BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 15. Mai 2009

Teil römisch drei

44. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen

44.

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in französischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. Jänner bzw. 31. März 2009 (eingelangt am 22. April 2009) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2009 in Kraft.

Faymann