertungsanlagen für Sägenebenprodukte einschließlich energetischer Verwertung, Feuerungs- und Umwelttechnik.

4. Klasse:

Förderanlagen:

Grundlagen der Fördertechnik, Stetig- und Unstetigförderer.

Kraft- und Antriebsmaschinen:

Wasserkraft- und Verbrennungskraftmaschinen; elektrische Antriebe, hydraulische und pneumatische Anlagen.

18. SÄGEWERKS- UND HOLZVERARBEITUNGSANLAGEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

3. Klasse:

Grundbegriffe:

Arbeitsbereiche, Arbeitsabläufe, Arbeitnehmerschutz.

Anlagentechnik:

Sägewerks- und Hobelanlagen; Haupt- und Nebenmaschinenauswahl; Transport- und Lagerlogistik.

4. Klasse:

Weiterverarbeitung:

Schnitttechnik, Verfahren, Produkte.

Planung und Innovation:

Mechanisierung, Automatisierung, Rationalisierung, Optimierung.

Kalkulation:

Einschnittoptimierung, spezielle Branchensoftware.

19. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Zeichentechnik:

Handskizzen, Darstellung in der Holz- bzw. der Metalltechnik.

2. Klasse:

Holztechnik:

Manuelle und computergestützte Darstellung von holztechnischen Bauelementen und Anlagen.

3. Klasse:

Plandarstellung:

Lage- und Ablaufpläne von Holzbe- und Holzverarbeitungsanlagen; Konstruktion von Holzbauelementen einschließlich Verbindungstechnik und Berücksichtigung bauphysikalischer Probleme.

4. Klasse:

Projekte:

Anlagen- und Holzbauelementeplanung einschließlich begleitender Berechnungen.

20. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Spanende Bearbeitung von Hand und mit konventionellen Maschinen und Geräten (Bohren, Sägen, Drehen, Fräsen), Kennen von Montage-, Handwerkzeugen, deren Anwendung und Handhabung.

Mechanische Werkstätte:

Fertigkeiten in der Holz- und Metallbearbeitung, Zerspanung, Anriss und Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Einstechen, Abstechen, Gewindeschneiden.

Computerwerkstätte:

Assemblierung, Installation, Test, Fehleranalyse von standardmäßigen Hard- und Softwarekomponenten.

2. Klasse:

Sägeanlagen:

Praktisches Arbeiten an holztechnischen Haupt- und Nebenmaschinen; Vermessen, Klassifizieren und Sortieren von Rund- und Schnittholz.

Schärferei:

Grundlagen der Werkzeuginstandsetzung.

Tischlerei:

Anfertigung von Werkstücken; Einführung in die Programmsteuerung der CNC-Technik; Maschinenschutzvorrichtungen.

3. Klasse:

Sägeanlagen:

Arbeitsvorbereitung für Haupt- und Nebenmaschinen; Betriebsdatenerfassung für Rund- und Schnittholz; Einführung in die Holztrocknung; Holzbearbeitung mit CNC-Technik.

Schärferei:

Instandsetzung von Werkzeugen für die Holzbe- und Holzverarbeitung

Holzbauelemente:

Fertigung von Wand-, Decken- und Dachelementen; Hobeltechnik.

Energieholzproduktion:

Hackschnitzel, Pellets, Holzbriketts.

4. Klasse:

Anlagenführung:

Automatisierte Fertigung von Wand-, Decken- und Dachelementen; automatisierte Hobeltechnik; CNC-geführte Holzbearbeitung.

Holzuntersuchung:

Physikalische Untersuchung von Holz und Holzwerkstoffen.

Energieholzproduktion:

Maschinen zur Energieholzherstellung.

B. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht C.1 FREIGEGENSTÄNDE

„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage 1.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.