BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 15. Juni 2009

Teil römisch drei

67. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 842 Ausschussbericht 879 Sitzung 110. Bundesrat:, Ausschussbericht 7296 Sitzung 722.)

67.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung

[Vertragstext in deutscher Sprache in der Fassung des Berichtigungsprotokolls siehe Anlagen]

[Vertragstext in kroatischer Sprache in der Fassung des Berichtigungsprotokolls siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. März 2009 in Wien ausgetauscht; der Vertrag in der Fassung des Berichtigungsprotokolls vom 9. Mai 2007 ist gemäß der Bestimmung seines Artikel römisch neunzehn, Absatz 2, mit 1. Juni 2009 in Kraft getreten.

Faymann