Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 20. August 2009 |
Teil römisch drei |
86. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung |
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in litauischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 5, des Abkommens wurden am 3. April bzw. 29. Juni 2009 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.
Faymann