Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 15. Mai 2009 |
Teil römisch drei |
44. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen |
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in französischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. Jänner bzw. 31. März 2009 (eingelangt am 22. April 2009) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2009 in Kraft.
Faymann