BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 20. August 2009

Teil römisch drei

86. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung

86.

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in litauischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 5, des Abkommens wurden am 3. April bzw. 29. Juni 2009 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.

Faymann