(Gesamtstunden und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Wochenstunden |
Lehrver- |
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|
A. |
Pflichtgegenstände |
Klasse |
Summe |
pflich-tungs- |
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|
1. |
2. |
3. |
4. |
gruppe |
|||||||||||||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
(römisch drei) |
||||||||||||
|
2. |
Deutsch und Kommunikation |
3 |
2 |
2 |
2 |
9 |
römisch eins |
||||||||||||
|
3. |
Englisch |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
(römisch eins) |
||||||||||||
|
4. |
Geschichte und politische Bildung |
- |
2 |
- |
- |
2 |
römisch drei |
||||||||||||
|
5. |
Geografie und Wirtschaftskunde |
2 |
- |
- |
- |
2 |
(römisch drei) |
||||||||||||
|
6. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
1 |
7 |
römisch vier a |
||||||||||||
|
7. |
Angewandte Mathematik |
2 |
2 |
2 |
0 |
6 |
(römisch eins) |
||||||||||||
|
8. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
3 |
2 |
- |
- |
5 |
römisch zwei |
||||||||||||
|
9. |
Angewandte Informatik |
2 |
- |
- |
- |
2 |
römisch eins |
||||||||||||
|
10. |
Wirtschaftsrecht |
- |
- |
0 |
2 |
2 |
römisch drei |
||||||||||||
|
11. |
Betriebstechnik und -management |
2 |
4 |
5 |
4 |
15 |
römisch eins |
||||||||||||
|
12. |
Forstwirtschaft |
2 |
2 |
- |
- |
4 |
römisch drei |
||||||||||||
|
13. |
Holzwirtschaft |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
römisch drei |
||||||||||||
|
14. |
Grundlagen des Maschinenbaues |
2 |
- |
- |
- |
2 |
römisch eins |
||||||||||||
|
15. |
Technologie |
- |
2 |
3 |
3 |
8 |
römisch eins |
||||||||||||
|
16. |
Elektrotechnik 2 |
- |
- |
- |
2(1) |
2 |
römisch eins |
||||||||||||
|
17. |
Holzbearbeitungsmaschinen |
- |
2 |
2 |
2 |
6 |
römisch eins |
||||||||||||
|
18. |
Sägewerks- und Holzverarbeitungsanlagen |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
römisch eins |
||||||||||||
|
19. |
Konstruktionsübungen |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
römisch eins |
||||||||||||
|
20. |
Werkstätte und Produktionstechnik |
10 |
10 |
10 |
10 |
40 |
römisch vier |
||||||||||||
|
Gesamtstundenzahl |
36 |
36 |
36 |
36 |
144 |
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|
B. |
Pflichtpraktikum |
mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse |
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|
Wochenstunden |
Lehrver- |
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|
C. |
Freigegenstände, Unverbindliche |
pflich- |
|||||||||||||||||
|
Übungen, Förderunterricht |
Klasse |
tungs- |
|||||||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
gruppe |
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|
C.1 |
Freigegenstände |
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|
Zweitsprache Deutsch |
2 |
2 |
- |
- |
römisch eins |
||||||||||||||
|
Englisch |
- |
- |
2 |
2 |
(römisch eins) |
||||||||||||||
|
Darstellende Geometrie |
2 |
- |
- |
- |
(römisch eins) |
||||||||||||||
|
Projektmanagement |
- |
- |
- |
2 |
römisch zwei |
||||||||||||||
|
Qualitätsmanagement |
- |
- |
- |
2 |
römisch eins |
||||||||||||||
|
C.2 |
Unverbindliche Übungen |
||||||||||||||||||
|
Bewegung und Sport |
1 |
1 |
1 |
1 |
(römisch vier a) |
||||||||||||||
|
C.3 |
Förderunterricht 3 |
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|
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände |
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Siehe Anlage 1.
Ziel der Ausbildung:
Die Fachschule für Holzwirtschaft und Sägetechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung für Forst- und Sägebetrieben sowie der Holzwirtschaft. Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Holzwirtschaft und Sägetechnik sollen besonders befähigt werden, Aufgaben in Sägebetrieben (einschließlich der Betreuung, Instandhaltung und Wartung Holz aufbringender und bearbeitender Maschinen und Anlagen) sowie im in- und ausländischen Holzmarkt zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Holzwirtschaft, Technologie, Holzbearbeitungsmaschinen und Sägewerksanlagen (einschließlich Grundlagen des Maschinenbaus und der Elektrotechnik) sowie Betriebswirtschaft und Rechnungswesen.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kompetenzen:
Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Holzwirtschaft und Sägetechnik sollen folgende technischen Kompetenzen erwerben:
Fachübergreifende Kompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Holzwirtschaft und Sägetechnik insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Holzwirtschaft und Sägetechnik liegen in sämtlichen Bereichen von Sägebetrieben sowie der Holzwirtschaft.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten in einem Betrieb der Holzwirtschaft und Sägetechnik mittels CAD und einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Holzwirtschaft und Sägetechnik. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1, mit dem Hinweis, dass „Geschichte und politische Bildung“ in der 2. Klasse stattfindet.
Der Schüler/die Schülerin soll die wesentlichen Bereiche der für die Unternehmensführung, für die Produktion und für die Dienstleistung maßgeblichen Rechtsvorschriften kennen.
4. Klasse:
Rechtsbegriff, -arten, -normen.
Stufenbau der Rechtsordnung.
Organisation der Gerichtsbarkeit.
Privatrecht:
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts unter Berücksichtigung der relevanten Aspekte des E-Commerce-Gesetzes.
Unternehmerrecht, Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Prokura, Handlungsbevollmächtigter, Gesellschaftsrecht.
Grundzüge des Immaterialgüterrechts.
Grundzüge des Insolvenzrechts.
Arbeits- und Sozialrecht:
Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, rechtliche Grundlagen der Lehrlingsausbildung; Rechtliche Grundlagen für den Antritt eines Gewerbes.
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Grundbegriffe der Wirtschaft:
Bedarf, Bedürfnis, Kaufkraft, Güter; Wirtschaftsordnungen und Markt; Arbeitsteilung und moderne Verkehrswirtschaft.
Betrieb – Unternehmung – Firma:
Der Betrieb und sein gesellschaftliches Umfeld; Faktoren der betrieblichen Leistungserstellung; Betriebliche Leistungsbereiche.
Kaufvertrag:
Inhalt des Kaufvertrages und Zustandekommen des Kaufvertrages; Ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages einschließlich Zahlungsverkehr.
2. Klasse:
Unternehmen:
Rechtsformen von Unternehmen; Vollmachten im Unternehmen.
Marketing und Verkauf:
Marktforschung einschließlich Methoden und Instrumente der Marktforschung; Absatzpolitisches Instrumentarium; Produkt- und Sortimentspolitik, Kontrahierungspolitik, Marktmechanismen; Marktformen und Wettbewerbsformen, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik.
Grundlagen der Finanzbuchhaltung:
Rechnungswesen als Grundlage der Betriebsführung; Teilbereiche des Rechnungswesens, Rechtliche Grundlagen; Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz, Bestands- und Erfolgskonten; Wareneinsatz, Privatkonto; Umsatzsteuer – rechtliche Grundlagen und Verbuchung; Einheitskontenrahmen; Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Nebenbücher, insbesondere Kassabuch.
3. Klasse:
Außenhandel:
Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Bedeutung, insbesondere für die österreichische Holzwirtschaft.
Besonderheiten des Kaufvertrages:
Incoterms, besondere Regelungen im Zahlungsverkehr; Exportförderung und Zoll, Geld- und Währungswesen.
Investition und Finanzierung:
Grundlagen des Investitionsprozesses; Arten der Finanzierung; Verfahren der Investitionsrechnung; Kennzahlen der Finanzierung.
Geld- und Kapitalmarkt:
Banken – Wertpapiere – Börse.
Projektmanagement.
Grundlagen der Bilanzierung:
Inventar, Inventur, Anlageverzeichnis; Bewertung Anlagevermögen, Warenvorrat und Forderungen; Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen, Rücklagen, Jahresabschlüsse von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Kosten- und Leistungsrechnung:
Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen; Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträgerrechnung; Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation, Kuppelproduktkalkulation; Bezugs- und Absatzkalkulation; Betriebsergebnisrechnung.
4. Klasse:
Risikomanagement:
Begriffe und Möglichkeiten, private und betriebliche Versicherungen; Aufbau- und Ablauforganisation, insbesondere in Betrieben der Holzwirtschaft.
Personalmanagement:
Bewerbung, Auswahl, Aufnahme; Mitarbeitereinsatz und Entlohnung; Mitarbeiterführung, Personalbeurteilung.
Operatives Management in Gewerbe und Industrie:
Fertigung – Beschaffung – Materialwirtschaft; Produktionsplanung – Produktionssteuerung; Zeitwirtschaft, Instandhaltungsstrategien, Qualitätssicherung, PPS-Systeme auch mit IT-Unterstützung.
Kosten- und Leistungsrechnung:
Deckungsbeitragsrechnung; Fallbeispiele zur Kostenrechnung aus der Holz- und Sägeindustrie.
Steuern:
Gliederung, Übersicht über das österreichische Steuerrecht.
Personalverrechnung:
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen.
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Waldwirtschaft:
Waldstruktur Österreichs, Ökosystem Wald, Waldtypen.
Dendrologie:
Morphologie der Baum und Straucharten, Aufbaumerkmale.
Holzanatomie:
Mikro- und makroskopischer Aufbau, Holzpathologie.
2. Klasse:
Grundlagen des Waldbaues:
Waldanlage, natürliche und künstliche Waldverjüngung, Waldpflege.
Forstschutz:
Schädlingsbekämpfung, klimatische Forstschäden.
Holzernte und -bringung:
Rundholzsortierung, Energieholzsortimente, Holzübernahmeverfahren, Ernteverfahren.
Der Schüler/die Schülerin soll
3. Klasse:
Terminologie, Holzanomalien.
Sortierung:
Rundholz, Schnittholz.
Holzvermessung:
Rundholz, Schnittholz, Restholz, Sägenebenprodukte, Energieholz.
Energieholz:
Produkte, Heizwert, Logistik, Lagerung.
4. Klasse:
Holzgeschäft:
Rechtliche Grundlagen und Usancen.
Internationale Holzmärkte:
Sägerund- und Sägeschnittholz, Industrie- und Energieholzmärkte.
Holzmarketing:
Marktrecherche, Holzabsatz, Logistik.
Der Schüler/die Schülerin soll die Eigenschaften und Einsatzbereiche der im Fachgebiet verwendeten Maschinenteile sowie der Wärmebehandlungsverfahren kennen.
1. Klasse:
Werkstoffe:
Metalle und Kunststoffe (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung).
Maschinenelemente:
Lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen, Wellen, Lager, Zahnräder.
Der Schüler/die Schülerin soll
2. Klasse:
Holztechnologie:
Physikalische Grundeigenschaften, bauphysikalische Kenngrößen.
3. Klasse:
Holztechnik:
Holztrocknung; Kochen und Dämpfen; Furniere; Klebe- und Oberflächentechnik; Holzschutz; Holzbauelemente.
4. Klasse:
Holzhalbfertigprodukte:
Spezifische Holzwerkstoffe.
Holzfertigprodukte:
Fenster, Türen, Treppen, Holzböden.
Der Schüler/die Schülerin soll
4. Klasse:
Grundlagen:
Elektrisches Feld, Magnetismus; Stromkreis.
Stromversorgung:
Versorgungsnetz; Kundenanschluss; Stromkosten und Kalkulation.
Elektrische Antriebe und Steuerungen:
Schaltungstechnik, elektrische Antriebe, Steuerungstechnik.
Schutzmaßnahmen:
Fehler (Arten, Gefährlichkeit), netzabhängige und netzunabhängige Schutzmaßnahmen.
Übungen in den angeführten Themenbereichen.
Der Schüler/die Schülerin soll
2. Klasse:
Maschinenelemente:
Zahnräder, Kupplungen, Riementriebe, Kettentriebe.
Wartung:
Werkzeugzurichtung, Instandsetzung.
Sägemaschinen:
Band- und Gattersägen; Kreissägen (Besäumer, Kappsägen, Nachschnittsägen).
3. Klasse:
Messermaschinen:
Zerspaner, Hackmaschinen, Entrindungsmaschinen, Verwertungsanlagen für Sägenebenprodukte einschließlich energetischer Verwertung, Feuerungs- und Umwelttechnik.
4. Klasse:
Förderanlagen:
Grundlagen der Fördertechnik, Stetig- und Unstetigförderer.
Kraft- und Antriebsmaschinen:
Wasserkraft- und Verbrennungskraftmaschinen; elektrische Antriebe, hydraulische und pneumatische Anlagen.
Der Schüler/die Schülerin soll
3. Klasse:
Grundbegriffe:
Arbeitsbereiche, Arbeitsabläufe, Arbeitnehmerschutz.
Anlagentechnik:
Sägewerks- und Hobelanlagen; Haupt- und Nebenmaschinenauswahl; Transport- und Lagerlogistik.
4. Klasse:
Weiterverarbeitung:
Schnitttechnik, Verfahren, Produkte.
Planung und Innovation:
Mechanisierung, Automatisierung, Rationalisierung, Optimierung.
Kalkulation:
Einschnittoptimierung, spezielle Branchensoftware.
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Zeichentechnik:
Handskizzen, Darstellung in der Holz- bzw. der Metalltechnik.
2. Klasse:
Holztechnik:
Manuelle und computergestützte Darstellung von holztechnischen Bauelementen und Anlagen.
3. Klasse:
Plandarstellung:
Lage- und Ablaufpläne von Holzbe- und Holzverarbeitungsanlagen; Konstruktion von Holzbauelementen einschließlich Verbindungstechnik und Berücksichtigung bauphysikalischer Probleme.
4. Klasse:
Projekte:
Anlagen- und Holzbauelementeplanung einschließlich begleitender Berechnungen.
Der Schüler/die Schülerin soll
1. Klasse:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Spanende Bearbeitung von Hand und mit konventionellen Maschinen und Geräten (Bohren, Sägen, Drehen, Fräsen), Kennen von Montage-, Handwerkzeugen, deren Anwendung und Handhabung.
Mechanische Werkstätte:
Fertigkeiten in der Holz- und Metallbearbeitung, Zerspanung, Anriss und Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Einstechen, Abstechen, Gewindeschneiden.
Computerwerkstätte:
Assemblierung, Installation, Test, Fehleranalyse von standardmäßigen Hard- und Softwarekomponenten.
2. Klasse:
Sägeanlagen:
Praktisches Arbeiten an holztechnischen Haupt- und Nebenmaschinen; Vermessen, Klassifizieren und Sortieren von Rund- und Schnittholz.
Schärferei:
Grundlagen der Werkzeuginstandsetzung.
Tischlerei:
Anfertigung von Werkstücken; Einführung in die Programmsteuerung der CNC-Technik; Maschinenschutzvorrichtungen.
3. Klasse:
Sägeanlagen:
Arbeitsvorbereitung für Haupt- und Nebenmaschinen; Betriebsdatenerfassung für Rund- und Schnittholz; Einführung in die Holztrocknung; Holzbearbeitung mit CNC-Technik.
Schärferei:
Instandsetzung von Werkzeugen für die Holzbe- und Holzverarbeitung
Holzbauelemente:
Fertigung von Wand-, Decken- und Dachelementen; Hobeltechnik.
Energieholzproduktion:
Hackschnitzel, Pellets, Holzbriketts.
4. Klasse:
Anlagenführung:
Automatisierte Fertigung von Wand-, Decken- und Dachelementen; automatisierte Hobeltechnik; CNC-geführte Holzbearbeitung.
Holzuntersuchung:
Physikalische Untersuchung von Holz und Holzwerkstoffen.
Energieholzproduktion:
Maschinen zur Energieholzherstellung.
Siehe Anlage 1.
„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage 1.
„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.